Transparenzgesetz
Die Westsächsische Hochschule Zwickau ist nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. Jede Person hat gemäß § 1 Absatz 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz können Sie an die Transparenzbeauftragte Frau Krause, transparenz[at]fh-zwickau.de richten.