Anerkennung von Studienleistungen
Für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Mobilitätssemester
Viele Fakultäten der WHZ bieten die Möglichkeit sich ein gesamtes Auslandsemester pauschal anerkennen zu lassen. Dies geschieht über ein sogenanntes Mobilitätssemester.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Der anzuerkennende Umfang entspricht 30 ECTS-Punkten.
- Die Inhalte der im Ausland absolvierten Module dürfen nicht signifikant von den regulär im Curriculum vorgesehenen Modulen abweichen.
Bitte wenden Sie sich hierzu vor Ihrem Auslandsaufenthalt an den Auslandbeauftragten Ihrer Fakultät. Eine Liste der Auslandbeauftragten finden Sie am Ende dieser Seite.
Learning Agreement
Die entsendende Hochschule und die aufnehmende Einrichtung sind dazu verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden bzw. Absolventen/Graduierten eine "Lernvereinbarung" abzuschließen. Im sogenannten Learning Agreement (kurz: LA) wird im Wesentlichen das Programm für den Studienaufenthalt bzw. das Praktikum beschrieben, es legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest. Zudem enthält es ebenfalls Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse.
Vor der Ausreise
Informieren Sie sich zunächst über die Webseite der Partnerhochschule über das Studienangebot (course catalogue). Achten Sie darauf in welcher Spache die Kurse und in welchem Semester sie angeboten werden sowie wann die Vorlesungszeit beginnt. Bitte stimmen Sie Ihre Kurswahl mit dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät oder den jeweiligen Modulverantwortlichen ab und tragen Sie sie in das Learning Agreement ein.
Das Dokument muss VOR der Ausreise von folgenden drei Parteien unterschrieben werden:
- dem Studierenden,
- dem Auslandsbeauftragten der Fakultät und
- dem Fachkoordinator der Partnerschule.
Während des Auslandsaufenthaltes
Änderungen vor Ort, bspw. bei Abwandlungen von Lehrveranstaltungen, Überschneidungen, Wechsel des Fachkoordinators etc. sind im LA im Teil "During the Mobility" festzuhalten. Eine Kopie mit den erneuten Unterschriften aller drei Parteien sind an das International Office zu senden.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Die Resultate werden von der Partnerhochschule im Teil "After the Mobility" eingetragen oder in Form eines Notenspiegels (Transcript of records) erstellt. Bitte reichen Sie hiervon einen Scan oder eine Kopie im International Office ein.
Über die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs, an dem Sie studieren. Wenden Sie sich daher bitte mit dem Originaldokument an den jeweiligen Ansprechpartner.
Einzelanerkennung von Modulen
Sollten Sie im Ausland Module belegt haben, deren Anerkennung Sie vorab nicht über eine der oben genannten Möglichkeiten geklärt haben, ist es möglich diese auch noch nach Ihrem Auslandsaufenthalt anerkennen zu lassen.
Wenden Sie sich in diesem Fall mit den Informationen zum jeweiligen Modul und Ihrem Leistungsnachweis an den Modulverantwortlichen Ihrer Fakultät.
Anerkennung von Pflichtpraktika im Ausland
Ihr Pflichtpraktikum können Sie im Inland wie auch im Ausland absolvieren. Bitte wenden Sie sich daher an den Praktikumsbeauftragten Ihrer Fakultät.
Auslandsbeauftragte an den Fakultäten
Für die fachliche Beratung zu einem Auslandsaufenthalt sind die Auslandsbeauftragten an den Fakultäten zuständig. Gleichzeitig sind sie Erasmus-Fachkoordinatoren und Ansprechpartner für die ausländischen Studierenden an den Fakultäten.
Fakultät Angewandte Kunst Schneeberg
Herr Prof. Dr. Thomas Pöpper
Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation
NN (Chinesischer Kulturraum)
Frau Mónica Gracia-Wagner (Iberoromanischer Kulturraum)
Herr Prof. Dr. Thomas Johnen (Iberoromanischer Kulturraum)
Herr Ralf Christoph (Französischer Kulturraum)
Fakultät Automobil-und Maschinenbau
Herr Prof. Dr.-Ing. Thomas Horst
Frau Judith Hummel
Fakultät Elektrotechnik
Herr Prof. Dr. Lutz Zacharias
Fakultät Gesundheits-und Pflegemanagement
Herr Prof. Dr. Rene Schubert
Fakultät Kraftfahrzeugtechnik
Herr Prof. Dr. Christian Telke
Fakultät Physikalische Technik/Informatik
Herr Prof. Dr. Stefan Zigan (Physikalische Technik)
Frau Ina Porschhöfer (Informatik)
Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Frau Prof. Dr. Uta Kremer
Herr Vertr.-Prof. Lachezar Grudev
Herr Prof. Dr. Christian Brauweiler
Außerdem finden Sie weitere Informationen auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).