Anrechnung von Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits gleichwertige Prüfungsleistungen abgelegt oder die entsprechenden Kompetenzen anderweitig erworben haben, können diese auf eine Prüfungsleistung der WHZ angerechnet werden. Hierfür muss die Gleichwertigkeit der Leistungen in einem Verfahren überprüft werden, welches in der Prüfungsordnung (§ 20 oder 21) und in der Anrechnungsordnung (für berufliche Kompetenzen) geregelt ist.

Anrechnungsleitfaden (PDF)
Im Anrechnungsleitfaden finden Sie Informationen zum Anrechnungsverfahren und zur Antragsstellung.

Anrechnungsformular
Das Antragsformular können Sie für die Beantragung von hochschulischen als auch beruflichen Qualifikationen nutzen.

Anrechnungsordnung (PDF)
In der Anrechnungsordnung ist das Verfahren zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen festgelegt.

Learning Agreement (DOCX)
Für die Anrechnung von Studienleistungen für Auslandsaufenthalte benötigen Sie ein Learning Agreement. Hierfür wenden Sie sich bitte an das International Office.

Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten

Prüfungsamt

Marion Nothard
+49 375 536 1189
pruefungsamt[at]fh-zwickau.de