Praxismodul

Das Praxismodul ist wichtiger Bestandteil des Studiums und soll dem Studierenden erste Einblicke in praxisnahe Abläufe und reale Probleme des angestrebten Berufes ermöglichen.

Grundvoraussetzung für den Erfolg des Praktikums ist daher eine Praktikumsstelle, die den Inhalten des Studienganges entspricht und ausreichend Möglichkeiten zur Anwendung, der im bisherigen Studium erworbenen ingenieurwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten bietet. Inhalte und Abläufe sind durch die Praktikumsordnung geregelt.

Noch keinen Praktikumsplatz gefunden?  Ein Blick ins Jobportal der WHZ lohnt sich!

Alle Hinweise zum organisatorischen Ablauf sowie die notwendigen Dokumente finden Sie hier:

  • Suche einer geeigneten Praktikumsstelle
  • Ausfüllen des Meldebogens mit dem Unternehmen
  • Auswahl eines Mentors an der WHZ (Hochschullehrer mit zur Praktikumsaufgabe passenden  Lehrgebiet) und Unterschrift des Mentors auf dem Meldebogen
  • Abgabe des Meldebogens beim Praktikumsbeauftragten der Fakultät (Prof. Dr.-Ing. D. John)
  • Schließen des Praktikumsvertrages mit dem Unternehmen. Dazu steht eine Vorlage (deutsch/englisch) zur Verfügung. Es können aber selbstverständlich auch betriebsspezifische Praktikumsverträge geschlossen werden.
  • Anfertigen des Tätigkeitsberichtes (Umfang und Inhalt sind mit dem Mentor abzustimmen. Bitte beachten Sie bei der Verwendung betriebsspezifischer Daten die geltenden Datenschutzrichtlinien. Bestenfalls binden Sie keine derartigen Informationen in Ihren Bericht ein.)
  • Den Praktikumsbericht erhält nach Abschluss des Praktikums der Mentor.
  • Abgabe des Praktikumsberichtes beim Mentor
  • Anmeldung für das Modul MBK02700/MBK02720 im Prüfungsportal
  • Bestätigung der Durchführung des Praktikums durch das Unternehmen auf dem Vordruck Praktikumsnachweis
  • Abgabe des Nachweises beim Praktikumsbeauftragten der Fakultät (Prof. Dr.-Ing. D. John)

Das Praxismodul wird im Prüfungsportal als „bestanden“ vermerkt, wenn Meldebogen, Praktikumsnachweis und die Bestätigung des Mentors zum Praktikumsbericht beim Praktikumsbeauftragten der Fakultät vorliegen.

Studierende verbleiben rechtlich auch während des Praxismoduls Hochschulangehörige. Die Rückmeldefristen für das kommende Semester sind daher bindend einzuhalten. Im Krankheitsfalle ist eine entsprechende Meldung im Studentensekretariat einzureichen.

Für Fragen rund um das Praxissemester stehen wir gern zur Verfügung!

Prof. Dr.- Ing. D. John
Praktikumsbeauftragter der Fakultät
daniel.john[at]fh-zwickau.de

Judith Hummel
Fachstudienberatung
Judith.Hummel[at]fh-zwickau.de