Erasmus+ Leitaktion 1 - Mobilität mit Programm- und Partnerländern
Im Rahmen des ERASMUS+ Programms können Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Westsächsischen Hochschule Zwickau Förderungen bei Auslandsaufenthalten an den Partnereinrichtungen mit folgenden Angeboten unterstützt werden:
Mobilität mit Programmländern (KA103):
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Mobilität von Dozenten (STA)
- Mobilität von Hochschulpersonal (STT)
Mobilität mit Partnerländern (KA107):
- seit 2015 kooperiert die WHZ im Rahmen des ERASMUS+ Programms KA107 mit Partnerhochschulen in Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan und Turkmenistan.
KA103: Mobilität mit Programmländern
Durch das EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ (2014-2020) werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Gastdozenturen (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
- ERASMUS+ Masterdarlehen - kreditfinanzierte Mastermobilität im europäischen Ausland
Jede Hochschule, die am ERASMUS+-Programm teilnimmt, ist im Besitz einer EU-Charta. Die Charta der Westsächsischen Hochschule finden Sie hier.
In dem "European Policy Statement" hat die Hochschule die Ziele, die mit dem ERASMUS-Programm verbunden sind, und die Strategien zur Erreichung dieser Ziele dargestellt.
Förderfähige Zielländer:
- Mitgliedsstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Zypern, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich sowie die zugehörigen Überseegebiete)
- Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Türkei
- Mazedonien
Förderbedingungen:
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS+-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS+-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Hinweis:
Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Alle Programmteilnehmer müssen selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen und sich über die Erfordernisse im Gastland informieren. Weder die Europäische Kommission noch die Nationale Agentur- der DAAD, oder die Westsächsische Hochschule Zwickau haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum) entstehen.
Weitergehende Informationen und Beratung zu den ERASMUS+-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
+49 (0) 228/882-578
+49 (0) 228/882-578
eu-programme[at]daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
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Mit der Mobilität von Einzelpersonen mit Partnerländern im Rahmen der Leitaktion 1 „Mobilität von Einzelpersonen“ begann 2015 ein neues Kapitel im ERASMUS-Programm: die erstmalige Öffnung des europäischen ERASMUS-Raumes für Austausch-Mobilitäten mit Partnerländern außerhalb Europas. Den europäischen Hochschulen wird mit diesem Programm ein neues Instrument zur strategischen Unterstützung von Studierenden- und Personalmobilität außerhalb des ERASMUS-Raumes zur Verfügung gestellt, um ihre Internationalisierungsziele zu verwirklichen, Hochschulpartnerschaften auszubauen und internationale Bildungszusammenarbeit zu fördern.
Für folgende Partnerländer und -hochschulen können an der WHZ aktuell Fördermittel über Erasmus+ beantragt werden:
Partnerland | |
---|---|
Albanien Polytechnic University of Tirana | |
Armenien Georgien Kasachstan Kirgisistan Jordanien Russland Turkmenistan | |
Fördersätze SMS
Für finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
---|---|---|
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Fördersätze ST
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14.Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15.Fördertag des Aufenthalts |
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Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.