Andere Studienformen

Gasthörerschaft

Was ist eine Gasthörerschaft?

Die Gasthörerschaft stellt eine spezifische Form der Weiterbildung dar, in der Interessierte aus Eigeninitiative und ohne Pflichten reguläre Lehrveranstaltungen der Hochschule besuchen. Der Gasthörer wird nicht in einen Studiengang immatrikuliert und ist auch nicht berechtigt, an Prüfungen teilzunehmen oder andere Leistungsnachweise abzulegen.

Wer kann sich als Gasthörer bewerben?
Als Gasthörer kann sich jeder Interessierte, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung, bewerben.

Was kostet eine Gasthörerschaft?
Die Gebühren für eine Gasthörerschaft regeln sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Aktuell liegt die Gebühr bei 40 € pro Semester.

Wie werde ich Gasthörer?
Vor Beginn des Semesters (spätestens jedoch im Sommersemester bis 30.4. und im Wintersemester bis 31.10.) ist beim Zulassungsamt ein Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen. Im Antrag sind die gewünschten Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Lehrangebot zu benennen. Dabei dürfen 8 Semesterwochenstunden nicht überschritten werden.

Die Einschreibung für die Gasthörerschaft wird dem Antragsteller bescheinigt und berechtigt ihn, an den ausgewiesenen Lehrveranstaltungen in jeweils einem Semester teilzunehmen. In teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen ist die Teilnahme nur zulässig, wenn die Studienplätze nicht von eingeschriebenen Studenten in Anspruch genommen werden. Eine Kontaktaufnahme und Absprache mit dem angegebenen Dozenten der Veranstaltung bietet sich an.

Teilnahmebestätigungen über die Gasthörerschaft erteilen auf Antrag die betreffenden Hochschullehrer.

Die Gasthörerschaft endet automatisch mit dem Ablauf des jeweiligen Semesters und ist für das folgende Semester jeweils erneut zu beantragen.

Externenprüfung

Personen, die sich in ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen und Können angeeignet haben, können einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im externen Verfahren erwerben.

Näheres regelt die Externenordnung der WHZ.

Zweitstudium

Zweitstudium ist ein Studium nach einem bereits erreichten deutschen Hochschulabschluss in einem anderen Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zulassungsvoraussetzung ist. Studieninteressenten können sich über den Antrag auf Zulassung frist- und formgerecht zum Zweitstudium bewerben.

Studieninteressenten können sich über den Antrag auf Zulassung frist- und formgerecht zum Zweitabschluss bewerben.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter:

studieren[at]fh-zwickau.de