Mobilität zu Lehrzwecken (STA) mit Erasmus+

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen - ECHE besitzen. Das entsendete Lehrpersonal soll durch den Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und auch Studierenden Fachwissen vermitteln, welche nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Förderbedingungen

Mobilität zu Lehrzwecken muss in einem Programmland (KA131) oder einem Partnerland (KA171) stattfinden, in welchem sich kein Standort der entsendenden Hochschule und nicht der Hauptwohnsitz der betreffenden Person befindet.

Grundlage für die Mobilität zu Lehrzwecken ist das Vorhandensein eines Inter-institutional Agreements mit der aufnehmenden Hochschule.

Folgender Personenkreis ist förderfähig:

  • Professorinnen und Professoren, Dozierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozierende ohne Dotierung
  • Personen mit Lehrauftrag im Rahmen eines Werkvertrags
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren, pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliches Personal
  • Unternehmenspersonal

Dauer: zwischen 2 (in Programmländer), bzw. 5 (in Partnerländer) und 60 Tagen (ohne Reisezeiten)
Unterrichtspensum: 8 Stunden in der ersten Woche, danach anteilig je angefangene Woche

Hinweis: Kontaktbesuche oder die Teilnahme an Konferenzen sind nicht förderfähig.

Förderraten für Projekt 2024

Derzeit fördern wir STA-Mobilitäten aus dem Projekt 2024.

Die Angaben dienen der Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Für die Berechnung der Förderung sind stets die Angaben im aktuellen Erasmus-Leitfaden der NA-DAAD ausschlaggebend.

Quelle für die Angaben auf dieser Seite: Übersicht zu Förderraten in der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 auf der Seite der NA-DAAD.

GruppeZiellandFörderraten der Projekte 2024

Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten

Partnerländer Region 13 & 14

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan Staat

180 EUR / Tag

Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR / Tag

Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR / Tag

Partnerländer Regionen 1 - 12

190 EUR / Tag

* Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70% des Tagessatzes.

DistanzPauschale gesamtGrünes Reisen*
10 bis 99 km28 EUR56 EUR
100 bis 499 km211 EUR285 EUR
500 bis 1999 km309 EUR417 EUR
2000 bis 2999 km395 EUR535 EUR
3000 bis 3999 km580 EUR785 EUR
4000 bis 7999 km1188 EUR-
8000 km und mehr1735 EUR-

*Umweltfreundliches (Grünes) Reisen wird definiert als Reisen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. (Erasmus-Programmleitfaden 2021, 3. Fassung, S. 365)

Die Distanz wird mit dem von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Distance Calculator ermittelt.

Erasmus+-Förderungen werden als Pauschale entsprechend der Aktenlage ausgezahlt. Es findet keine Reisekostenabrechnung statt. Sofern die Pauschale die Aufwendungen der Mobilität übersteigt, ist die Differenz zu versteuern. In der Einkommenssteuererklärung sind Förderungen im Rahmen von Erasmus+ als Einkünfte anzugeben. Reisekosten werden diesen als Werbungskosten gegenübergestellt. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatungsstelle.

Verfahrensablauf

Um den Förderungsbedarf für das jeweils kommende Semester einschätzen zu können, wird derzeit ein zentrales Bewerbungsverfahren eingeführt.

Ihre Bewerbung können Sie hier einreichen: MoveOn-Bewerbungsportal

Sie müssen sich einmalig ein Nutzerkonto anlegen!

Sollte der gemeldete Bedarf die verfügbaren Fördermittel übersteigen, erfolgt die Auswahl der zu fördernden Mobilitäten im Rahmen eines strukturierten Auswahlverfahrens.

Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz und die aktive Einbindung der beteiligten Fakultäten und Struktureinheiten.

Um Ihre Förderung bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

  1. Schriftliche Einladung (E-Mail ist möglich) der Partnerhochschule, aus der Zeitraum und die geplante Anzahl der Lehrstunden hervorgehen
  2. Ausgefüllte und von Ihnen und der empfangenden Hochschule unterschriebene Mobilitätsvereinbarung (Dokument im Downloadbereich auf dieser Seite), elektronische Unterschriften sind möglich
  3. Dienstreiseantrag zur Kontierung durch das International Office - Kontierung erfolgt nach Eingang der vollständig unterschriebenen Mobilitätsvereinbarung

Sofern alle Dokumente korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind, stellen wir Ihnen das Grant Agreement aus. Dieses müssen Sie händisch unterschreiben und dem International Office im Original oder als Scan per E-Mail zukommen lassen. Digitale Signaturen sind zulässig, sofern Ihre Identität dadurch eindeutig bestätigt werden kann.

Am letzten Tag der Mobilität müssen die Mobilitätsdaten in einem Letter of Confirmation (Vorlage im Downloadbereich auf dieser Seite) von der zuständigen Abteilung der Gasthochschule bestätigt werden. Eine volle Auszahlung der vereinbarten Förderung ist nur möglich, sofern die beantragten Daten (Aufenthaltszeit, Anzahl der Lehrstunden) bestätigt wird.

Nach der Rückkehr sind folgende zwei Schritte zu tätigen:

  1. Es muss der EU-Survey ausgefüllt werden. Zu diesem erhalten Geförderte vom Erasmus-Berichtssystem am letzten Tag der Mobilität automatisch eine Einladung. Nachdem der Bericht erfolgreich abgeschickt wurde, erhält das International Office eine automatische Benachrichtigung. Ihre Angaben müssen dem IO nicht geschickt werden, sie können auch nicht eingesehen werden.
  2. Der Letter of Confirmation muss dem International Office zugeschickt werden. Es genügt einen Scan einzureichen. Allerdings muss das Dokument in diesem Fall vom / von der Geförderten  5 Jahre für den Fall einer Prüfung aufbewahrt werden.

Da keine Reisekostenabrechnung erforderlich ist, erfolgt die Anrechnung von Reisezeiten auf die Arbeitszeit nicht automatisch. Es muss ein Korrekturantrag zur Meldung an den/die WHZ-Gleitzeitbeauftragte/n gestellt werden.

Downloads

  • Eramus+-Mobilitätsvereinbarung für Mobilitäten zum Zweck der Lehre (STA)
    Mobility Agreement, bereitgestellt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, angepasst durch das International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Gültigkeit in der Programmgeneration 2021-27, Sprache: Englisch Dateigröße: 81 KB / Dateiformat: docx
  • Vorlage für eine Bestätigung einer Erasmus+-Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)
    Letter of Confirmation, bereitgestellt vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, angepasst durch das International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Formular mit eingeschränkten Bearbeitungsrechten, Sprache: Englisch Dateigröße: 171 KB / Dateiformat: docx

Kontakt

Herr Walter Jürgens

Erasmus+ Auslandspraktikum
Erasmus+ Personalmobilität
Erasmus+ International (KA171)

Paul-Kirchhoff-Bau (PKB), Raum 239
+49 375 536 2351

walter.juergens[at]fh-zwickau.de 


Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
08:30 - 11:30 Uhr
12:30 - 15:00 Uhr

keine Sprechzeit
vom 07.07. - 25.07.25

 

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Video des DAAD zu Austausch zu Lehrzwecken über ERASMUS