FAQ-Erasmus+

Über ERASMUS+

Am 1. Januar 2014 trat das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unter neuem Namen "ERASMUS+" in Kraft. Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufent-halt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. 

Das Programm bietet den Studierenden folgende Leistungen:

  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts durch Heimat- und Gasthochschule
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für einen Aufenthalt über das ERASMUS+ Programm sind:

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres (Außnahme Masterstudium)
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (Inter-institutional Agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)


Wir pflegen Kontakte zu mehr als 90 europäischen Hochschulen, an denen Sie einen Studienaufenthalt absolvieren können.

Hier finden Sie die aktuellen Partnerschaften für jede Fakultät.

Mit Erasmus+ können Studierende in jeder Studienphase Studienaufenthalte an den europäischen Partnerhochschulen der WHZ absolvieren:

  • Je bis zu zwölf Monate je Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat).
  • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
  • (Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.)

Der Zeitpunkt ist abhängig von Ihrem Studium. Am besten lassen Sie sich von der Studienberatung und Ihrem Fachkoordinator der Fakultät beraten. Wichtig: Bei Antritt eines ERASMUS-Aufenthaltes müssen Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben. (Ausnahme Masterstudierende)

Für die Bewerbungsunterlagen im International Office werden keine Sprachnachweise verlangt. Individuell besteht aber die Möglichkeit, dass die Partneruniversitäten bestimmte Sprachnachweise verlangen. Es ist daher ratsam sich vorab bei den jeweiligen Partneruniversitäten zu informieren.

Um den Erfolg Ihres Auslandsaufenthalts zu unterstützen, werden im Rahmen des Erasmus+ Programms gezielt Unterrichts- und Arbeitssprachen gefördert. Sowohl vor als auch nach dem Aufenthalt werden hierzu verbindliche Online-Sprachtests (OLS) durchgeführt, um das eigene Sprachniveau und die Entwicklung Ihrer Sprachkompetenzen einzuschätzen. Hierfür stehen die OLS-Tests in insgesamt 24 Sprachen zur Verfügung.

In diesen Sprachen werden zusätzlich tutorierte Online-Sprachkurse angeboten. Die Online-Sprachkurse stehen allen Teilnehmer/innen des Erasmus+ Programms kostenfrei zur Verfügung.

Viele Partnerhochschulen bieten zudem studienbegleitende Sprachkurse an. Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Hochschulen. 

Pro Semester soll ein Studierender laut EU-Vorgabe 30 ECTS-Credits erwerben. Dieser Richtwert gilt auch für Studierende der WHZ. Falls es Ihnen aus einem besonderen Grund nicht möglich sein sollte, diesen Richtwert einzuhalten, besprechen Sie Ihre Situation bitte mit Ihrem Programmbeauftragten des International Office an der WHZ. Eine Stipendienkürzung ist nachträglich möglich, wenn ein Teilnehmer nachweislich eine ECTS-Punktzahl unter 15 erzielt hat.

Man unterscheidet zwischen gesamter Aufenthaltsdauer in Monaten und Monate für die Sie die finanzielle Erasmus-Förderung erhalten. Die Differenz zwischen diesen beiden Angaben bezeichnet man als "Zero Grant"-Zeitraum.

Beispiel: Sie gehen für 5 Monate (1 Semester) an eine Partnerhochschule, erhalten nach WHZ-Förderbestimmungen ein Erasmus-Stipendium für 4 Monate - 1 Monat wird als Zero Grant-Zeitraum ausgewiesen.

Die Differenz zwischen tatsächlicher Aufenthaltsdauer (Mobilitätsphase) und finanziell geförderter Aufenthaltsdauer (Erasmus Förderzeitraum) wird als Zero Grant-Zeitraum bezeichnet.

Achtung: Zero-Grant Zeiträume zählen zur allgemeinen Erasmus-Mobilitätsphase und werden auf Ihren insgesamt verfügbaren Erasmus-Förderzeitraum von 12 Monaten pro Studienphase angerechnet.

