Bedingte Immatrikulation (Masterstudium)

Wenn du dich an der Westsächsischen Hochschule für ein Masterstudium bewerben willst und das Abschlusszeugnis deines vorherigen Bachelor- oder Diplomstudiums noch nicht vorliegt, kannst du gegebenenfalls eine bedingte Immatrikulation beantragen. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 4 der Immatrikulationsordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau.

Wenn das Abschlusszeugnis des ersten Studiums bis zum Ende der Immatrikulationsfrist  (20.10. bzw. 20.04.) noch nicht vorliegt.

Die Abschlussarbeit muss in dem Semester,  bevor das Masterstudium aufgenommen wird, angemeldet worden sein.

Bitte reiche den Antrag auf Immatrikulation mit den geforderten Anlagen ein; außerdem einen Nachweis, dass die Abschlussarbeit fristgemäß angemeldet wurde (siehe Voraussetzungen). Für Studierende der WHZ besteht dieser Nachweis aus der Kopie der Anmeldung der Bachelorarbeit.

  • Reichen Sie bis zum 31.08. bzw. 28.02. Ihre vollständige Bewerbung für das entsprechende Masterstudium ein. Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.
  • Das Fristende zum Einreichen des Immatrikulationsantrages wird im Zulassungsbescheid festgelegt. Letztmöglicher Termin ist jedoch immer der 20.10. bzw. 20.04.

Hinweis: Auf Grund von Bearbeitungszeiten und Feiertagen empfehlen wir,  bis spätestens 15.10. bzw. 15.04., alle Unterlagen vollständig einzureichen, um eine fristgemäße Immatrikulation noch gewährleisten zu können.

Sie haben dann bis zur Rückmeldefrist Zeit, eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses nachzureichen, um weiter im Masterstudium verbleiben zu können.

Es genügt ein Scan übersendet per E-Mail.

Dann können Sie das Masterstudium leider nicht fortführen und werden zum Ende des erstens Semesters exmatrikuliert.

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