Stipendien für internationale Studierende
Die Förderung internationaler Studierender mit Stipendien ist nicht bei allen Stipendienprogrammen möglich und die Voraussetzungen sind sehr verschieden. Neben den hier aufgeführten Einrichtungen, Förderwerken und Stiftungen fördert der DAAD mit eignenen Stipendienprogrammen internationale Studierende insbesondere im Masterstudium. Oft sind die Stipendienprogramme aber an bestimmte Herkunftsländer gebunden. Weitere Informationen finden sich auf der Seite des DAAD.
Stipendien an der Westsächsischen Hochschule Zwickau und öffentlichen Institutionen
BIDS-Teilstipendium
Im Rahmen der Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BIDS) schreibt das
International Office der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) ein Teilstipendium für das erste
Studienjahr an der WHZ (12 Monate á 400,- EUR/Monat) aus.
Das Stipendium richtet sich an Absolvent*inn*en von PASCH-Schulen, welche im Wintersemester
2024/2025 ein Bachelor- oder Diplomstudium an der WHZ beginnen. Absolvent*inn*en von BIDS-
Partnerschulen der WHZ werden bevorzugt behandelt.
Das Stipendium wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert. Eine Doppelförderung
ist nicht möglich
Gefördert wird:
- das erste Studienjahr des Bachelor- oder Diplomstudiums an der WHZ
Voraussetzungen:
- an einer PASCH-Schule erworbene Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur),
- (voraussichtliche) Immatrikulation ins erste Fachsemester eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs an der WHZ und
- Bereitschaft zur Mitwirkung als BIDS-Botschafter*in am Projekt
Bewerbungsfrist:
- 20. August 2024
Deutschlandstipendium
Die Westsächsische Hochschule Zwickau vergibt im Rahmen des Deutschlandstipendiums jeweils zum Wintersemester Stipendien an leistungsstarke Studierende aller Fachrichtungen. Dabei stehen jedem Stipendiaten monatlich 300 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich hälftig aus einer Förderung von Institutionen (Unternehmen, Privatpersonen, Vereine,…) ergänzt durch Bundesmitteln zusammen.
Gefördert wird:
- Studierende der WHZ
Voraussetzungen:
- alle, welche die für ein Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und vor der Aufnahme des Studiums an der WHZ stehen oder bereits immatrikuliert sind,
- spätestens nach erfolgreicher Auswahl (Stipendienzusage) eine erfolgreiche Immatrikulation an der WHZ,
- Vorliegen sehr guter Studien- bzw. Schulleistungen sowie außerfachliches und soziales Engagement
Bewerbungszeiträume:
- i. d. R. Juni bis August
Weitere Informationen und Bewerbung auf der Seite des Deutschlandstipendiums
Saxon Student Mobility Program (SSMP) - Incoming
In Zusammenarbeit mit dem sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bietet die TU Dresden Förderung für Aufenthalte von Studierenden aus Taiwan und Indien an sächsischen Hochschulen an. Die Förderung umfasst folgende Leistungen:
- 850 € monatliche Stipendienrate
- Länderspezifische Reisekostenpauschale (1425 € für Indien, 2125 € für Taiwan)
Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Social Top Up zu beantragen:
- Studierende mit GdB ab 20 oder chronischer Erkrankung
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker
- Erwerbstätige Studierende
- Studierende mit Kind
Gefördert wird:
- Semesteraufenthalte (3 – 12 Monate): Semesteraufenthalte von Studierenden an sächsischen Hochschulen (auch an der Westsächsischen Hochschule Zwickau) sowie Forschungsaufenthalte zur Anfertigung einer Abschlussarbeit (nicht an Semesterzeiten geknüpft)
- Kurzzeitaufenthalt (5 Tage – 6 Wochen): Fachkurse (z.B. Summer Schools) an Hochschulen in Indien/Taiwan sowie Sprachkurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten (mind. 25 Wochenstunden)
Voraussetzungen:
- Studierende indischer und taiwanesischer Hochschulen in Bachelor- Master-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen und immatrikulierte Doktoranden, keine bestimmten Fächer
- nur Austauschstudierende, die für 1 oder 2 Semester an einer sächsischen Hochschule studieren
Bewerbung:
Eine Bewerbung ist möglich, sobald eine Bewerbung für ein Studium an der Westsächsischen Hochschule Zwickau erfolgte und und eine Annahme für das Studium an der WHZ vorliegt. Bewerbungsunterlagen sollten spätestens 3 Monate vor Beginn des Studiums im International Office der TU Dresden vorliegen.
