Organisation
Die Hochschule wird vom Rektorat, bestehend aus dem Rektor, dem Kanzler sowie den Prorektoren für Bildung und Forschung geleitet. Oberstes Beratungs- und Kontrollorgan ist der Hochschulrat. Er wirkt an der Strategiebildung sowie an der Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule mit und gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Ein weiteres zentrales Organ der Hochschule ist der Senat, zu dessen Aufgaben unter anderem die Beschlussfassungen von Ordnungen, Grundsätzen des Lehr- und Studienbetriebes sowie Wirtschafts- und Entwicklungsplänen der Hochschule gehören.
Die Hochschulverwaltung in ihrer Dezernatsstruktur unterstützt die Mitglieder, Angehörigen und Organe der Hochschule bei der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen und selbst gestellten Aufgaben und Ziele in Lehre, Forschung und Weiterbildung. Sie übernimmt die Lehr- und Studienorganisation und ist in Zusammenarbeit mit den Fakultäten für die Beratung und Betreuung der Studierenden verantwortlich.