Das Mieter-Vermieter-Dilemma besteht darin, dass der Vermieter für die Heizungsanlage und für die Gebäudehülle zuständig ist, der Mieter hingegen für die Regelung der Thermostate und das Lüften der Wohnung. Beide Seiten tragen auf diese Weise zum Energieverbrauch bei. Einsparung von Energie und CO2 sind auf beiden Seiten möglich: Auf Seiten des Vermieters, indem er zum Beispiel auf regenerative Energieträger umstellt oder die Wohnungen besser isoliert. Auf Seiten des Mieters, indem er die Wohnung nicht überheizt und nicht durch Dauerlüften unnötig auskühlen lässt. Bisher bestehen hier einseitig nur für die Mieter finanzielle Sparanreize: Mit den aktuell gültigen Regeln der Heizkosten-Verordnung zahlen die Mieter die Kosten für die Energie, die zum Heizen des Hauses benötigt wird.
Vorschläge für Wärmeservice-Modelle
Hier gibt es mehrere Vorschläge, wie die Lasten und damit die Anreize zum Sparen angemessener verteilt werden können. Bei Teilwarmmietmodellen soll ein Teil der Energiekosten vom Vermieter getragen werden, eventuell auch abhängig vom Zustand der Gebäudehülle: Bei schlechter isolierten Gebäuden müsste der Vermieter einen größeren Anteil, bei gut isolierten Gebäuden entsprechend einen kleineren Anteil übernehmen (dies gilt gegenwärtig schon für die CO2-Abgabe). Bei Wärmeliefermodellen zahlt der Mieter nicht für die Energielieferung ins Haus, sondern für die Temperatur in der Wohnung. Grundlage ist hier ein digitales System zur Messung der Energieströme, das die Kosten zwischen beiden Seiten entsprechend der bestehenden Einsparmöglichkeiten gerecht aufteilt.
Im Rahmen des Projektes sollen die genannten Modelle im Hinblick auf ihre sozialen, ökonomischen, ökologischen und administrativen Vor- und Nachteile miteinander sowie mit dem Status Quo der gegenwärtigen Regelung verglichen werden. Auf Grundlage dieses Vergleichs sollen gesetzgeberische und vertragliche Möglichkeiten der Umgestaltung erarbeitet und mit allen Beteiligten – Mieter, Vermieter und die Wohnungspolitik – diskutiert werden. Ziel ist es, auf Basis von Feldstudien im Reallabor, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und rechtlichen Prüfungen solche energieeffizienten Lösungen vorzuschlagen, die von allen Seiten als akzeptabel und vorteilhaft (in Relation zum Status Quo) angesehen werden können.
Förderung und Projektpartner
Das Projekt „Innovative Wärmeservice-Modelle wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und vom Projektträger Jülich administrativ und inhaltlich betreut. Zu den Projektpartnern zählen neben der Westsächsischen Hochschule Zwickau, die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), die Universität Kassel, das Institut Wohnen und Umwelt, die jenawohnen GmbH und Brunata-Metrona.
Weitere Informationen:
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dr. Sven Leonhardt
+49 (0) 375 / 536 – 2300
sven.leonhardt@fh-zwickau.de