Mobilität zu Lehrzwecken (STA) mit ERASMUS+
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen - ECHE besitzen. Das entsendete Lehrpersonal soll durch den Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und auch Studierenden Fachwissen vermitteln, welche nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Förderbedingungen
Mobilität zu Lehrzwecken muss in einem Programmland (KA131) oder einem Partnerland (KA171) stattfinden, in welchem sich kein Standort der entsendenden Hochschule und nicht der Hauptwohnsitz der betreffenden Person befindet.
Grundlage für die Mobilität zu Lehrzwecken ist das Vorhandensein eines Inter-institutional Agreements mit der aufnehmenden Hochschule.
Folgender Personenkreis ist förderfähig:
- Professorinnen und Professoren, Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozierende ohne Dotierung
- Personen mit Lehrauftrag im Rahmen eines Werkvertrags
- Emeritierte Professorinnen und Professoren, pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliches Personal
- Unternehmenspersonal
Dauer: zwischen 2 (KA131), bzw. 5 (KA171) und 60 Tagen (ohne Reisezeiten)
Unterrichtspensum: 8 Stunden in der ersten Woche, danach anteilig je angefangene Woche
Hinweis: Die Teilnahme an Konferenzen ist nicht förderfähig.
Förderraten für die Projekte 2022 und 2023
Derzeit fördern wir STA-Mobilitäten aus dem Projekt 2022.
Die Angaben dienen der Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Für die Berechnung der Förderung sind stets die Angaben im aktuellen Erasmus-Leitfaden der NA-DAAD ausschlaggebend.
Quelle für die Angaben auf dieser Seite: Übersicht zu Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 auf der Seite der NA-DAAD.
Tagessätze Aufenthalt
Gruppe | Zielland | Förderraten der Projekte 2022 & 2023* |
---|---|---|
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR / Tag |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 160 EUR / Tag |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 140 EUR / Tag |
Partnerländer (KA171) | Albanien | 180 EUR / Tag |
* Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes.
Reisekostenpauschale für Hin- und Rückfahrt
Distanz | Pauschale gesamt | Grünes Reisen* |
---|---|---|
10 bis 99 km | 23 EUR | - |
100 bis 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 bis 1999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2000 bis 2999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3000 bis 3999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4000 bis 7999 km | 820 EUR | - |
8000 km und mehr | 1500 EUR | - |
*Umweltfreundliches (Grünes) Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. (Erasmus-Programmleitfaden 2021, 3. Fassung, S. 365)
Die Distanz wird mit dem von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Distance Calculator ermittelt.
Steuerrechtlicher Hinweis
Erasmus+-Förderungen werden als Pauschale entsprechend der Aktenlage ausgezahlt. Es findet keine Reisekostenabrechnung statt. Sofern die Pauschale die Aufwendungen der Mobilität übersteigt, ist die Differenz zu versteuern. In der Einkommenssteuererklärung sind Förderungen im Rahmen von Erasmus+ als Einkünfte anzugeben. Reisekosten werden diesen als Werbungskosten gegenübergestellt. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatungsstelle.
Verfahrensablauf
Vor der Mobilität
Um Ihren Antrag auf Förderung bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Dokumente:
- Schriftliche Einladung (E-Mail ist möglich) der Partnerhochschule, aus der Zeitraum und die geplante Anzahl der Lehrstunden hervorgehen
- Ausgefüllte und von Ihnen und der empfangenden Hochschule unterschriebene Mobilitätsvereinbarung (Dokument im Downloadbereich auf dieser Seite), elektronische Unterschriften sind möglich
- Dienstreiseantrag zur Kontierung durch das International Office - Kontierung erfolgt nach Eingang der vollständig unterschriebenen Mobilitätsvereinbarung
Sofern Ihre geplante Mobilität förderfähig ist, senden wir Ihnen das Grant Agreement zu. Dieses müssen Sie händisch unterschreiben und dem International Office im Original zukommen lassen. Digitale Signaturen sind zulässig, sofern Ihre Identität dadurch eindeutig bestätigt werden kann.
Während der Mobilität
Am letzten Tag der Mobilität müssen die Mobilitätsdaten in einem Letter of Confirmation (Vorlage im Downloadbereich auf dieser Seite) von der zuständigen Abteilung der Gasthochschule bestätigt werden. Eine volle Auszahlung der vereinbarten Förderung ist nur möglich, sofern die beantragten Daten (Aufenthaltszeit, Anzahl der Lehrstunden) bestätigt wird.
Nach der Mobilität
Nach der Rückkehr sind folgende zwei Schritte zu tätigen:
- Es muss der EU-Survey ausgefüllt werden. Zu diesem erhalten Geförderte vom Erasmus-Berichtssystem am letzten Tag der Mobilität automatisch eine Einladung. Nachdem der Bericht erfolgreich abgeschickt wurde, erhält das International Office eine automatische Benachrichtigung. Ihre Angaben müssen dem IO nicht geschickt werden, sie können auch nicht eingesehen werden.
- Der Letter of Confirmation muss dem International Office zugeschickt werden. Es genügt einen Scan einzureichen. Allerdings muss das Dokument in diesem Fall vom / von der Geförderten 5 Jahre für den Fall einer Prüfung aufbewahrt werden.
Da keine Reisekostenabrechnung erforderlich ist, erfolgt die Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit nicht automatisch. Es muss ein Korrekturantrag zur Meldung an den/die WHZ-Gleitzeitbeauftragte/n gestellt werden.
Downloads
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Eramus+-Mobilitätsvereinbarung für Mobilitäten zum Zweck der Lehre (STA)
Mobility Agreement, bereitgestellt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, angepasst durch das International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Gültigkeit in der Programmgeneration 2021-27, Sprache: Englisch Dateigröße: 81 KB / Dateiformat: docx -
Vorlage für eine Bestätigung einer Erasmus+-Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)
Letter of Confirmation, bereitgestellt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, angepasst durch das International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Formular mit eingeschränkten Bearbeitungsrechten, Sprache: Englisch Dateigröße: 171 KB / Dateiformat: docx
Kontakt
Herr Walter Jürgens
Erasmus+ Auslandspraktikum
Erasmus+ Personalmobilität
Erasmus+ International (KA171)
Paul-Kirchhoff-Bau (PKB), Raum 239
+49 375 536 2351
walter.juergens[at]fh-zwickau.de