Bedingungen

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung der nachfolgend genannten Personengruppen richtet sich nach den jeweils geltenden Zutrittsregeln. Teilnahmeberechtigt an den Angeboten des Hochschulsports sind alle Studierenden, Beschäftigten und Auszubildenden der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Darüber hinaus können auch Beschäftigte der kooperierenden Einrichtungen unserer Hochschule, wie das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sowie die Beschäftigten der An-Institute sowie Alumni unserer Hochschule an den Kursen teilnehmen. Schüler und Gäste können bei freier Kapazität ebenfalls teilnehmen.

Anmeldung

Die Hochschulsportangebote sind in der Regel anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt online. Ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten, wird dieses innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung in entsprechender Höhe fällig. Besitzer einer Hochschulkarte müssen dies bei bekannt gemachter Stelle tun. Externe Nutzer begleichen ihr Nutzungsentgelt über Besitzer einer Hochschulkarte oder in der Kasse (PKB -Mensagebäude, Zimmer 136). Anderenfalls erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz automatisch. Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl erfolgt eine Absage von Hochschulsportangeboten. Ein Angebotswechsel ist nicht möglich, ein Anspruch auf einen Platz in einem anderen Angebot besteht nicht! Das gleiche gilt für die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person.

Nutzungsentgelte

Alle Angebote werden im Rahmen der öffentlichen Nutzungsentgeltregelung des Hochschulsports organisiert. Eine Erstattung gezahlter Nutzungsentgelte ist in Ausnahmefällen möglich. Sollte ein Teilnehmer zum dritten Mal hintereinander unentschuldigt fehlen, wird der Platz weiter vergeben. Studierende, auf die der soziale Härtefall zutrifft und die gern Sport treiben möchten, können sich jederzeit an die Verantwortlichen des Hochschulsports wenden.

Bezuschussung durch Krankenkassen

Bonusprogramme der Krankenkassen können entsprechende Aktivitäten im Betriebs- oder Hochschulsport honorieren. Diese kann man sich beim Hochschulsport bestätigen lassen. Unsere Angebote entsprechen jedoch in Terminzahl und Kursdauer nicht den geforderten Standards der Krankenkassen nach §20 SGB V. Daher ist ein Antrag auf Bezuschussung der Angebote nicht möglich. Ausgenommen hiervon sind die gesondert ausgewiesenen Angebote.

Weisungsrecht

Den Weisungen der verantwortlichen Übungsleiter, Veranstalter sowie des Hallenmeisters ist im Interesse eines reibungslosen Ablaufs und der eigenen Sicherheit nachzukommen. Die Verantwortlichen sind berechtigt, in Abstimmung mit der Leitung des Hochschulsports, Teilnehmer vom Sporttreiben auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer trotz Mahnung erheblich gefährden. Des Weiteren gelten die Regelungen der jeweiligen Sportstätten.

Haftung/ Haftungsausschluss

Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsansprüche gegen die Hochschule, ihren Beschäftigten, Übungsleitern oder Erfüllungsgehilfen über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Allen TeilnehmerInnen am Hochschulsport wird empfohlen, eine geeignete Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung dem Hochschulsport oder Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen. Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportstätten übernimmt die Hochschule keine Haftung. Wir empfehlen daher dringend, keine Wertsachen zu den Hochschulsportangeboten mitzubringen. Im Schadensfall raten wir, sofort mit der Polizei Kontakt aufzunehmen. Die Westsächsische Hochschule Zwickau haftet nicht für Schäden aus Veranstaltungen Dritter.

Unfallversicherung

Ein Unfall ist, wenn man durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Studierende unserer Hochschule sind bei allen Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen, durch den Freistaat Sachsen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt für Wegeunfälle, genau wie für entsprechend organisierte Angebote des Hochschulsports. Für unsere Hochschulmitarbeiter gelten Sportunfälle, die unmittelbar in das Angebot des Hochschulsportzentrums fallen und als Betriebssport anerkannt sind, als Arbeitsunfälle. Ausnahme sind Beamte. Diese fallen unter das Beamtenversorgungsrecht. Bei freier Sportausübung entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz (z.B. freies Üben im Gesundheits- Fitness- und Kampfsportstudio oder auf dem Sportplatz Campus Scheffelberg, Schnupperkurse, Training an den Wochenenden). Gesetzlicher Versicherer ist die Unfallkasse Sachsen, Rosa-Luxemburg-Str. 17a, 01662 Meißen. Um Versicherungsleistungen zu beanspruchen, müssen Sportunfälle, die im Rahmen unseres Hochschulsportangebotes auftreten, sofort beim jeweiligen Übungsleiter gemeldet und eine Unfallmeldung ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist jeder Unfall, der ärztlich behandelt werden muss, im Hochschulsport anzuzeigen. Studierende können zusätzlich von der Freizeitunfallversicherung des Studentenwerkes profitieren. Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau hat für alle Immatrikulierten unserer Hochschule eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Freizeitunfälle. Er gilt weltweit und rund um die Uhr. Um diese Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wendet man sich unverzüglich an das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau. Alumni und Gäste, die das Hochschulsportangebot nutzen, sind nicht über die Hochschule versichert. Sportunfälle sind für diese Teilnehmer reine Privatangelegenheit. Es wird empfohlen, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen. Bei Krankheit und Unwohlsein bitten wir, vom Sporttreiben abzusehen. Bei Schwangerschaft halten Sie bitte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, ob eine Teilnahme möglich ist und informieren Sie Ihren Übungsleiter entsprechend.

Sportstättenordnungen

Entsprechend Ihrer Art und Ausstattung sowie ggf. ihrer Trägerschaft haben die für den Hochschulsport zu Grunde liegenden Sportstätten individuelle Nutzungsordnungen. Diese sind auf jeden Fall zu beachten und einzuhalten. Gleichzeitig wird auf die Einhaltung der Haus- und Parkordnung sowie der Sicherheits- und Hygieneregeln der Westsächsischen Hochschule Zwickau verwiesen.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Mit der Teilnahme am Hochschulsport wird einer entsprechenden Datenverarbeitung und -speicherung zum Zwecke der Organisation sowie Verwaltung des Hochschulsports eingewilligt. Bei Veranstaltungen des Hochschulsports werden Fotos und Filme erstellt, welche in unterschiedlichen Medien präsentiert sowie auch online verfügbar gestellt werden. Jeder Teilnehmer willigt ein, dass diese Aufnahmen unentgeltlich verwendet werden können.

Hochschulsport
Zwickau, 01. November 2021

Verantwortung
Ulrike Lemberg
+49 (0) 375 536-1113 oder -1519
Ulrike.Lemberg[at]fh-zwickau.de

Technischer Mitarbeiter
Holger Welt
+49 (0) 375 536-1519
Holger.Welt[at]fh-zwickau.de

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Zimmer: PKB 344a oder PKB 207
08056 Zwickau
(Beschilderung Halle folgen)

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Hochschulsport
PF 20 10 37
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