Die entsendende Hochschule und die aufnehmende Einrichtung sind dazu verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden bzw. Absolventen/Graduierten eine "Lernvereinbarung" abzuschließen. Im sogenannten Learning Agreement (kurz: LA) wird im Wesentlichen das Programm für den Studienaufenthalt bzw. das Praktikum beschrieben, es legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest. Zudem enthält es ebenfalls Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse.
Vor der Ausreise
Informieren Sie sich zunächst über die Webseite der Partnerhochschule über das Studienangebot (course catalogue). Achten Sie darauf in welcher Spache die Kurse und in welchem Semester sie angeboten werden sowie wann die Vorlesungszeit beginnt. Bitte stimmen Sie Ihre Kurswahl mit dem Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät oder den jeweiligen Modulverantwortlichen ab und tragen Sie sie in das Learning Agreement ein.
Das Dokument muss VOR der Ausreise von folgenden drei Parteien unterschrieben werden:
- dem Studierenden,
- dem Auslandsbeauftragten der Fakultät und
- dem Fachkoordinator der Partnerschule.
Während des Auslandsaufenthaltes
Änderungen vor Ort, bspw. bei Abwandlungen von Lehrveranstaltungen, Überschneidungen, Wechsel des Fachkoordinators etc. sind im LA im Teil "During the Mobility" festzuhalten. Eine Kopie mit den erneuten Unterschriften aller drei Parteien sind an das International Office zu senden.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Die Resultate werden von der Partnerhochschule im Teil "After the Mobility" eingetragen oder in Form eines Notenspiegels (Transcript of records) erstellt. Bitte reichen Sie hiervon einen Scan oder eine Kopie im International Office ein.
Über die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs, an dem Sie studieren. Wenden Sie sich daher bitte mit dem Originaldokument an den jeweiligen Ansprechpartner.