Erasmus+ Förderung fürs Studium

Erasmus+ fördert freiwillige, empfohlene und obligatorische Studienaufenthalte während eines Auslandssemesters. Die dort erbrachten Studienleistungen erkennt unsere Hochschule in Ihrem Studiengang an. Sie können Erasmus+ Studienplätze nutzen, die „fachspezifisch“ an Partnerhochschulen Ihres Faches vergeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Erasmus+ Studium an einer Partnerhochschule innerhalb der 27 EU-Staaten oder in weiteren möglichen europäischen Nicht-EU-Staaten.
  • Ihre Immatrikulation an der WHZ für einen Studienabschluss liegt vor.
  • Sie haben vor dem Auslandssemester mindestens ein ganzes Studienjahr abgeschlossen (gilt nicht im Fall eines Masterstudienganges; hier ist eine Förderung ab dem ersten Semester möglich) und haben die geforderten Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule.

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt dauert mindestens zwei Kalendermonate, meist ein Semester oder ein ganzes Studienjahr. Eine Erasmus+ Förderung können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) und in jedem Studiengang mehrmals erhalten. Die Teilnahme an dem Erasmus+ Programm ist unabhängig von Ihrer Nationalität möglich.

Leistungen des Erasmus+ Programms

  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts durch Heimat- und Gasthochschule
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Sonderförderung (Social Top Ups) für Studierende in besonderen Lebenslagen
  • Mögliche Zusatzförderung für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel

Förderzeitraum und finanzielle Förderung

LändergruppeLänderFörderhöhe
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten und Partnerländer Region 14Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
600,- EUR / Monat
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten und Partnerländer Region 13Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat
540,- EUR / Monat
Programmländer mit niedrigen LebenshaltungskostenBulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei490,- EUR / Monat
Partnerländer außer Region 13, 14700,- EUR / Monat

Pro Auslandsstudiensemester werden 4 Monate (120 Tage) gefördert. Überschüssige Aufenthaltstage werden als Zero-Grant-Tage auf das persönliche Erasmus+ Förderkontingent angerechnet.

Das Erasmus+-Programm ermöglicht eine Zusatzförderung für Teilnahmende mit geringeren Chancen. Diese soll die Auslandsmobilität von Personen in besonderen Lebenssituationen erhöhen.

 

Besondere SituationKriterien
Erwerbstätige Studierende
  • eine berufliche Betätigung wird aufgrund der anstehenden Mobilität aufgegeben oder pausiert
  • der beruflichen Betätigung wurde min. 6 Monate durchgehend nachgegangen
  • der monatliche Nettoverdienst muss über 450,- EUR und unter 850 EUR liegen
  • selbstständige Tätigkeit kann nicht berücksichtigt werden
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
  • beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen in Deutschland anerkannten Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
Studierende mit Kind
  • Studierende werden während der gesamten Mobilität von einem Kind begleitet, für das sie das Sorgerecht ausüben
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder chronischer Erkrankung
  • GdB ab 20
  • nachgewiesene Behinderung oder chronische Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht

Ausführlichere Informationen finden Sie im jeweils aktuellen Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung der NA DAAD. Diesen können Sie im Downloadcenter der NA DAAD herunterladen. Bei sich widersprechenden Angaben gelten die Informationen des Kriterienkatalogs vor denen auf dieser Website.

Der Nachweis der Situationen erfolgt zunächst über eine Ehrenwörtliche Erklärung. Dieses Formular laden Sie bitte im Downloadbereich des International Office herunter.

Studierende in einer der genannten Situationen haben Anspruch auf eine Zusatzförderung von 250,- EUR / Monat. Bei Mobilitäten in Partnerländer (abgesehen von den Regionen 13 und 14) wird zudem ein Reisekostenzuschuss in Abhängigkeit zur Reise ausgezahlt. Eine doppelte Zusatzförderung aufgrund mehrerer vorliegender Situationen ist nicht möglich.

Das Erasmus+ Programm ermöglicht eine an real entstehenden Kosten orientierte Zusatzförderung für Studierende, welche eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • während der gesamten Mobilität von einem Kind begleitet, für welches das Sorgerecht ausgeübt wird,
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20,
  • nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht,
  • chronische Erkrankung (körperlich oder psychisch).

Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 15.000,- EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000,- EUR pro Studienjahr und Mobilität.

Eine Kombination mit dem Social Top Up ist möglich, sofern sich die Fördergründe unterscheiden. So ist z.B. eine Social Top Up für erwerbstäge Studierende mit der Realkostenförderung für Studierende mit Kind möglich. Das Social Top Up für Studierende mit Kind schließt diese Realkostenförderung jedoch aus.

Die Antragsstellung auf Zusatzförderung zurealen Mehrkosten erfolgt direkt über die Westsächsische Hochschule Zwickau. Bitte setzen Sie sich mit dem International Office in Verbindung, damit wir Ihnen die nötigen Unterlagen und Informationen zukommen lassen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Zahlung des vollständigen Erasmus+ Mobilitätszuschusses mindestens zehn ECTS-Punkte pro Semester erbringen müssen.

Dauer und Anzahl der förderbaren Aufenthalte

Mit Erasmus+ können Sie während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

  • Je bis zu 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) bzw. 24 Monate für Diplomstudiengänge
  • Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte im europäischen Ausland werden für einen Zeitraum zwischen 2 bis 12 Monaten vergeben. Trimester oder Terms bilden eine erlaubte Ausnahme, die im Einzelfall nachgewiesen werden muss.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier

Bewerbung

Für die Förderung eines Auslandsstudiums innerhalb der EU an einer Partnerhochschule der WHZ können Sie sich für das gesamte Studienjahr 2024/25 über das Online-Bewerberportal des International Office bis zum 31. Januar 2024 bewerben. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig. Nach der Registrierung  können Sie Ihr Antragsformular jederzeit abspeichern und zu beliebiger Zeit vervollständigen.

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Programmrelevante Dokumente und Formulare können Sie sich im Download-Bereich des International Office herunterladen.

Beratung

Bewerbung für das ERASMUS+-Stipendium, Verwaltung der Stipendienvergabe

Kathrin Schmidt
International Office
Paul-Kirchhoff-Bau, PKB 239
+49 375 536 1067
international.office[at]fh-zwickau.de