Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) mit ERASMUS+
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes:
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Förderung der beruflichen Entwicklung
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken.
Förderbedingungen
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen, an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden. Der Abschluss eines Inter-institutional Agreements mit der aufnehmenden Organisation ist nur bei Mobilitäten in Partnerländer erforderlich.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, beispielsweise: Allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten, Finanzen, International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologie & Transfer, Weiterbildung
Mögliche Weiterbildungsformate sind Hospitationen, Job Shadowing, Studienbesuche, Teilnahme an Workshops und Seminaren, Teilnahme an Sprachkursen.
Die Teilnahme an Konferenzen ist nicht förderfähig.
Förderraten für die Projekte 2022 und 2023
Derzeit fördern wir STT-Mobilitäten aus dem Projekt 2023.
Die Angaben dienen der Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Für die Berechnung der Förderung sind stets die Angaben im aktuellen Erasmus-Leitfaden der NA-DAAD ausschlaggebend.
Quelle für die Angaben auf dieser Seite: Übersicht zu Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 auf der Seite der NA-DAAD.
Tagessätze Aufenthalt
Gruppe | Zielland | Förderraten der Projekte 2022 & 2023* |
---|---|---|
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR / Tag |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 160 EUR / Tag |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 140 EUR / Tag |
* Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes.
Reisekostenpauschale für Hin- und Rückfahrt
Distanz | Pauschale gesamt | Grünes Reisen* |
---|---|---|
10 bis 99 km | 23 EUR | - |
100 bis 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 bis 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 bis 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 bis 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 bis 7999 km | 820 EUR | - |
8000 km und mehr | 1500 EUR | - |
*Umweltfreundliches (Grünes) Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. (Erasmus-Programmleitfaden 2021, 3. Fassung, S. 365)
Die Distanz wird mit dem von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Distance Calculator ermittelt.
Steuerrechtlicher Hinweis
Erasmus+-Förderungen werden als Pauschale entsprechend der Aktenlage ausgezahlt. Es findet keine Reisekostenabrechnung statt. Sofern die Pauschale die Aufwendungen der Mobilität übersteigt, ist die Differenz zu versteuern. In der Einkommenssteuererklärung sind Förderungen im Rahmen von Erasmus+ als Einkünfte anzugeben. Reisekosten werden diesen als Werbungskosten gegenübergestellt. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatungsstelle.
Verfahrensablauf
Vor der Mobilität
Um Ihren Antrag auf Förderung bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Dokumente:
- Schriftliche Einladung (E-Mail ist möglich) der Partnerinstitution, aus der Zeitraum und die geplante Art und Umfang der Weiterbildung hervorgehen
- Ausgefüllte und von Ihnen und der empfangenden Institution unterschriebene Mobilitätsvereinbarung (Dokument im Downloadbereich auf dieser Seite), elektronische Unterschriften sind möglich
- Dienstreiseantrag zur Kontierung durch das International Office - Kontierung erfolgt nach Eingang der vollständig unterschriebenen Mobilitätsvereinbarung
Sofern Ihre geplante Mobilität förderfähig ist, senden wir Ihnen das Grant Agreement zu. Dieses müssen Sie händisch unterschreiben und dem International Office im Original zukommen lassen. Digitale Signaturen sind zulässig, sofern Ihre Identität dadurch eindeutig bestätigt werden kann.
Während der Mobilität
Am letzten Tag der Mobilität müssen die Mobilitätsdaten in einem Letter of Confirmation (Vorlage im Downloadbereich auf dieser Seite) von der zuständigen Abteilung der Gastinstitution bestätigt werden. Eine volle Auszahlung der vereinbarten Förderung ist nur möglich, sofern die beantragten Daten (Aufenthaltszeit, Anzahl der Lehrstunden) bestätigt wird.
Nach der Mobilität
Nach der Rückkehr sind folgende zwei Schritte zu tätigen:
- Es muss der EU-Survey ausgefüllt werden. Zu diesem erhalten Geförderte vom Erasmus-Berichtssystem am letzten Tag der Mobilität automatisch eine Einladung. Nachdem der Bericht erfolgreich abgeschickt wurde, erhält das International Office eine automatische Benachrichtigung. Ihre Angaben müssen dem IO nicht geschickt werden, sie können auch nicht eingesehen werden.
- Der Letter of Confirmation muss dem International Office zugeschickt werden. Es genügt einen Scan einzureichen. Allerdings muss das Dokument in diesem Fall vom / von der Geförderten 5 Jahre für den Fall einer Prüfung aufbewahrt werden.
Da keine Reisekostenabrechnung erforderlich ist, erfolgt die Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit nicht automatisch. Es muss ein Korrekturantrag zur Meldung an den/die WHZ-Gleitzeitbeauftragte/n gestellt werden.
Downloads
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Eramus+-Mobilitätsvereinbarung für Mobilitäten zum Zweck der Weiterbildung (STT)
Mobility Agreement, bereitgestellt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, angepasst durch das International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Gültigkeit in der Programmgeneration 2021-27, Sprache: Englisch Dateigröße: 80 KB / Dateiformat: docx -
Vorlage für eine Bestätigung einer Erasmus+-Personalmobilität zu Weiterbildungszwecken (STT)
Letter of Confirmation, bereitgestellt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, angepasst durch das International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Formular mit eingeschränkten Bearbeitungsrechten, Sprache: Englisch Dateigröße: 171 KB / Dateiformat: docx