Freiversuch
Modulprüfungen können auch vor den im Studienablaufplan festgelegten Zeitpunkten abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine erstmals nicht bestandene Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, werden auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnet.
Auf Antrag des Prüflings beim zuständigen Prüfungsausschuss können die im Rahmen eines Freiversuches bestandenen Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen zur Aufbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholt werden. In diesen Fällen zählt die bessere Note.
Details regeln die Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge.
Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten
Prüfungsamt
Marion Nothard
+49 375 536 1189
pruefungsamt[at]fh-zwickau.de