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://tu-dresden.de/internationales/foerdermoeglichkeiten/saxon-student-mobility-program-saxon-science-ambassador-program-indien-taiwan
Stipendien der großen Studienförderwerke
Die Studienförderwerke (bekannt als Begabtenförderwerke) vergeben größtenteils staatlich finanzierte Stipendien an Studierende, die sich neben guten Studienleistungen gesellschaftlich engagieren. Die Förderwerke bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab. Potentielle Stipendiaten sollten sich mit den Grundwerten des jeweiligen Förderwerks identifizieren und dies entsprechend in der Bewerbung begründen können. Gefördert werden können i.d.R. alle Bildungsinländer, welche eine deutsches Abitur (bspw. an einer deutschen Schule im Ausland) erworben haben, auch wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Für alle anderen gelten sehr unterschiedliche Regelungen, welche nachfolgend beschrieben werden.
Friedrich-Ebert-Stiftung
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) motiviert mit der "Grundförderung für Ausländer_innen" ihre ausländischen Stipendiatinnen und Stipendiaten, sich außerhalb des Studiums für ihre Ideale zu engagieren – das kann für ihr eigenes Land sein, für deutsche oder internationale Themen. Für Ausländerinnen und Ausländer ist es oft schwierig, sich an ihrem Hochschulort gesellschaftlich zu engagieren, da sie mit den sozialen und kulturellen Gegebenheiten manchmal noch nicht vertraut sind. Daher sind die Hochschulgruppen der FES interessant – dort sind Ansprechpersonen, die helfen, ein gesellschaftliches Projekt zu verwirklichen. Die Abteilung Studieförderung hat ein Buddy-Programm speziell für neu aufgenommene geflüchtete und ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten eingerichtet. Auch ehemalige ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten sind wertvolle Ansprechpersonen – sie sind leicht über die Online-Community zu kontaktieren und geben gerne ihre eigenen Erfahrungen weiter.
Gefördert werden internationale Studierende:
- in einem Vollzeitstudium,
- mit überdurchschnittlichen schulischen und studienbezogenen Leistungen,
- mit Engagement im Sinne der Werte der Sozialen Demokratie,
- mit deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau mit entsprechendem Nachweis
Bewerbungszeiträume:
Online-Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, allerdings spätestens
- bei Bachelorstudiengängen: bis 3 Semester vor Studienabschluss nach Regelstudienzeit (6 Semester: bis Ende 3. Semester; 7 Semester: bis Ende 4. Semester)
- bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängen: bis Ende 6. Semester
- bei Masterstudiengängen (4 Semester): vor oder zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums; hier gelten die Fristen 31.05. (Sommersemester) bzw. 30.11. (Wintersemester)
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.fes.de/studienfoerderung/grundfoerderung-fuer-auslaender-innen
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert Studierende oder Studieninteressenten, die gute bis sehr gute Noten oder akademische Leistungen haben, sich für Politik interessieren, sich engagieren sowie eine liberale, und weltoffene Einstellung haben. Gefördert werden deutsche und ausländische Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Fachhochschulen im Vollstudium studieren.
Gefördert werden internationale Studierende ...
... aus der Europäischen Union, welche
- die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen,
- ein Vollzeitstudium absolvieren bzw. absolvieren werden,
- sehr gute bis gute Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich engagieren,
- die noch mindestens zwei Semester gefördert werden können (Mindestförderzeitraum).
... aus Nicht-EU-Ländern, welche
- ein Masterstudium in Vollzeit studieren bzw. studieren werden,
- sehr gute bis gute Studienleistungen nachweisen können,
- sich engagieren,
- die noch mindestens zwei Semester gefördert werden können (Mindestförderzeitraum).
Bewerbungszeiträume:
- 1. April bis 30. April
- 1. Oktober bis 31. Oktober
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.freiheit.org/de/stipendien-fuer-studierende
Heinrich-Böll-Stiftung
Die Heinrich-Böll-Stiftung erwartet von ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse sowie eine aktive Auseinandersetzung mit den Grundwerten der Stiftung: Ökologie und Nachhaltigkeit, Demokratie und Menschenrechte, Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. Die Stiftung fördert junge Menschen, die auch in Zukunft Verantwortung in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft übernehmen und sich weltweit für die Grundwerte der Heinrich-Böll-Stiftung einsetzen.
Gefördert werden internationale Studierende, welche
- ein Masterstudium in Vollzeit studieren werden (Bewerbung muss vor Studienbeginn erfolgen),
- sehr gute bis gute Studienleistungen nachweisen können,
- sich engagieren,
- deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfristen:
- 1. März
- 1. September
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.boell.de/de/stipendien-bewerbung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Unsere Demokratie braucht Persönlichkeiten. Sie sind es, die ihr Halt geben und unser Zusammenleben gestalten. Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) unterstützt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, zu solchen Persönlichkeiten heranzuwachsen. Eigenverantwortung und Solidarität, Freiheit und Gerechtigkeit – das sind für die KAS wichtige Werte. Sie orientiert sich an einem christlich geprägten Menschenbild. Respekt vor der Menschenwürde, der Schutz der Meinungsfreiheit sowie die Förderung der Entfaltungsmöglichkeit jedes und jeder Einzelnen – dafür stehen steht die KAS ein. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung teilen diese Werte und setzen sich für eine tolerante, offene und gerechte Gesellschaft ein. Sie engagieren sich in Gesellschaft, Politik, Kirche oder sozialen Projekten.
