FAQ Bewerbung

Für den schnellen Einstieg finden Sie hier die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst.

Bewerbungsprozess

Sie finden die aktuellen Angebote auf unserer Karriereseite.

Idealerweise besteht Ihre Bewerbung aus folgenden Unterlagen:

  • Anschreiben/Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Darstellung des schulischen, beruflichen und ggf. wissenschaftlichen Werdegangs mit Zeitangaben
  • Zeugnisse Ihrer Ausbildung sowie bisheriger relevanter Tätigkeiten
  • weitere Zertifikate/Bescheinigungen, die für die Tätigkeiten relevant sind

Für Professuren werden i. d. R. abweichende Unterlagen benötigt. Diese entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten Berufung auf eine Professur.

Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kenn-Nr. oder der Stellenbezeichnung (bevorzugt) digital in einer einzelnen PDF-Datei an unsere E-Mail-Adresse  bewerbung[at]fh-zwickau.de. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen auch postalisch zusenden.

Bitte sehen Sie unbedingt von der Einsendung von Originalunterlagen ab, da Ihre schriftlichen Unterlagen nicht zurückgesendet werden, sondern unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden. Wünschen Sie eine Rücksendung, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Gern können Sie sich auch auf mehrere Stellenausschreibungen bewerben. Senden Sie dafür erneut eine vollständige Bewerbung auf die Stelle, die Sie ebenfalls anspricht.

Sie können sich initiativ bewerben. Anschließend werden Sie in unseren Bewerberpool aufgenommen. Wir empfehlen jedoch, regelmäßig auf unserer Karriereseite nach passenden Stellenausschreibungen zu schauen und sich zielgerichtet zu bewerben.

Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.

Das Vorstellungsgespräch findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Westsächsischen Hochschule in Zwickau oder an unseren weiteren Hochschulstandorten statt. Am Gespräch nimmt die/der künftige Fachvorgesetzte, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Dezernates Personalangelegenheiten, ein Mitglied des Personalrats und ggf. weitere Beauftragte teil.

Wurden Sie als bestgeeignete Person für die Besetzung der Stelle ausgewählt und stimmt der Personalrat der Einstellung zu, melden wir uns bei Ihnen mit einem Vertragsangebot. Ist die Wahl nicht auf Sie gefallen, so informieren wir Sie per E-Mail. Wir freuen uns dennoch, wenn wir für Sie als Arbeitgeber interessant bleiben.

Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen und die Organisation des Vorstellungsgespräches mit der Auswahlkommission kann einige Wochen beanspruchen.

Für die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens werden Ihre bei der Bewerbung zur Verfügung gestellten Daten unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens löschen wir diese unaufgefordert.

In Papierform eingegangene Bewerbungsunterlagen werden von uns nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, es sei denn, Sie haben Ihrer Bewerbung einen frankierten Rückumschlag angehängt.

Hierfür reicht es aus, dass Sie uns dies in einer formlosen E-Mail an bewerbung‎[at]‎fh-zwickau.de oder postalisch unter Angabe des Stellentitels der betreffenden Ausschreibung mitteilen.

Leider können keine Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen übernommen werden.

Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Beim Vorstellungsgespräch freuen wir uns, Sie persönlich kennenzulernen. Wir möchten erfahren, was Sie an der ausgeschriebenen Tätigkeit interessiert und uns mit Ihnen fachlich austauschen. Ggf. wird Ihnen bereits bei der Einladung eine Aufgabenstellung übermittelt. So können Sie uns Ihre Ideen und Lösungsansätze zu Fachthemen präsentieren und gemeinsam mit uns diskutieren. Außerdem möchten wir Sie im Gespräch über die Struktureinheit oder das Projekt informieren. Gern können Sie alle Fragen zur zukünftigen Tätigkeit stellen.

Die Ansprechpartner für die Ausschreibungen finden Sie im Ausschreibungstext. Das Dezernat Personalangelegenheiten steht für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Arbeitszeit Mitarbeitende

Gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt für alle Vollbeschäftigten eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.

