Eingliederungshilfe
Sollte ein Studium nicht ohne fremde Hilfe und nur mit einem besonderen finanziellen Aufwand absolviert werden können, kann dies über eine sogenannte Eingliederungshilfe unterstützt werden. Über eine solche Eingliederungshilfe werden unterschiedliche Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft finanziert, so zum Beispiel auch persönliche Studienassistenzen oder auch studienbezogene Hilfsmittel.
Zuständig für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist das jeweilige Sozialamt am Wohnsitz des Studierenden.