Gefördert werden internationale Studierende, welche
- ein Masterstudium in Vollzeit studieren (werden),
- überdurchschnittliche Noten vorweisen können,
- sich mindestens vier Semester zum Studium in Deutschland aufhalten bzw. mindestens vier Semester gefördert werden (Mindestförderzeitraum),
- deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfrist:
- 15. Juli
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/studienfoerderung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Diese Werte bilden die Grundlage der Studien- und Promotionsförderung des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Gefördert werden internationale Studierende, welche
- ein Vollzeitstudium absolvieren,
- sich mindestens vier Semester zum Studium in Deutschland aufhalten bzw. mindestens vier Semester gefördert werden (Mindestförderzeitraum),
- sehr gute fachliche Leistungen,
- gesellschaftspolitisches Engagement,
- deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfristen:
- 1. April
- 1. Oktober
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk
Hanns-Seidel-Stiftung
Seit ihrer Gründung am 11. April 1967 betreibt die Hanns-Seidel-Stiftung politische Bildungsarbeit mit dem Ziel - wie es in der Satzung heißt - die "demokratische und staatsbürgerliche Bildung des deutschen Volkes auf christlicher Grundlage" zu fördern. Ziel ist es, zur Erziehung eines persönlich und wissenschaftlich qualifizierten Akademikernachwuchses beizutragen bzw. besondere wissenschaftliche Leistungen in der Promotion zu fördern. Die Stipendiatinnen Stipendiaten sollen kritisch und konstruktiv an der Ausgestaltung unseres demokratischen Rechtsstaates mitwirken.
Gefördert werden internationale Studierende, welche
- ein Vollzeitstudium absolvieren,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- nicht älter als 45 Jahre sind,
- deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfristen:
- 15. Januar
- 15. Juli
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.hss.de
Evangelisches Studienwerk Villigst
Das Evangelische Studienwerk ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland.
Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche
- die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
- noch kein abgeschlossenes Studium vorweisen können,
- Mitglied einer christlich-evangelischen Kirche sind bzw. der evangelischen Konfession zugehörig fühlen,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- zum Zeitpunkt der Bewerbung haben das 3. Fachsemester noch nicht überschritten haben,
- deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.
Bewerbungszeiträume:
- 1. Oktober bis 15. Januar
- 1. April bis 15. Juli
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.evstudienwerk.de/
Cusanuswerk
Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland.
Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche
- die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
- Mitglied der katholischen Kirche sind,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- die zu Beginn des nächsten Wintersemesters bereits mindestens ein Fachsemester an einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften abgeschlossen und noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit (BA und MA) vor sich haben (Ausnahme: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie im kommenden Wintersemester ein viersemestriges Masterstudium aufnehmen,
- deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfrist:
- 1. August
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.cusanuswerk.de/
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk wurde 2009 als Begabtenförderungswerk der jüdischen Gemeinschaft gegründet.
Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche
- die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen,
- zur jüdischen Gemeinschaft gehören,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Bewerber*innen noch mindestens 5 Semester Regelstudienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.,
- deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfristen:
- 30. April
- 31. Oktober
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://eles-studienwerk.de/
Avicenna-Studienwerk
Als jüngstes Studienwerk Deutschlands fördert das Avicenna-Studienwerk leistungsstarke und sozial engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen.
Gefördert werden internationale Studierende ...
... aus der Europäischen Union, welche
- die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
- zur muslimischen Gemeinschaft gehören,
- ein Vollzeitstudium absolvieren bzw. absolvieren werden,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich sozial engagieren,
- die noch mindestens ein Semester im Bachelorstudiengang gefördert werden können (Mindestförderzeitraum),
- deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.
... aus Nicht-EU-Ländern, welche
- die ägyptischer bosnisch-herzegowinische oder türkische Staatsangehörigkeit besitzen,
- zur muslimischen Gemeinschaft gehören,
- ein Masterstudium in Vollzeit studieren bzw. studieren werden,
- überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen können,
- sich politisch oder gesellschaftlich engagieren,
- die
- deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfristen:
- Studierende aus der EU: 1. April und 1. Oktober
- Studierende aus Nicht-EU: Ende April
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.avicenna-studienwerk.de
Hans-Böckler-Stiftung
Die Studien- und Promotionsförderung der Hans-Böckler-Stiftung ist das Begabtenförderungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Gefördert werden internationale Studierende aus der Europäischen Union, welche
- die Staatsangehörigkeit eines eines Mitgliedslandes des Europäischen Union besitzen und Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen,
- ein Vollzeitstudium absolvieren,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- die noch mindestens drei Semester gefördert werden können (Mindestförderzeitraum),
- deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.
