Internationale Hochschulbeziehungen der WHZ
Die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) pflegt internationale Hochschulbeziehungen zu europäischen und außereuropäischen Hochschulen. Das International Office koordiniert die internationalen Beziehungen der WHZ. Einen Überblick unserer aktuellen Partnerhochschulen bietet unsere Mobilitätsdatenbank.
Zudem empfängt und betreut es internationale Studierende und Gäste. Ferner berät und unterstützt das International Office Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WHZ, die einen Auslandsaufenthalt anstreben.
Internationale Kooperationen / Hochschulpartnerschaften / Partnerschaften und Kooperationen weltweit
Die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) ist weltweit in zahlreichen internationalen Netzwerken und Projekten aktiv. In Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen auf allen Kontinenten entwickelt sie gemeinsame Programme, fördert den akademischen Austausch und eröffnet Studierenden, Lehrenden sowie Forschenden vielfältige Kooperationsmöglichkeiten.
Neben europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms pflegt die WHZ zahlreiche bilaterale Kooperationen mit Universitäten außerhalb Europas. Diese institutionellen Partnerschaften sind in der Regel fakultätsübergreifend angelegt und bilden die Grundlage für eine breite Palette gemeinsamer Aktivitäten – von Mobilitätsprogrammen für Studierende und Personal über gemeinsame Lehrformate bis hin zu Forschungskooperationen. Darüber hinaus unterhalten die Fakultäten eigene, thematisch und fachlich ausgerichtete Partnerschaften.
Internationale Kooperationsvereinbarungen können sowohl auf Fakultäts- als auch auf Hochschulebene abgeschlossen werden. Für verschiedene Kooperationsformen stellt das International Office der WHZ entsprechende Musterverträge zur Verfügung, die als Grundlage für Verhandlungen mit ausländischen Partnern dienen. Diese Vorlagen können an die jeweilige Situation angepasst werden. Alternativ können auch Vertragsentwürfe der Partnerhochschulen verwendet werden – in diesem Fall ist jedoch eine vorherige rechtliche Prüfung durch das Justiziariat der WHZ erforderlich.
Zur Auswahl stehen zwei Vertragsarten für außereuropäische Kooperationen, die sich in ihrer inhaltlichen Tiefe und rechtlichen Bindungswirkung unterscheiden: