Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich verpflichtend und wird gem. § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX geregelt.
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit langen krankheitsbedingten Ausfallzeiten wiederherzustellen, neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und das Arbeitsverhältnis nachhaltig zu sichern. Der Fürsorgeaspekt ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Das BEM beruht auf Freiwilligkeit und gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Professorinnen und Professoren.
Neuerungen unserer Dienstvereinbarung sind u.a.:
- Beschäftigte können nun auch vor Ablauf der sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ein BEM in Anspruch nehmen
- der BEM-Berechtigte (der Beschäftigte, einschließlich Professorinnen und Professoren) kann in das Verfahren, u.a. eine Person des Vertrauens, auch aus dem privaten Bereich, einbeziehen
- der BEM-Berechtigte steuert das Verfahren und kann auch das BEM-Verfahren auf eigenen Wunsch beenden
Gemeinsam mit dem Beschäftigten können Lösungen für einen unbelasteten Wiedereinstieg in den Berufsalltag und die weitere Gesundung entwickelt werden. Die Entscheidung über eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz, beziehungsweise eine stufenweise Wiedereingliederung, wird in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen der Führungskraft und dem Beschäftigten vereinbart.
Das BEM–Integrationsteam der WHZ besteht aus folgenden Ansprechpartnern:
Robert Sawatzki
Schwerbehindertenvertretung
+49 375 536-3640
Robert.Sawatzki[at]fh-zwickau.de
Prof. Dr. phil. Beate Mitzscherlich
Professorin für Pädagogische Psychologie und Ethik im Gesundheitswesen
+49 375 536 3419
Beate.Mitscherlich[at]fh-zwickau.de
Zusätzlich kann das BEM-Verfahren durch Frau Mayer-Blaschke (Dezernentin) im Zusammenwirken mit Herrn Hof durchgeführt werden.
Kontakt
Kontakt für Beschäftigte
Patrick Winterlich
Dezernat Personalangelegenheiten
+49 (0)375 536 1177
Patrick.Winterlich[at]fh-zwickau.de