Bewerbungszeiträume:
- 15. Mai bis 1. August
- 15. November bis 1. Februar
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.boeckler.de/de/stipendien-2650.htm
Stiftung der deutschen Wirtschaft
Mit dem Studienförderwerk Klaus Murmann unterstützt die Stiftung der deutschen Wirtschaft besonders leistungsfähige und -bereite Studierende und Promovierende dabei, in gesellschaftlicher Verantwortung unternehmerisch zu denken und zu handeln.
Gefördert werden internationale Studierende, welche
- ein Vollzeitstudium absolvieren,
- überdurchschnittliche Schul- oder Studienleistungen nachweisen können,
- sich ehrenamtlich engagieren,
- deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können.
Bewerbungsfrist:
- vsl. Mitte März
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.sdw.org/das-bieten-wir/fuer-studierende/studienfoerderwerk-klaus-murmann/ueberblick.html
Stipendien weiterer Stiftungen und Förderwerke
Es gibt weitere private Stiftungen und Förderwerke, welche Studierende mit einem Stipendium finanziell unterstützen. Manche Stiftungen unterstützen nur bestimmte Personengruppen, manche nur bestimmte Fächergruppen. Nachfolgend stellen wir eine Auswahl an weiteren Stiftungen vor, welche auch internationale Studierende fördern, wenn diese an einer deutschen Hochschule studieren.
Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds
Die Stipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds sind ausschließlich private Stiftungsmittel, mit denen gezielt und individuell begabte Schüler und Studierende finanziell und zunehmend auch ideell mit Bildungs- und Mentoringangeboten unterstützt werden. Jährlich werden insgesamt ca. 1.200 Stipendien vergeben. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach der finanziellen und sozialen Situation der Studierenden.
Gefördert wird:
- Studien an Hochschulen/Fachhochschulen mit staatlich anerkannten Abschlüssen frühestens ab dem 3. Fachsemester
- Förderung von ausländischen Bewerbern;
- Studien mit bestimmten fachlichen Schwerpunkten (Fachstipendien)
Voraussetzungen:
- Durchschnittsnote des Reifezeugnisses (Abitur, Feststellungsprüfung) mind. 2,0;
- Durchschnittsnoten der Studienleistungen (Scheine, Examenszeugnis) mind. 2,5;
- Studienabschluss bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
Bewerbungszeiträume:
- 1. Februar bis 1. März
- 1. August bis 1. September
Weitere Informationen und Bewerbung unter stiftungsfonds.org
Reemtsma Begabtenförderungswerk
Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an bedürftige und förderungswürdige Begabte, deren Familien diese nur begrenzt unterstützen können. Die Höhe des finanziellen Zuschüsse beträgt zwischen 175 und 200 EUR.
Gefördert wird:
- Studierende ab dem 1. Fachsemester und
- ausländische Studierende bei einem Studium an einer deutschen Universität/Hochschule (Nachweis über eine gültige Immatrikulationsbescheinigung)
deren Erziehungsberechtigten eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet. Gefördert wird nur das Erststudium. Duale Studiengänge werden nicht gefördert.
Voraussetzungen:
- gute schulische bzw. universitäre Leistungen
- besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung
- soziales Engagement
- das 30. Lebensjahr hat noch nicht begonnen
Bewerbungszeiträume:
- Förderbeginn Sommersemester: 1. Dezember bis 31. Januar
- Förderbeginn Wintersemester: 1. Juni bis 31. Juli
Weitere Informationen und Bewerbung unter reemtsma-stipendium.de
Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst: Osteuropaprogramm
Der KAAD ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland für Postgraduierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus (Entwicklungs-) Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Ost- und Südosteuropas. Durch Stipendien, Bildungsveranstaltungen sowie persönliche und spirituelle Begleitung fördert er seine Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Blick auf eine multiplikatorische Tätigkeit in ihren Heimatländern. Dies geschieht in Kooperation mit Partnergremien und Vereinen ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten in diesen Ländern, mit dem Ziel einer (wissenschaftlichen) Netzwerkbildung und eines Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung, die die religiöse und interreligiöse Dimension einschließt.
Gefördert wird:
- Studierende in einem Masterstudium (max. 24 Monate) aus allen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas, Zentralasiens und des Kaukasus,
Voraussetzungen:
- Studierende müssen der katholischen Konfession angehören (in Ausnahmefällen auch einer anderen christlichen Konfession, sofern sie von katholischen Partnern vorgeschlagen werden),
- überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium,
- die Ausrichtung des Studiums auf eine dauerhafte Reintegration in die Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
- kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog,
- Deutschkenntnisse mit mindestens Niveau B1 (bzw. bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2)
Bewerbungszeiträume:
Online-Anträge für die erste Stufe des Auswahlverwahrens können jederzeit gestellt werden.