Beispiel: Sie gehen während ihres Bachelor-Studiums für 5 Monate an eine Partnerhochschule, erhalten nach WHZ-Förderbestimmungen ein Erasmus-Stipendium für 4 Monate, 1 Monat wird als Zero Grant-Zeitraum ausgewiesen. Sie können demnach nochmals im Bachelor für ein 7-monatiges Erasmus-Studium oder -Praktikum ins Ausland gehen.

Zero-Grant-Studierende erhalten einen studiengebührenfreien ERASMUS-Platz, jedoch keine Mobilitätsbeihilfe.

Für die fachliche Beratung zu einem Auslandsaufenthalt sind die Auslandsbeauftragten an den Fakultäten zuständig. Hier eine Übersicht geordnet nach Fakultäten:

  • AKS - Herr Prof. Dr. Thomas Pöpper
  • AMB - Herr Prof. Dr. Thomas Horst
  • ELT - Herr Prof. Dr. Lutz Zacharias
  • GPW - Frau Prof. Dr. Beate Mitzscherlich
  • KFT- Herr Prof. Dr. Michael Scheffler
  • PTI - Herr Prof. Dr. Stefan Zigan (Physikalische Technik), Frau Ina Porschhöfer (Informatik)
  • SPR - Frau Chun Wen (Chinesischsprachiger Kulturraum), Frau Mónica Gracia-Wagner und Herr Prof. Dr. Thomas Johnen (Iberoromanischer Kulturraum), Herr Ralf Christoph (Frankophoner Kulturraum)
  • WIW - Frau Prof. Dr. Uta Kremer, Herr Prof. Dr. Lachezar Grudev, Herr Prof. Dr. Christian Brauweiler

Bewerbung für ERASMUS+

Für die Bewerbung für einen ERASMUS+ Mobilitätszuschuss benötigen Sie:

  • eine vollständig ausgefüllte Bewerbung über das Bewerbungsportal
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • ein Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite),
  • einen Nachweis über abgelegte Prüfungen (Notenspiegel) und
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

In dem Motivationsschreiben sollten Sie auf ca. einer DIN A4-Seite ...

  • ... begründen, warum Sie gerade diese Gasthochschule gewählt haben.
  • ... erklären, wie sich Ihr Auslandssemester in den Studienverlauf einfügt.
  • ... erläutern, was Sie sich von diesem Aufenthalt erhoffen und erwarten.

Dazu kann es sinnvoll sein, sich die Studienpläne der Wunschhochschule anzusehen. 

Für Ihre Bewerbungsunterlagen für einen ERASMUS+ Mobilitätszuschuss werden keine Sprachnachweise verlangt. Individuell besteht aber die Möglichkeit, dass die Partneruniversitäten bestimmte Sprachnachweise verlangen. Es ist daher ratsam sich vorab bei den jeweiligen Partneruniversitäten zu informieren.

Die WHZ pflegt Kontakte zu mehr als 90 europäischen Hochschulen, an denen Sie einen Studienaufenthalt absolvieren können.
Hier finden Sie die aktuellen Partnerschaften für jede Fakultät.

Innerhalb des Erasmus+ Programms können Sie sich nur bei den Partnerhochschulen Ihres Fachbereichs bewerben. Es besteht natürlich die Möglichkeit, privat einen Auslandsaufenthalt zu organisieren und sich ohne Programm direkt bei der jeweiligen Hochschule im Ausland zu bewerben. Jedoch können Sie in diesem Fall von den Leistungen einer ERASMUS+ Kooperation, wie bspw. der Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule, dem Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten sowie der Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts durch die Heimat- und Gasthochschule nicht profitieren.

Generell sind alle Austauschplätze fachbezogen, in Ausnahmefällen ist aber ein Austausch über eine Kooperation einer anderen Fakultät möglich. Hier wird im Einzelfall entschieden. Studierende der eigenen Fakultät haben bei einer Bewerbung aber grundsätzlich Vorrang. 

