Arbeiten mit Kind

Neben unseren Studierenden möchten wir auch unseren MitarbeiterInnen und ProfessorInnen mit Kind eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.

Die wichtigsten Aufgaben sind deshalb sowohl die Information, als auch die Beratung zum Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie".

Dazu bieten wir Ihnen hier wichtige Informationen zu den Themen "Arbeitszeit" und "Wiedereingliederung" an.

Arbeitszeit

Professoren/Professorinnen

Unterliegen keiner Arbeitszeit.
Es bietet sich die Möglichkeit einer flexiblen Wochenarbeitszeit (Gestaltung der Vorlesungen), weiterhin ist auch Teilzeitarbeit möglich.
In Bezug auf Urlaub sind aufgrund der Überschneidung von Schul- und Semesterferien Ausnahmeregelungen im Einzelfall möglich.
Sollte das eigene Kind erkranken, so kann desweiteren Sonderurlaub beantragt werden, wenn die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes nicht sichergestellt werden kann.

Lehrkräfte für besondere Aufgaben / Mitarbeiter

MitarbeiterInnen bietet sich ein gewisser Spielraum in der gesetzlich vorgegebenen Gleitzeit, auch Teilzeitarbeit ist möglich.

Maßnahmen zur familiengerechten Gestaltung der Arbeitszeit

Die WHZ sieht Maßnahmen für Lehrende und Mitarbeiter vor, die eine familiengerechte Gestaltung
der Arbeitszeit ermöglichen.

ErläuterungenLehrendeMitarbeiter*innen (der Verwaltung)
Flexibilisierung der täglichen,
wöchentlichen,
monatlichen,
jährlichen und lebensphasenorientierten Arbeitszeit nach Umfang
und Verteilung
  • Flexible Wochenarbeitszeit (Gestaltung der Vorlesungen)
  • Teilzeitarbeit möglich
  • Teilzeitarbeit bzgl. Kindeserziehung nach Landesgesetz
  • Lehrplanung möglichst nicht in den Randzeiten
  • mobile Kurzzeitarbeit ist auf Antrag vier mal im Monat möglich
  • Gewisser Spielraum der Arbeitszeiten in der gesetzlich vorgegebenen Gleitzeit
  • Teilzeitarbeit möglich
  • Teilzeitarbeit bzgl. Kindeserziehung
  • mobile Kuzzeitarbeit ist auf Antrag vier mal im Monat möglich
Familienorientierte Urlaubs- und
Freistellungsmöglichkeiten
Semesterferien überschneiden sich mit den Schulferien, Ausnahmeregelungen im EinzelfallMitarbeiterInnen mit Kind/-ern haben Vorrecht auf Urlaub während der Schulferien
(Sonder-) UrlaubBei Abwesenheit zur Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren ist im Sekretariat ein Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung zu stellen.

Ein ärztliches Attest ist hier bereits ab dem ersten Tag notwendig.

Nach Möglichkeit auf die Krankheit des/der Kind(er) befristete Verlegung von Arbeitszeit (nach Absprache/Genehmigung durch den Dienstvorgesetzten, ohne Änderung des Vertrages)

Wiedereingliederung in den Dienst

Für Lehrende und Mitarbeitende sind besondere Maßnahmen bei der Wiedereingliederung in den Dienst vorgesehen.

Die Wiedereingliederung in den Dienst wird unter anderem durch Folgendes unterstützt:

  • Hochschuldidaktische Weiterbildungsangebote (Lehrende)
  • Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen (Mitarbeitende)
  • Angebote und Maßnahmen während der Elternzeit

Zu Lehrenden und Mitarbeitenden wird während deren Abwesenheit stetiger Kontakt gehalten. Dies wird durch

  • Einladungen zu Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Zugriffsmöglichkeit auf interne Besprechungsprotokolle

gefördert. Desweiteren finden mindestens einmal im Jahr Mitarbeitergespräche statt. 

Für Lehrende und Mitarbeiter sind besondere Maßnahmen bei der Wiedereingliederung in den Dienst vorgesehen.

ErläuterungenLehrendeMitarbeitende (der Verwaltung)
Familiengerechte Weiterbildungsangebote/ Qualifizierungsmaßnahmen
  • Hochschuldidaktische Weiterbildungsangebote 
  • zeitliche und örtliche Berücksichtigung bei der Auswahl von Angeboten
  • Angebot von Maßnahmen während der Elternzeit

 

  • Beteiligung beurlaubter Frauen an Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere in Hinblick auf eine Wiedereingliederung in den Dienst
  • Finanzierung besonderer Weiterbildungsbedarfe- zeitliche und örtliche Berücksichtigung bei der Auswahl von Angeboten
  • Angebot von Maßnahmen während der Elternzeit
Kontakthaltemaßnahmen
  • Einladung zu Veranstaltungen
  • Zusendung eines eventuellen Newsletters
  • Zugriffsmöglichkeit auf interne Besprechungsprotokolle
  • Einladung zu Veranstaltungen
  • Zusendung eines eventuellen Newsletters 
  • Zugriffsmöglichkeit auf interne Besprechungsprotokolle
Erleichterung des
Wiedereinstiegs nach
einer Familienphase
  • Hochschuldidaktische Weiterbildungs Angebote
  • nach Möglichkeit Angebote von befristeter, erziehungsbedingter Teilzeitarbeit
  • Beteiligung beurlaubter Frauen an Fortbildungsmaßnahmen, insb. im Hinblick auf eine Wiedereingliederung in den Dienst
  • nach Möglichkeit Angebote von befristeter, erziehungsbedingter Teilzeitarbeit
Mitarbeiter*innengespräche (MAG)
  • finden regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) statt
  • finden regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) statt

Quelle: Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium, Arbeit und Familie an der WHZ, Frau Prof. Dr. Mack

Infos

Dezernat für Personalangelegenheit
Leiterin:

Peggy Mayer-Blaschke
Paul-Kirchhoff-Bau, PKB 117
+49 (0) 375 536 1170
Peggy.Mayer.Blaschke[at]fh-zwickau.de