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.kaad.de/stipendien/osteuropaprogramm/
Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst: Stipendienprogramm 1
Der KAAD ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland für Postgraduierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus (Entwicklungs-) Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Ost- und Südosteuropas. Durch Stipendien, Bildungsveranstaltungen sowie persönliche und spirituelle Begleitung fördert er seine Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Blick auf eine multiplikatorische Tätigkeit in ihren Heimatländern. Dies geschieht in Kooperation mit Partnergremien und Vereinen ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten in diesen Ländern, mit dem Ziel einer (wissenschaftlichen) Netzwerkbildung und eines Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung, die die religiöse und interreligiöse Dimension einschließt.
Gefördert wird:
- Studierende in einem Masterstudium, aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas kommen und sich derzeit dort aufhalten
Voraussetzungen:
- Studierende müssen der katholischen Konfession angehören (vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten allgemein einer christlichen Konfession angehören). Bewerber/innen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden.
- einen Universitätsabschluss und Berufserfahrung aus dem Heimatland,
- überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium,
- die Ausrichtung des Studiums auf eine dauerhafte Reintegration in die Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
- kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog,
- Deutschkenntnisse mit mindestens Niveau B1 (bzw. bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2)
Bewerbungszeiträume:
Der KAAD arbeitet mit Schwerpunkt- und Partnerländern in den entsprechenden Regionen. Die Bewerbungen erfolgen i.d.R. von dort über Partnergremien.
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.kaad.de/stipendien/stipendienprogramm-1
Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst: Stipendienprogramm 2
Der KAAD ist das Stipendienwerk der katholischen Kirche in Deutschland für Postgraduierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus (Entwicklungs-) Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Ost- und Südosteuropas. Durch Stipendien, Bildungsveranstaltungen sowie persönliche und spirituelle Begleitung fördert er seine Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Blick auf eine multiplikatorische Tätigkeit in ihren Heimatländern. Dies geschieht in Kooperation mit Partnergremien und Vereinen ehemaliger Stipendiatinnen und Stipendiaten in diesen Ländern, mit dem Ziel einer (wissenschaftlichen) Netzwerkbildung und eines Beitrags zu einer ganzheitlichen Entwicklung, die die religiöse und interreligiöse Dimension einschließt.
Gefördert wird:
- Studierende aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland Afrikas, Asiens, des Nahen und Mittleren Ostens oder Lateinamerikas kommen, welche bereits in Deutschland studieren und deren Studiendauer mindestens noch 10 Monate beträgt und einen Masterstudiengang (Bewerbung dafür in den Abschlusssemestern des Bachelor möglich), ein Diplom- oder Magisterstudiengang (Bewerbung frühestens nach Zwischenprüfung bzw. Vordiplom) durchführen möchten.
Voraussetzungen:
- Studierende müssen der katholischen Konfession angehören (oder, vor allem aus dem Nahen und Mittleren Osten, einer christlichen Konfession angehören). Bewerber/innen einer anderen Religion können gefördert werden, wenn sie von katholischen Partnern im Blick auf eine dokumentierbare Bereitschaft zum interreligiösen Dialog vorgeschlagen werden.
- überdurchschnittliches Leistungspotenzial für das Studium,
- die Ausrichtung des Studiums auf eine dauerhafte Reintegration in die Heimatregion (andernfalls gilt das Stipendium als Darlehen),
- kirchliches und soziales Engagement bzw. Bereitschaft zum interreligiösen Dialog,
- Deutschkenntnisse mit mindestens Niveau B1 (bzw. bei englischsprachigen Studiengängen mindestens A2)
Bewerbung:
Die Stipendienbewerbungen erfolgen ausschließlich über die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) oder die Katholische Studierendengemeinde (KSG) am Hochschulort.
Weitere Informationen unter https://www.kaad.de/stipendien/stipendienprogramm-2
Brot für die Welt: Stipendienprogramm "Engagement für den Wandel" (für geflüchtete Frauen)
Brot für die Welt fördert die akademische Ausbildung gesellschaftlich, kirchlich und ökumenisch engagierter junger Menschen in Deutschland, Osteuropa und im Globalen Süden. Ihre Stipendiat:innen wirken als zivilgesellschaftliche, kirchliche und ökumenische Akteur:innen des Wandels. Sie setzen sich in der Gesellschaft in Deutschland sowie in ihren Herkunftsländern für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung ein.
Mit dem Stipendienprogramm "Engagement für den Wandel" fördert Brot für die Welt gesellschaftlich engagierte, benachteiligte junge Frauen, die nach Deutschland geflüchtet sind, bei dem Erwerb eines akademischen Abschlusses. Mit dem Stipendium unterstützt Brot für die Welt die geflüchteten Frauen finanziell sowie mit einem intensiven Begleitprogramm in Form verschiedener Seminarangebote. Die Stipendiatinnen erhalten ein monatliches Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten, Übernahme der Semesterbeiträge und ggf. Studiengebühren und der Krankenversicherung.
