Mutterschutzgesetz
Mutterschutz für Studierende
Seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz offiziell auch für Mitarbeiterinnen und Studentinnen der Hochschulen. Mitarbeiterinnen melden sich bitte im Dezernat Personalangelegenheiten.
Für schwangere und stillende Studentinnen gilt, dass sie sich frühzeitig bei ihrer Hochschule (Dezernat Studienangelegenheiten) melden sollen. Für die Meldung ist ein Meldebogen vorgesehen.
Bitte lesen Sie das Informationsblatt, welches über alle Rechte und Pflichten der Studentinnen aufklärt.
Unter Umständen ist es sinnvoll, das Studium für ein bis zwei Semester zu unterbrechen. Beantragen Sie dafür bitte möglichst ein Urlaubssemester, um Ihre Regelstudienzeit nicht zu gefährden. Auch finanziell ergeben sich neue Herausforderungen, Informationen und Hilfe dazu finden Sie unter Finanzierung und gesetzliche Regelungen.
Für Fragen stehen Ihnen das Dezernat Studienangelegenheiten, die Studienberatung und die Beauftragten der Fakultäten, sowie die Familienbeauftragte der Hochschule zur Verfügung.
Weite Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des BMFSJ.
Beauftragte für die Familiengerechte Hochschule
Prof. Dr. sc. hum. Anke Häber
+49 375 536 1528
+49 173 583 5437
anke.haeber[at]fh-zwickau.de
Anlaufstelle
anlaufstelle.fghs[at]fh-zwickau.de
Studentenrat der WHZ
Christine Greiner
+49 375 536 1650
studentenrat[at]fh-zwickau.de
studentenrat.fh-zwickau.de