Eignungsprüfungen
Bei den Studiengängen Gestaltung (Bachelor/Master), Musikinstrumentenbau (Bachelor) und Akustik und Technologie des Musikinstrumentenbaus (Master) ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Ohne den Nachweis der erfolgreich absolvierten Eignungsprüfung kann keine Immatrikulation in einen dieser Studiengänge erfolgen. Informationen zu Terminen und Inhalten der Eignungsprüfungen findest du auf den entsprechenden Seiten der Fakultäten.
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Die Studienfachberater der Fakultäten beraten zu inhaltlichen Fragen zum jeweiligen Studiengang (Modulinhalte, Prüfungsleistungen etc.).