Gefördert wird:
- junge geflüchtete Frauen (keine feste Altergrenze, bevorzugt aber Frauen bis 40 Jahre), die in Deutschland vor Krieg und Verfolgung Schutz suchen
Voraussetzungen:
- fehlende Mittel, um ein Studium in Deutschland zu finanzieren,
- Aufenthaltsort ist Deutschland,
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Aufenthalt nach Asylbewerbergesetz oder vergleichbarer Status,
- nicht BAföG-berechtigt (Vorlage Ablehnungsbescheid),
- gesellschaftliches Engagement im Beruf und/oder Ehrenamt in Deutschland oder im Herkunftsland: Einreichen eines Vorschlags für ein Initiativprojekt oder Darlegung für die Fortführung eines bisherigen ehrenamtlichen Engagements während des Stipendiums
Bewerbung:
Keine Bewerbungsfristen; Bewerbung sollte 4 Monate vor Studienbeginn erfolgen.
Weitere Informationen unter https://www.brot-fuer-die-welt.de/projekte/stipendien/engagement-fuer-den-wandel/
Brot für die Welt: Stipendienprogramm "Leadership für den Wandel"
Brot für die Welt fördert die akademische Ausbildung gesellschaftlich, kirchlich und ökumenisch engagierter junger Menschen in Deutschland, Osteuropa und im Globalen Süden. Ihre Stipendiat:innen wirken als zivilgesellschaftliche, kirchliche und ökumenische Akteur:innen des Wandels. Sie setzen sich in der Gesellschaft in Deutschland sowie in ihren Herkunftsländern für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung ein.
Mit dem Stipendienprogramm "Leadership für den Wandel" fördert Brot für die Welt gesellschaftlich, kirchlich und ökumenisch engagierte junge Menschen mit Führungspotenzial aus dem Globalen Süden und Osteuropa bei der Erreichung eines akademischen Abschlusses in Deutschland. Die Stipendiat:innen erhalten sowohl finanzielle Unterstützung als auch eine intensive Betreuung im Rahmen eines Begleitprogramms und Angeboten zur Vernetzung zwischen den Stipendiat:innen, Brot für die Welt und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Netzwerken. Stipendiat:innen erhalten ein monatliches Stipendium zur Deckung der Lebenshaltungskosten sowie Übernahme der Semesterbeiträge und Krankenversicherung.
Gefördert wird:
- Das Programm richtet sich an junge, überdurchschnittlich gesellschaftlich engagierte Menschen mit Führungspotenzial aus dem Globalen Süden und Osteuropa, die in Deutschland einen Master- oder Promotionsabschluss im entwicklungspolitischen oder theologischen Bereich anstreben.
- Es werden vorwiegend Kandidat:innen von nominierenden Organisationen (z.B. NROs, Kirchen, protestantische Universitäten im Globalen Süden und Osteuropa) für ein Stipendium berücksichtigt. Die Kandidat:innen sind entweder direkt angestellt bzw. liegt eine Anstellungsbereitschaft vor oder sie engagieren sich ehrenamtlich in der entsprechenden Organisation bzw. Institution.
- Ein Drittel der Stipendienplätze kann an individuelle Bewerber:innen vergeben werden.
Voraussetzungen:
- angestrebtes Studium bezieht sich auf strategische Themenfelder von Brot für die Welt und/ oder die Stärkung der Ökumene,
- Kandidat:innen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für das Studienvorhaben in Deutschland,
- Kandidat:innen befinden sich zum Zeitpunkt des geplanten Studienbeginns maximal 15 Monate in Deutschland (nicht angerechnet werden Ausbildungszeiten),
- Nachweis von Führungspotenzial und gesellschaftlichem oder kirchlichem Engagement,
- Staatsangehörigkeit eines der von Brot für die Welt geförderten Länder,
- überdurchschnittliche Studienleistungen,
- maximal 40 Jahre alt,
- Nachweis von Führungspotenzial und gesellschaftlichem oder kirchlichem Engagement: Einreichen eines Vorschlags für ein Initiativprojekt (beabsichtigtes Engagement während des Stipendiums)
Bewerbung:
Keine Bewerbungsfristen; Bewerbung sollte 4 Monate vor Studienbeginn erfolgen.
Weitere Informationen unter https://www.brot-fuer-die-welt.de/projekte/stipendien/leadership-fuer-den-wandel/
Humanistisches Studienwerk - Robert Blum
Die Aufgabe des Humanistischen Studienwerks – Robert Blum ist die Förderung besonders begabter und gesellschaftlich engagierter Studierender aller deutschen Universitäten und Hochschulen, die sich humanistischen Werten verpflichtet fühlen. Die zweijährige Förderung umfasst eine monatliche finanzielle Zuwendung von 200 € sowie weitere studienbegleitende ideelle Angebote. Die Stipendiaten erhalten Support, kostenlosen Zutritt zu Events und können an Networking-Meetings teilnehmen.