Für die fachliche Beratung zu einem Auslandsaufenthalt sind die Auslandsbeauftragten an den Fakultäten zuständig. Hier eine Übersicht geordnet nach Fakultäten:

  • AKS - Herr Prof. Dr. Thomas Pöpper
  • AMB - Herr Prof. Dr. Thomas Horst
  • ELT - Herr Prof. Dr. Lutz Zacharias
  • GPW - Frau Prof. Dr. Beate Mitzscherlich
  • KFT- Herr Prof. Dr. Michael Scheffler
  • PTI - Herr Prof. Dr. Stefan Zigan (Physikalische Technik), Frau Ina Porschhöfer (Informatik)
  • SPR - Frau Chun Wen (Chinesischsprachiger Kulturraum), Frau Mónica Gracia-Wagner und Herr Prof. Dr. Thomas Johnen (Iberoromanischer Kulturraum), Herr Ralf Christoph (Frankophoner Kulturraum)
  • WIW - Herr Prof. Dr. Lachezar Grudev

Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits im Ausland waren, finden Sie hier.

Das International Office prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und erstellt eine Liste der Bewerber mit den jeweiligen Wunschhochschulen. Diese Liste wird an die Fakultäten weitergeleitet, wo die Auswahl für die zur Verfügung stehenden Plätze nach fachlichen Kriterien erfolgt. Die Liste der Bewerber und Bewerberinnen mit den Ihnen zugeteilten Plätzen geht zurück an das International Office, worüber Sie letztlich eine offizielle Zu- oder Absage für einen Studienplatz bekommen. 

Vor dem Auslandsstudium

Das International Office prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und erstellt eine Liste der Bewerber mit den jeweiligen Wunschhochschulen. Diese Liste wird an die Fakultäten zur Auswahl weitergeleitet. Dort erfolgt die Auswahl für die zur Verfügung stehenden Plätze nach fachlichen Kriterien. Die Liste der Bewerber und Bewerberinnen mit den ihnen zugeteilten Plätzen geht zurück ans Auslandsamt. Von uns erhalten Sie dann die offizielle Zusage, dass Sie in das Programm aufgenommen sind.

Zusammen mit der Zusage erhalten Sie eine Annahmeerklärung (Grant Agreement), die Sie spätestens vier Wochen vor Ihrer Ausreise ausgefüllt und unterschrieben an das International Office zurücksenden müssen. Damit erklären Sie sich bereit, die Bedingungen, die an die Teilnahme an das ERASMUS+ Programm geknüpft sind, zu erfüllen, d. h.,

  • die Mindeststudiendauer von drei Monaten einzuhalten,
  • Studienleistungen in Höhe von 30 ECTS-Punkten zu erbringen,
  • vor dem Aufenthalt einen Studienvertrag (Learning Agreement) zu vereinbaren sowie
  • den Online-Sprachtest zu absolvieren,
  • einen Nachweis über die Immatrikulation an der Partnerhochschule für das entsprechende Semester dem IO zukommen zu lassen,
  • nach dem Aufenthalt dem IO eine von der Gasthochschule ausgestellte Bescheinigung über die Gesamtdauer des Studienaufenthalts (Letter of confirmation) im Original vorzulegen,
  • den EU-Survey auszufüllen sowie den zweiten Online-Sprachtest zu absolvieren sowie
  • einen Scan oder eine Kopie der Notenbescheinigung der Partnerhochschule im IO einzureichen.

