Belehrung Kursteilnehmer
Teilnahmeberechtigt
... ist, wer den Kurs gebucht und bezahlt hat. Mit der Buchung hat der/die Teilnehmer*in (TN) die Nutzungsregelungen des Hochschulsports akzeptiert
Regelungen
Die TN informieren sich im Vorfeld über die geltenden Sicherheits- und Hygieneregeln der WHZ und des HSS und halten diese uneingeschränkt ein.
Übungsleiter (ÜL)
Sportstätten und Geräte dürfen nur in Anwesenheit eines ÜL genutzt werden. Den Anweisungen der ÜL und Mitarbeiter des Hochschulsports (HSS) ist Folge zu leisten. Ein Nichtbeachten kann zum Ausschluss vom Kurs führen.
Versicherung
Unfallversichert sind studierende Kursteilnehmer der WHZ, Mitarbeiter der WHZ nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist die freie sportliche Betätigung ohne Übungsleiter im Hochschulsport und auf den Hochschulsportanlagen. Weiterhin unversichert ist die reine Vermittlung von Studierenden an Vereine oder Veranstalter mit speziellen Sportangeboten wie Tanzen oder Tauchen.
Unfälle
Bei Unfällen (auch Wegeunfällen) muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden (https://www.fh-zwickau.de/hochschule/organisation/zentrale-hochschulverwaltung/organisationshandbuch/formulare/ ). Die Regelung zur Unfallmeldung und Ursachenklärung ist zu beachten (https://www.fh-zwickau.de/hochschule/organisation/zentrale-hochschulverwaltung/organisationshandbuch/ordnungenregelungen/). Ein notwendiger Arztbesuch muss bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
Gesundheit
Die TN sind angehalten, Übungen nach ihren eigenen Möglichkeiten auszuführen und nur vertretbare Risiken einzugehen. TN mit gesundheitlichen Problemen, die Akutzustände zur Folge haben können (z. B. Diabetes, Epilepsie, Allergien etc.) bitten wir, den ÜL darüber und über die notwendigen Erste-Hilfe- Maßnahmen zu informieren. Das gilt ebenso für Schwangere zur Vermeidung riskanter Übungen.
Bekleidung
... muss sportart- und witterungsgerecht sein. Die Sportschuhe müssen abriebfest und sauber sein. Schmuck, Festivalbänder etc. müssen abgelegt werden.Piercingssindzuentfernenoderzu überkleben.
Wertsachen
Wertsachen sind in eigener Verantwortung zu verwahren. Für den Verlust persönlichen Eigentums wirdseitensderWHZkeineHaftungübernommen.
Geräte und Material
Jeder TN ist zum pfleglichen Umgang mit Geräten und Einrichtungsgegenständen sowie zur
Ordnung und Sauberkeit angehalten. Festgestellte Beschädigungen oder Mängel sind dem ÜL
zu melden. Beschädigte Materialien oder Geräten werden zum Training nicht verwendet.
Sportstätten
Mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen. Es besteht Rauch- und Alkoholverbot in den
Sportstätten, Räumen und auf den Sportanlagen. Gläser, Glasflaschen und Speisen sind nicht
zulässig. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Regelung der
jeweiligen Sportstätte ist einzuhalten.
Fotos
Der TN ist damit einverstanden, dass ggf. Fotos im Kurs gemacht werden. Wer nicht fotografiert
werden möchte, muss dies dem ÜL melden. Ein Widerspruch zur Veröffentlichung ist jederzeit
möglich.
Zwickau, 14. Oktober 2022