Gefördert wird:
- Studierende ab dem 1. Fachsemester im Erststudium an einer deutschen Universität oder Hochschule
Voraussetzungen:
- überdurchschnittliche schulische bzw. universitäre Leistungen
- ehrenamtliches Engagement mit humanistischem Profil
- Personen bis 35 Jahre
Bewerbungszeiträume:
- 1. Januar bis 31. März
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.humanistisches-studienwerk.de
Bertha von Suttner-Studienwerk
Das Bertha von Suttner-Studienwerk unterstützt außergewöhnliche, engagierte Individuen, die sich mit einer humanistischen Weltanschauung und deren Werten identifizieren und die willens sind, ihre eigenen Sichtweisen kritisch zu reflektieren und sich für ihre Überzeugungen einzusetzen. Das Bertha von Suttner-Studienwerk vergibt seit 2021 zehn Stipendien pro Jahr. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten neben der finanziellen Unterstützung i. H. v. 300 € pro Monat auch eine ideelle Förderung.
Gefördert wird:
- Studierende ab dem 1. Fachsemester an einer deutschen Universität oder Hochschule (deutsche Staatsbürger können auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden), welche noch mindestens 12 Monate bis zum Abschluss benötigen
- Promovenden, welche noch mindestens 12 Monate bis zum Abschluss benötigen
Voraussetzungen:
- überdurchschnittliche schulische bzw. universitäre Leistungen (Richtwert: entweder zu den 10% der besten Schülerinnen und Schüler oder Studierenden eines Jahrgangs und/oder die Studierenden verfügen über außergewöhnliche Fähigkeiten)
- soziales Engagement
- Identifikation mit den (humanistischen) Werten, für die das Bertha von Suttner-Studienwerk steht
Bewerbungszeiträume:
- 1. Mai bis 31. Juli
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://suttner-studienwerk.de
Claussen-Simon-Stiftung: Master Plus Stipendium
Die Claussen-Simon-Stiftung vergibt Stipendien an Studierende, die sich durch sehr gute Leistungen in ihrem Bachelor-Studium auszeichnen und sich mit Engagement ihrem Master-Studium widmen möchten.
Gefördert werden:
- Studierende in einem Vollzeit-Master-Studium (zum Zeitpunkt der Bewerbung hat das Master-Studium noch nicht begonnen), keine Förderung von Fernstudiengängen
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre sind
- Bachelor-Abschluss (voraussichtlich) mit einem Notendurchschnitt von 1,7 oder besser oder der/die Student/in gehört zu den besten 10% der Absolventen/-innen ihres Bachelor-Studienjahrgangs
- Studierende, die noch keinen Master-Abschluss oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss haben
- Deutsch als Muttersprache oder B1-Niveau
Förderfähige Studiengänge an der WHZ:
- alle Masterstudiengänge der WHZ
Bewerbungszeiträume:
- Es gibt Bewerbungszeiträume. Diese können der Homepage der Stiftung entnommen werden.
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.claussen-simon-stiftung.de/de/wissenschaft-hochschule/masterplus/
Dr. Arthur Pfungst-Stiftung
Die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung unterstützt begabte und finanziell bedürftige Studentinnen und Studenten während des Studiums an deutschen Hochschulen mit Stipendien. Bei einem Vollstipendium werden anteilig die anfallenden Studien-und Lebenshaltungskosten übernommen. Im Rahmen eines Buchstipendiums übernimmt die Dr. Arthur Pfungst-Stiftung die Anschaffungskosten der Studienfachbücher.
Gefördert werden:
- Studierende in einem Vollzeit-Bachelor- oder Vollzeit-Masterstudiengang aller Fachrichtungen im Erststudium
- Studierende mit sehr guten bis guten Studienleistungen (müssen bei der Bewerbung mit ersten Nachweisen belegt werden)
- Studierende mit finanzieller Bedürftigkeit (BAföG-Berechtigung bei deutschen Studierenden, Einkommensnachweise bei ausländischen Studierenden)
- Studierende mit Lebensmittelpunkt in Deutschland und guten Deutschkenntnissen
- Studierende, welche noch mindestens ein Jahr Studienzeit vor sich haben
Bewerbungsfristen:
- August/September (Die genauen Bewerbungsfristen werden auf der Homepage der Stiftung genannt.)
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://pfungst-stiftung.de/stipendium/
Dr. Jost Henkel Stiftung
Die Stiftung fördert weltweit Studierende bei ihren Studienvorhaben und Promovenden. Das Förderprogramm steht grundsätzlich Studierenden aller Fachrichtungen offen. Wirtschafts-, Sozial-, Natur- und Ingenieurwissenschaften sind bevorzugte Studienrichtungen. Die Förderung kann dabei über monatliche Zahlungen, Einmalzahlungen oder zinslose Darlehen erfolgen, je nach der individuellen Situation der Bewerberinnen und Bewerber.