Folgende Schritte/Punkte sollten Sie vor Ihrer Ausreise berücksichtigen:

  • Informationen über Lehrveranstaltungen Ihrer Gasthochschule einholen
  • Anrechenbarkeit der Veranstaltungen auf Ihr Studium an der WHZ prüfen
  • Ausgewählte Module in das Formular Studienvertrag (Learning agreement) eintragen und durch den Fachprofessor bestätigen lassen sowie
  • dem Fachkoordinator und dem Akademischen Auslandsamt zur Unterschrift vorlegen

Nach Annahme Ihres Studienplatzes:

  • Bewerbungsformular der Gasthochschule ausfüllen und
  • dieses mit dem unterschriebenen Studienvertrag an die Gasthochschule senden


Beachten Sie:
Die Bewerbungsmodalitäten und die Fristen für die Rücksendung unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Für künstlerische Studiengänge ist es oft üblich, dass eine Arbeitsmappe eingereicht werden muss. Viele Hochschulen verlangen auch einen Lebenslauf und ein Passfoto. 

Das Learning Agreement(Studienvertrag) enthält eine Auflistung der Module/Lehrveranstaltungen, die ERASMUS-Studierende an der Gasthochschule belegen werden. Das Learning Agreement muss von dem Studierenden, dem Erasmus-Koordinator Ihres Fachbereichs an der WHZ sowie dem Koordinator an der Partnerhochschule unterschrieben werden.

Nach der Ankunft im Gastland kann es durchaus sein, dass Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollten, nicht stattfinden oder sich einzelne Veranstaltungen überschneiden. Für diese Änderungen gibt es ein entsprechendes Feld im Studienvertrag, das Sie ebenfalls unterschreiben lassen.
Sobald Sie die Unterschrift der KoordinatorInnen des Internationalen Büros und des Fachbereiches haben, senden Sie das Original des Learning Agreements an das Akademische Auslandsamt der WHZ zurück. 

In den meisten Fällen erhalten Sie von der Gasthochschule zusammen mit den Anmeldeformularen auch einen Antrag auf Unterbringung im Wohnheim. Wenn Sie sich rechtzeitig dort melden, haben Sie gute Chancen, einen Wohnheimplatz zu erhalten.

Das Akademische Auslandsamt kann leider keine Wohnungen in den Gastländern vermitteln. 

Ihre Gasthochschule kann bei der Einschreibung den Nachweis einer europäischen Krankenversicherung verlangen. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, stellt Ihnen Ihre Krankenkasse ein entsprechendes Formular aus, das von den Immatrikulationsbüros anerkannt wird.

Grundsätzlich erhalten Sie mit Ihrem Krankenversicherungsausweis, auf deren Rückseite die European Health Insurance Card (EHIC) aufgedruckt ist, im Gastland diejenigen medizinischen Leistungen, auf die ein Staatsbürger dort Anrecht hat. Je nach Sicherheitsbedürfnis empfiehlt es sich, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die auch Rücktransporte enthält, abzuschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, ob Ihre Krankenversicherung die ärztliche Versorgung für das europäische Ausland beinhaltet. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen, die Sie bei der Einschreibung auf Verlangen vorzeigen können. 

Während des Auslandsstudium

In jedem Fall führt Sie der Weg als erstes zu den ERASMUS-Koordinatoren im Internationalen Büro und am Fachbereich, an dem Sie studieren wollen. Dort lassen Sie sich das Learning Agreement bestätigen und unterzeichnen. Es kann durchaus sein, dass Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollten, nicht stattfinden oder sich einzelne Veranstaltungen überschneiden. Für diese Änderungen gibt es ein entsprechendes Feld im Learning Agreement, das Sie ebenfalls unterschreiben lassen.

Sobald Sie die Unterschrift der KoordinatorInnen des Internationalen Büros und des Fachbereiches haben, senden Sie das Original des Learning Agreements an das International Office der WHZ zurück.

Außerdem benötigen wir eine Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule oder eine andere Art von Bestätigung, dass Sie dort als GaststudentIn registriert sind (Letter of acceptance). Erst nach Erhalt des unterzeichneten Studienvertrags und der Immatrikulationsbescheinigung können wir den Mobilitätszuschuss auf Ihr Konto überweisen.

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Die weitere finanzielle Förderung ist dabei aber vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, dann geben Sie uns dies bitte formlos (per Email) bis spätesten 1 Monat vor dem neuen Semesterbeginn schriftlich bekannt. 

