Jobben neben dem Studium
Du bist ein internationaler Student und möchtest gern neben dem Studium etwas dazu verdienen, ein Praktikum machen oder nach deinem Abschluss in Deutschland beruflich starten. Auf dieser Seite bekommst du einen Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland und was du bei der Jobsuche beachten musst.
Wieviel darfst du neben dem Studium arbeiten? Das Deutsche Studentenwerk informiert hier darüber.
Handreichung des Studentenwerks zum Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende
Internationale Studierende aus EU-Staaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum (ERW)
- haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt
- dürfen so lange bleiben, wie sie wollen
Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Regelungen nach § 16 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
• Neben dem Studium dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage (Kalendertage) im Jahr gearbeitet werden. Für alle weiteren Tage braucht man die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit (§ 16Abs. 3 AufenthG)
• Während der Vorlesungszeit dürfen 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden
• Halber Tag = 4h bei 8h Tagesarbeitszeit und 5h bei 10h Tagesarbeitszeit
• Nachtschichten von maximal 8h gelten als ein voller Arbeitstag
• Erwerbstätigkeit ist gestattet für:
– Asylberechtigte
– Geflüchtete mit internationalem Schutzstatus
– Subsidiär geschützte Personen
– Geflüchtete mit vorübergehender Aufenthaltserlaubnis
Erlaubte Tätigkeiten
- Studentische Nebentätigkeiten
– z.B. studentische Hilfskraft an der Hochschule, beim Studentenwerk (Wohnheimverwaltung, Mensa, etc.)
– dürfen unbegrenzt ausgeführt werden aber
– Tätigkeiten dürfen das Studium nicht verlängern oder dem Zwecke des Studiums entgegenstehen
– Der Aufenthaltstitel muss es erlauben. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist grundsätzlich nicht erforderlich
- Pflichtpraktika im Studium (auch bezahlte Praktika) und Praktika zur Anfertigung der Abschlussarbeiten
– Es wird keine Zustimmung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit benötigt
– Wird nicht als Arbeitszeit angerechnet (140 volle oder 280 halbe Tage gelten nicht)
– Es besteht kein Anspruch auf Mindestlohn
- Praktikum zur Orientierung für die Aufnahme des Studiums und studienbegleitenden Praktika (bis zu 3 Monate)
– Man darf vorher kein gleiches oder ähnliches Praktikum gemacht haben
– Es gibt kein Anspruch auf Mindestlohn
- Alle anderen Praktika werden in die Regelung der 140 vollen oder 280 halben Tagen miterfasst Es wird eine Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit benötig
- Bei selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit braucht man die Zustimmung der Ausländerbehörde
- Internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, dürfen sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten!
- Arbeiten in den Semesterferien, solange auf den Zeitraum beschränkt, ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das Arbeitsverhältnis muss vertraglich befristet sein und liegt dieser dann in der vorlesungsfreien Zeit, so müssen keine gesonderten Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, selbst wenn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
- Während der Studienbewerbung oder bei studienvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Studienkolleg, DSH oder TestDaF)
– Hier gelten, wenn ein Sprachkurs besucht, oder an einem Studienkolleg studiert wird, die gleichen Bestimmungen wie für regulär eingeschriebene internationale Studierende.
Weiteres Vorgehen...
Wenn du einen Aufenthaltstitel hast und immatrikuliert bist, kannst du in Deutschland arbeiten. Du benötigst nun noch das Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel. Dieses bekommst du in der Ausländerbehörde in Zwickau.
Das Zusatzblatt wird benötigt, wenn der Zoll zur Kontrolle ins Unternehmen kommt. Daher trage das Zusatzblat während deiner Tätigkeit immer bei dir.
Career Service
Melanie Braun
Beratung internationaler Studierender, Projekt "Studienerfolg@saxHAW"
+49 375 536 1699
melanie.braun[at]fh-zwickau.de
Erreichbarkeiten
persönlich vor Ort Campus Innenstadt | Dienstag 14:00 bis 17:00 Uhr (während Lehrveranstaltungszeit) oder nach individueller Vereinbarung (auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit) |
persönlich vor Ort Campus Scheffelberg | Jeden zweiten Mittwoch (Termine hier einsehbar) 13:00 bis 16:00 Uhr (während Lehrveranstaltungszeit) Raum S 6102 |
telefonisch | unter den genannten Telefonnummern |
per E-Mail | bitte nehmen Sie vorrangig Kontakt per E-Mail auf unter careerservice[at]fh-zwickau.de |
per Videochat | nach individueller Vereinbarung |
Besucheradresse
Zwickau-Zentrum
Kornmarkt 1
Paul-Kirchhoff-Bau
Zimmer PKB 226/227
Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
Career Service
PSF 201037
08012 Zwickau