FAQs

An dieser Stelle findest du Antworten auf typische Fragen, die im Bewerbungsprozess auftauchen. Findest du an dieser Stelle keine Antwort auf deine spezielle Frage, wende dich bitte an die Ansprechpartner in unserer Studienberatung. 

Bewerbungen können bei uns online abgegeben werden. Gib deine Daten in unserem Bewerbungsportal ein, lade die gewünschten Unterlagen hoch, überweise den Semesterbeitrag und um alles Weitere kümmern wir uns. Das Bewerbungsportal findest du hier.

Die Online-Bewerbung für das Wintersemester (WS) ist in der Regel ab Mitte Mai möglich. Für das Sommersemester (SS) kann man sich ab Mitte Dezember bewerben. Erst ab diesem Zeitpunkt können die entsprechenden Studiengänge im Bewerbungsportal ausgewählt werden.

Bewerber mit Internationalen Abschlüssen müssen sich unter Umständen eher bewerben. Bitte informieren Sie sich beim International Office.

Zulassungsfreie Studiengänge werden direkt immatrikuliert. Es wird keine Zulassung ausgestellt. Für Einstufungen in höhere Fachsemester oder Kooperationsstudiengänge werden Zulassungsbescheide erteilt. Fragen zum Verfahren beantworten unsere Ansprechpartner (unten auf der Seite). 

Ist ein Studiengang zulassungsfrei, werden alle Studieninteressenten, die formalen Voraussetzungen wie Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife) erfüllen und geforderte Sprachkenntnisse nachweisen, direkt immatrikuliert.

Für zulassungsfreie Studiengänge werden keine Zulassungsbescheide erteilt, sondern direkt die Immatrikulationsunterlagen mit dem Studierendenausweis erstellt und versendet.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, können unter Umständen nicht alle Bewerber zugelassen werden. Es findet ein Auswahlverfahren statt. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Durchschnittsnote des Schulabschlusses (Numerus clausus bzw. NC). Fragen zu den zulassungsbeschränkten Studiengängen geben unsere Ansprechpartner unten auf der Seite.

Für zulassungsfreie Studiengänge ist es nicht notwendig, mehrere Bewerbungen einzureichen. Die Immatrikulation erfolgt direkt in den Wunschstudiengang. Stellt ein Bewerber mehrere Anträge, wird nur über den ersten Antrag entschieden. Bei Änderungswunsch kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartner unten auf der Seite.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, können bis zu zwei Bewerbungen eingereicht werden.

Wenn ein Wechsel vom Bachelor zum Master geplant ist, muss eine neue Bewerbung über das Bewerberportal erfolgen. Wenn der Studiengang lediglich gewechselt werden soll (z. B. drittes Semester Bachelor zu erstes Semester Bachelor) kann ein Antrag auf Studiengangwechsel gestellt werden.

Die bestandene Eignungsprüfung gilt als Nachweis für eine besondere künstlerische Befähigung und ist Voraussetzung für alle künstlerischen Studiengänge. Mit der bestandenen Zugangsprüfung erlangen Studienbewerber ohne allgemeine, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder
andere als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung die Studienberechtigung für grundständige Studiengänge an der WHZ.

An der Westsächsischen Hochschule Zwickau bedeutet ein duales Studium, die Kombination eines vollständigen Studiums mit einer Berufsausbildung. Daher bieten wir das duale Studium gemeinsam mit beruflichen Bildungseinrichtungen an. Bevor man sich an der Hochschule für ein duales Studium bewerben kann, ist ein Ausbildungsvertrag mit einer beruflichen Bildungseinrichtung bzw. einem Unternehmen erforderlich. Informationen zum dualen Studium finden Sie hier.

Möglicherweise wird der gewünschte Studiengang im laufenden Bewerbungsverfahren nicht angeboten, da dieser nur im Wintersemester bzw. Sommersemester startet. Wann welcher Studiengang startet, sehen Sie hier.

Immatrikuliert wird immer für volle Semester, jeweils zum 01.03. bzw. 01.09. des jeweiligen Jahres.

Ja, wenn Sie noch auf einen Termin für Ihre Abschlussprüfung in einem grundständigen Studiengang warten oder der Termin in das Semester fällt, in dem Ihr Wunschmasterstudiengang beginnt, können Sie sich trotzdem bewerben und bedingt immatrikuliert werden. Alle Informationen zur bedingten Immatrikulation erhalten Sie hier.

Grundsätzlich ist ein Studium an der WHZ, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, gebührenfrei. Das heißt, es wird lediglich der Semesterbeitrag erhoben. Dieser dient der Förderung des Studentenlebens und der Studierendenmobilität.

Für die Teilnahme an weiterbildenden Studiengängen und Fernstudiengängen wird zusätzlich eine Studiengebühr erhoben. Diese Studiengebühr ist abhängig vom Studiengang. 

Alle Informationen zum Semesterbeitrag und weiteren Gebühren findest du hier.

Allgemeine Studienberatung

Christina Schelcher
Ansprechpartnerin für Bewerbung, Zulassung und Studienberatung
Büro: PKB 223a
+49 375 536-1184
studieren[at]fh-zwickau.de

Daniel Bonitz
Ansprechpartner für Allgemeine Studienberatung
Büro: PKB 223 b
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Erreichbarkeiten

persönlich vor OrtDienstag und Donnerstag
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
12:30 Uhr bis 15:00 Uhr (während Lehrveranstaltungszeit)
oder nach individueller Vereinbarung
telefonischunter den genannten Telefonnummern
per E-Mailbitte nehmen Sie vorrangig Kontakt per E-Mail auf
per Videochatnach individueller Vereinbarung

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Studienfachberatung

Die Studienfachberater der Fakultäten beraten zu inhaltlichen Fragen zum jeweiligen Studiengang (Modulinhalte, Prüfungsleistungen etc.).

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