Ganz wichtig: die offizielle Bestätigung der exakten Dauer Ihres Aufenthalts! An dieser Stelle können Sie sich den Bestätigungsbrief (Letter of confirmation) herunterladen. Vergessen Sie nicht, den Brief vom Internationalen Büro Ihrer Gasthochschule unterschreiben und stempeln zu lassen! 

Der Letter of Confirmation dient als Bestätigung für Ihren Studienzeitraum an der Gasthochschule. Da die Förderdauer von den bestätigten Aufenthaltsdaten abhängt, ist diese Bestätigung das zentrale Dokument für die Berechnung der endgültigen Höhe des Mobilitätszuschusses.
Ohne dieses Dokument kann keine weitere Überweisung erfolgen!!!

Nach dem Auslandsstudium

Nach Beendigung des Auslandsstudiums sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Scan des Bestätigungsbriefs (Letter of confirmation),
  • Scan des Notenspiegels (Transcript of records),
  • Erfahrungsbericht (EU-Survey) – Zugang erhält der Teilnehmer automatisch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltes,
  • 2. Online-Sprachtest (Pflicht) - Zugang erhält der Teilnehmer automatisch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltes

Sobald alle oben genannten Dokumente vorliegen, wird die letzte Rate entsprechend dem bestätigten Aufenthaltszeitraums (taggenau) berechnet und dem Teilnehmer ausgezahlt.

Das Transcript of Records ist eine Zusammenstellung aller Ihrer besuchten Veranstaltungen und der dabei erzielten Noten im Ausland und wird i.d.R. von der Partnerhochschule an das International Office geschickt. Es ist die Grundlage für die spätere Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen an der WHZ. 

Grundlage für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Lissabon Konvention, von 1997, die der Bundestag im Jahre 2007 ratifiziert hat.

Voraussetzungen für die Anrechnung:

  • Vergleichbare Lernergebnisse
  • Ähnlicher Studiengang
  • Fachlich-inhaltliche Gleichwertigkeit

Daher:

  • Müssen Sie unbedingt vor dem Aufenthalt mit den Lehrkräften ein Learning Agreement abschließen und
  • Prüfungen an der Gasthochschule müssen bestanden werden!

Nach der Rückkehr:

  • Stellen Sie den Antrag auf Anrechnung an den Prüfungssauschuss der Fakultät,
  • Eine Ablehnung muss begründet werden,
  • Die Beweislast liegt beim Prüfungsamt

Für weitere Informationen: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_en.pdf

Finanzielles

Nach Ihrer Ankunft im Gastland müssen Sie mit den ERASMUS Koordinatoren ihrer Gastuniversität das Learning Agreement abstimmen.

Nach der Rücksendung dessen und der Zusendung einer Immatrikulationsbescheinigung von der Partneruniversität überweisen wir den Mobilitätszuschuss auf Ihr Konto.

ERASMUS mit Kind
Studierende, die ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können neben dem regulären Mobilitätszuschuss Sondermittel beantragen.

Voraussetzung für die Auszahlung ist ein gesonderter Antrag bis spätestens zwei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts.

Studierende mit Kind können, unabhängig von der Anzahl der Kinder, bei der NA DAAD eine monatliche Pauschale (200 EUR) beantragen. Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen:

ERASMUS mit Behinderung

Studierende, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50% nachweisen, können im Akademischen Auslandsamt einen Antrag auf Sonderförderung stellen. Der Zuschuss errechnet sich aus durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nationale Stellen (Krankenkassen, Sozialämter etc.) nicht finanzieren.

Weitere Informationen zur Sonderförderung für Studierende mit Behinderung finden Sie auf dieser Seite.

Informationen zu behindertengerechten Hochschulen: www.european-agency.org

Sie können für die Zeit im Ausland zusätzlich Auslands-BAföG beim dafür zuständigen Amt beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/441.php.