Pressemitteilung

Saxony5 – Transferverbund bekommt Förderzusage über 5 Jahre

Die sächsische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften kooperieren künftig beim Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft unter Saxony5. Diese Zusammenarbeit wird über fünf Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gefördert, wie heute die Bundesforschungsministerin Johanna Wanka auf einer Pressekonferenz in Berlin mitteilte.

Der Transferverbund Saxony5 als intelligenter und integrierter Bestandteil der Innovationsregion Sachsen. (Bild: Transferverbund Saxony5)

Als Ergebnis eines Wettbewerbs unter Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und kleinen und mittleren Universitäten in ganz Deutschland wurde am 4. Juli 2017 das Konsortium aus den fünf sächsischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Zwickau, Zittau/Görlitz, Mittweida, Leipzig und Dresden als „Innovative Hochschule“ ausgezeichnet. Ihr gemeinsames, als exzellent ausgezeichnetes Projekt „Saxony5 - Smart University Grid“ wird nun über 5 Jahre gefördert.

Kernidee des Kooperationskonzeptes ist eine stärkere Zusammenarbeit der Hochschulen beim Transfer und der Kooperation mit Unternehmen und Organisationen. Angelehnt an die modernste Organisationsform von elektrischen Energienetzen werden im Verbundprojekt „Smart University Grid“ die Wissensströme intelligent vernetzt und  besser am Bedarf der Partner in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet. Das gemeinsame Ziel ist es, neue Erkenntnisse und Erfindungen schneller zum Wohle der Bürger und Verbraucher in innovative Produkte und Dienstleistungen umzusetzen.

„Wir freuen uns sehr, dass unser Konzept Anerkennung gefunden hat. Wir sehen darin den Auftrag an alle fünf Hochschulen, uns künftig noch weiter zur Gesellschaft zu öffnen und uns noch enger in das Innovationssystem Sachsen einzubinden“, so der Rektor der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Prof. Karl Schwister.

Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ wurde 2016 von Bund und Ländern beschlossen. Sie ist mit bis zu 550 Millionen Euro für zwei Auswahlrunden à fünf Jahre ausgestattet und richtet sich insbesondere an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie kleine und mittelgroße Universitäten.

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