Erasmus+ Leitaktion 1 - Mobilität mit Programm- und Partnerländern
Im Rahmen des Erasmus+ Programms können Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Westsächsischen Hochschule Zwickau Förderungen bei Auslandsaufenthalten an den Partnereinrichtungen mit folgenden Angeboten unterstützt werden:
Mobilität mit Programmländern (KA131):
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Dozenten (STA)
- Mobilität von Hochschulpersonal (STT)
Mobilität mit Partnerländern (KA171):
- seit 2015 kooperiert die WHZ im Rahmen des Erasmus+ Programms KA171 u. a. mit Partnerhochschulen in Albanien, Armenien, Georgien, Ghana, Kamerun, Kasachstan, Kirgisistan, Timur Leste, Urkraine, VR China.
KA131: Mobilität mit Programmländern
Durch das EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2021-2027) werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Auslandsaufenthalte für Hochschulpersonal (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
- Erasmus+ Masterdarlehen - kreditfinanzierte Mastermobilität im europäischen Ausland
Jede Hochschule, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, ist im Besitz einer EU-Charta. Die Charta der Westsächsischen Hochschule finden Sie hier.
In dem "European Policy Statement" hat die Hochschule die Ziele, die mit dem Erasmus+ Programm verbunden sind, und die Strategien zur Erreichung dieser Ziele dargestellt.
Förderfähige Zielländer:
- Mitgliedsstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Zypern, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie die zugehörigen Überseegebiete)
- Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Türkei
- Mazedonien
Förderbedingungen:
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der Erasmus+ Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am Erasmus+ Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
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Mit der Mobilität von Einzelpersonen mit Partnerländern im Rahmen der Leitaktion 1 „Mobilität von Einzelpersonen“ begann 2015 ein neues Kapitel im Erasmus+ Programm: die erstmalige Öffnung des europäischen Erasmus+ Raumes für Austausch-Mobilitäten mit Partnerländern außerhalb Europas. Den europäischen Hochschulen wird mit diesem Programm ein neues Instrument zur strategischen Unterstützung von Studierenden- und Personalmobilität außerhalb des Erasmus+ Raumes zur Verfügung gestellt, um ihre Internationalisierungsziele zu verwirklichen, Hochschulpartnerschaften auszubauen und internationale Bildungszusammenarbeit zu fördern.
Für folgende Partnerländer und -hochschulen können an der WHZ aktuell Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden:
Partnerland | |
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Albanien Polytechnic University of Tirana | |
Armenien Georgien Kasachstan Kirgisistan Jordanien Russland Turkmenistan | |