Gefördert werden:
- Studierende und Promovenden mit überdurchschnittlichen Studienleistungen (Notendurchschnitt mind. 2,0 oder besser) aller Studienrichtungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 6 Monaten für die Förderung
- finanziell bedürftige Studierende und Promovenden
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://dr-jost.henkel-stiftung.de/
Annegret und Hans-Richard Meininghaus-Stiftung
Die Stiftung wurde 2006 als private Stiftung öffentlichen Rechts von dem Ehepaar Annegret und Hans-Richard Meininghaus gegründet und als gemeinnützig anerkannt. Zweck der Stiftung ist die unmittelbare und mittelbare Förderung von Bildung, Ausbildung sowie von Kunst und Kultur.
Gefördert werden:
- junge Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können oder deren Familien nicht über die nötigen Mittel verfügen um die angestrebte Ausbildung erfolgreich abschließen zu können und denen ehrenamtliches Engagement für die Gesellschaft und deren soziale Belange wichtig ist
- Studien, die aufgrund persönlicher Einschränkungen oder nicht ausreichender Finanzierung in der Regelstudienzeit nicht abgeschlossen werden können, im In- und Ausland;
- Promotionen
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://ahrm-stiftung.de
Claussen-Simon-Stiftung: B-First Stipendien (Bachelor- und Diplomstudierende aus nicht-akademischen Elternhäusern)
Die Claussen-Simon-Stiftung vergibt Stipendien an Bachelor- und Diplomstudierende aus Elternhäusern ohne akademischen Hintergrund. Die finanzielle Förderung richtet sich dabei nach den individuellen Lebenshaltungskosten. Gefördert wird i. d. R. die Regelstudienzeit und endet mit dem Abschluss des Studiums. Zudem umfasst das Stipendium eine ideelle Förderung (verpflichtend), welche Workshops, Seminare und Coachings umfasst.
Gefördert werden:
- Erstakademiker (keines der Elternteile hat studiert)
- Studierende in einem ersten Vollzeit-Bachelor- oder Diplomstudium aller Fachrichtungen in einem Präsenzstudiengang (nicht dual, kein Zweitstudium)
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sind
- (Fach-)Abitur bzw. Hochschulzugangsberechtigung mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,9
- Deutsch als Muttersprache oder bei internationalen Studierenden mind. B1-Niveau
Bewerbungszeiträume:
- Es gibt Bewerbungszeiträume. Diese können der Homepage der Stiftung entnommen werden. Aktueller Bewerbungszeitraum: 15. Juli bis 4. August 2024
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://www.claussen-simon-stiftung.de/de/wissenschaft-hochschule/bfirst/
Google Europe Students with Disabilities Scholarship
Die Bildungs- und Stipendienprogramme von Google zielen darauf ab, Studierende zu inspirieren und ihnen dabei zu helfen, künftige Führungskräfte in den Bereichen Informatik und Technologie zu werden, indem Barrieren abgebaut werden. Google kooperiert dabei mit EmployAbility, einer gemeinnützigen Organisation, die Studierende mit Behinderungen bei ihrer Ausbildung und beruflichen Entwicklung unterstützt. Ausgewählte Studierende erhalten für das Studienjahr ein Stipendium in Höhe von 7.000 EUR.
Gefördert werden:
- Studierende (Bachelor, Master) sowie Promovenden mit einer sichtbaren oder unsichtbaren Behinderung
- Studierende aus den Bereichen Informatik, Data Science, Informationstechnik oder einem eng verwandtem technischen Fachgebiet
- Studierende mit guten Leistungen
Bewerbungsfrist:
- Ende März
Weitere Informationen und Bewerbung unter https://buildyourfuture.withgoogle.com/scholarships/google-students-with-disabilities-scholarship
Career Service
Markus Haubold
Beratung, Stipendien, Unternehmenskontakte, Jobportal
+49 375 536 1343
markus.haubold[at]fh-zwickau.de
Erreichbarkeiten
persönlich vor Ort Campus Innenstadt | Dienstag 14:00 bis 17:00 Uhr (während Lehrveranstaltungszeit) oder nach individueller Vereinbarung (auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit) |
persönlich vor Ort Campus Scheffelberg | Jeden zweiten Mittwoch (Termine hier einsehbar) 13:00 bis 16:00 Uhr (während Lehrveranstaltungszeit) Raum S 6102 |
telefonisch | unter den genannten Telefonnummern |
per E-Mail | bitte nehmen Sie vorrangig Kontakt per E-Mail auf unter careerservice[at]fh-zwickau.de |
per Videochat | nach individueller Vereinbarung |
Besucheradresse
Zwickau-Zentrum
Kornmarkt 1
Paul-Kirchhoff-Bau
Zimmer PKB 226/227
Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
Career Service
PSF 201037
08012 Zwickau