Es gibt einen Gleitzeitrahmen in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr und eine Kernarbeitszeit.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und landesstaatliche Einrichtung unterliegen wir dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Ja, mobiles Arbeiten ist möglich. Näheres dazu enthält die interne Dienstvereinbarung.

Ja, außerhalb der Kernzeit kann die Arbeitszeit flexibel im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr verteilt werden.

Gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) haben alle Beschäftigte grundsätzlich einen Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei 5-Tage-Woche). Bei weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche wird der Urlaub entsprechend gekürzt. Zusätzlich gelten der 24.12. und der 31.12 als arbeitsfreie Tage.

Beschäftigte haben ein elektronisches Arbeitszeitkonto. Mehrstunden können ganztägig abgebaut werden (max. 12 Tage pro Jahr).

Alle Beschäftigten, die nicht direkt in der Lehre und zur Studierendenbetreuung eingesetzt werden, können ihren Urlaub in Absprache mit der jeweiligen Führungskraft ganzjährig planen. Beschränkungen gibt es nur für das Lehr- und Betreuungspersonal. Um den Studierenden eine optimale Lehre zu ermöglichen, kann diese Personengruppe nur in den Semesterferien Urlaub nehmen.

Spezielle Themen Professur

Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Berufung zur Professur.

Im Mittelpunkt einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) steht die anwendungsbezogene Lehre. Das Lehrdeputat beträgt standardmäßig 18 Semesterwochenstunden (20 bei künstlerischen Fächern) während der Vorlesungszeit (eine Semesterwochenstunde entspricht 45 Minuten). Neben der Lehre können Forschungsprojekte durchgeführt werden.

Alle Professoren und Professorinnen an einer HAW in Sachsen erhalten üblicherweise die Besoldungsgruppe W2 oder W3 gem. Sächsischen Besoldungsgesetz. Auf der Homepage des Hochschullehrerbundes finden Sie eine aktuelle Tabelle der W-Besoldung für alle Bundesländer.

Die Befristungsregelung zur ausgeschriebenen Professur entnehmen Sie der entsprechenden Stellenausschreibung.

Ja. Für bestimmte Ämter und Aufgaben an der Hochschule kann das Deputat vermindert werden.  Auch für Forschungssemester (auch Forschungsfreisemester genannt) kann die Lehre reduziert/ausgesetzt werden.

Einige Module werden in englischer Sprache unterrichtet. Generell wird erwartet, dass aufgrund der zunehmenden Internationalisierung sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift vorliegen.

Jede Professur ist anders und genau so sind auch alle Professorinnen und Professoren individuell. Folgende Punkte sind jedoch für den Erfolg einer Professur förderlich:

  • Freude am Umgang mit Studierenden
  • Freude an der Lehre bzw. der Weitergabe von Wissen
  • Interesse an praxisnaher Forschung und am wissenschaftlichen Publizieren
  • Interesse an akademischer Selbstverwaltung

An HAW wird praxisnah und häufig in Kooperationen mit Unternehmen aus der Wirtschaft oder anderen Institutionen geforscht.

Eine Berufungskommission ist das Gremium, das für den Prozess der Professorenauswahl zuständig ist.

Mitwirkende in Berufungskommissionen an der Westsächsischen Hochschule Zwickau sind:

  • Professorinnen und Professoren
  • Studierende
  • Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung
  • Akademische Mitarbeitende
  • Frauenbeauftragte der Fakultät (bei Bedarf)
  • Schwerbehindertenvertretung (bei Bedarf)
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • externer Sachverständiger

Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind gesetzlich geregelt. Genaueres erfahren Sie unter §58 SächsHSFG.

Leider können keine Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Probelehrveranstaltungen übernommen werden.

Sollten Sie unsicher sein, in welcher Phase der Berufungsprozess und wie der Stand des Verfahrens ist, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Staates der Europäischen Union sind, können Sie in Deutschland verbeamtet werden. Staatsangehörige von Drittstaaten benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

Die Professuren werden in Vollzeit bzw. auch Teilzeit ausgeschrieben und besetzt, je nach entsprechender Anforderung.