Nutzungsrechte für Open-Access-Publikationen

Open-Access-Publikationen sind idealerweise nicht nur frei zugänglich, sondern dürfen auch weiterverbreitet werden. Dennoch gibt es einfache rechtliche Instrumente, welche die Bedingungen regeln, unter denen die Weiterverbreitung einer Publikation erlaubt ist. Auf diese Bedingungen sollten Sie sowohl als Autor vor einer Veröffentlichung als auch als Nutzer im Umgang mit Publikationen achten. Das gängigste Mittel, das die Bedingungen für die Weiterverbreitung (nicht nur) von wissenschaftlichen Publikationen regelt, sind Creative Commons-Lizenzen.

Nutzungsrechte für Ihre Publikation

Eine unmittelbare Voraussetzung für das Erscheinen Ihrer Publikation ist ein Vertrag mit dem Verlag (oder der Institution), der Ihre Publikation veröffentlicht. In diesem Veröffentlichungsvertrag regeln Sie unter anderem, welche Rechte Sie den Nutzern Ihres Artikels einräumen. Sie treten mit Ihrer Open-Access-Publikation nicht Ihre Urheberrechte ab! Wenn möglich, ist es geraten, dem Verlag nur das einfache (nicht das alleinige) Nutzungsrecht zu übertragen, um sich mehr Optionen für eine eventuelle Zweitveröffentlichung vorzubehalten. Je nach Zeitschrift gibt der Verlag eine Lizenz vor oder Sie können eine von mehreren Lizenzen auswählen, unter der Sie Ihren Artikel veröffentlichen.

Wenn Sie herausfinden möchten, welche Creative Commons-Lizenz für Ihre Absichten und Ihr Werk die geeignetste ist, ist der License Chooser eine praktische Hilfe. Mit ihm können Sie darüber hinaus einen standardisierten Lizenzhinweis für Ihre Publikation erstellen.

Creative Commons-Lizenzen

CC-Lizenzen sind standardisierte Lizenzverträge, die eine unkomplizierte und verständliche Regelung der Nutzungsrechte von Dokumenten und Bildern ermöglichen. Sie bestehen aus verschiedenen Modulen, die jeweils einen Aspekt der Weiternutzung Ihrer Open-Access-Publikation regeln:

BY – Namensnennung der Urheber des Dokumentes bei Weiterverbreitung
SA – Weiterverbreitung unter gleichen Lizenzbedingungen wie die des Originals
NC – keine kommerzielle Nutzung des Dokumentes
ND – keine Bearbeitung erlaubt - d.h. Weiterverbreitung nur in Originalfassung

Diese Module können in verschiedenen Kombination miteinander zu den Lizenzen verbunden werden. Je mehr Module hinzugefügt werden, desto restriktiver ist die Weiterverbreitung einer Publikation geregelt. Die Lizenze CC0 bedeutet Gemeinfreiheit und somit keinerlei Bedingungen für die Weiterverbreitung, noch nicht einmal die Angabe des Namens des Urhebers. In der Übersicht rechts finden Sie alle möglichen Kombinationen und ihre Bedeutung.

Wenn Sie ein Dokument oder Bild, das unter einer CC-Lizenz steht, weiterverbreiten, müssen Sie die entsprechende Lizenz mitsamt Link zu deren Text angeben.

Generationen: Die aktuelle Generation von CC-Lizenzen ist 4.0. Von vorherigen Generationen unterscheidet sie sich unter anderem dadurch, dass sie keine inhaltlichen Anpassungen an Landesrechte enthält.

Hinweis: Die hier dargestellten Inhalte dienen der Erstinformation und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte! Bitte wenden Sie sich dazu an juristisch qualifizierte Personen. Auf der Seite des Open Access Network finden Sie ebenfalls umfassende rechtliche Informationen.