In der Senatssitzung vom 25. Januar wurde die Erarbeitung einer Handlungsempfehlungen zur Kompensierung von entstandenen Nachteilen in laufenden Prüfungsverfahren aufgrund des Cyberangriffes auf die Westsächsische Hochschule Zwickau beschlossen. In einer gemeinsamen Sitzung unter Beteiligung der Hochschulleitung, den Prüfungsausschussvorsitzenden sowie studentische Senatoren und Vertreter des Studentenrats wurden folgende Regelungen getroffen und vom Rektorat beschlossen:
- Studierenden, die sich für Prüfungen nicht online anmelden konnten, wird eine Einschreibung zur Prüfung am jeweiligen Tag in eine Papierliste ermöglicht.
- Studierende, die mit ihrer Prüfungsleistung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit eines Härtefallantrages inkl. einer nachvollziehbare Begründung (ggf. mit entsprechenden Nachweisen), die eine Beeinträchtigung der Prüfungsvorbereitung aufgrund des Cyberangriffes erläutert.
- Die Genehmigung eines Härtefallantrages ermöglicht die erneute Teilnahme an der Prüfung im selben Versuch. Wiederholungsprüfungen sind im Sommersemester entsprechend anzubieten.
- Abgabefristen können auf Antrag der Studierenden aufgrund des Cyberangriffes um den Umfang der entstandenen Verzögerungen verlängert werden, in welchem nachweislich eine Einschränkung bestand.
Die Kompensierungsmöglichkeiten gelten für Prüfungen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 28.02.2023. Die Prüfungsphase findet wie geplant vom 06.02.2023 bis 28.02.2023 statt. Über Details zum oben skizzierten Vorgehen wurden alle Hochschulangehörigen per Mail am 1. Februar informiert.
Alle Regelungen und die aktuellen Entwicklungen infolge der Attacke auf die IT-Infrastruktur finden Sie auf der Website unter: https://www.fh-zwickau.de/zki/cyberangriff-cyberattack/