Rücktritt von Prüfungen, Krankheit, Prüfungsunfähigkeit
Von Prüfungsanmeldungen kann grundsätzlich ohne Grund zurückgetreten werden. Beachten Sie jedoch die entsprechenden Konsequenzen, v. a. bei Wiederholungs- und Fristenprüfungen.
- online bis einen Tag vor der Prüfung 24:00 Uhr über das Prüfungsportal
- vor Ort im Prüfungsraum am Tag der Prüfung unmittelbar vor Prüfungsbeginn mit Unterschrift beim Prüfer
Achtung: Prüfungen zu denen Sie angemeldet sind, nicht zurückgetreten sind bzw. keine Prüfungsunfähigkeit vorliegt, gelten als nicht bestanden und werden mit der Note 5 bewertet. Treten Sie v. a. bei Wiederholungs- und Fristenprüfungen nicht aufgrund einer Erkrankung selbstständig zurück.
Nichtteilnahme aufgrund Krankheit/Prüfungsunfähigkeit
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss grundsätzlich durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, welches nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht ab Wintersemester 2023/2024 nicht mehr aus!
Es wird der Vordruck „Ärztliche Bescheinigung“ empfohlen, Ärzte können aber auch eine eigene Bescheinigung ausstellen.
- Das ärztliche Attest ist unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Prüfungstermin im Dezernat Studienangelegenheiten einzureichen unter Pruefungsamt[at]fh-zwickau.de.
- Vorerst wird in der Notenübersicht vom Prüfer die Note 5 und „NE“ (nicht erschienen) verbucht. Sobald dem Prüfungsamt der Notenausdruck vom Prüfer vorliegt, wird die Prüfungsunfähigkeit bei fristgerechtem Eingang des Attestes und positiver Entscheidung durch die Kennzeichnung „AT“ (Attest) nachverbucht. Dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
- Bei Fragen oder nachzufordernden Unterlagen erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Prüfungsamt/Prüfungsausschuss.
- Eine Ablehnung der Prüfungsunfähigkeit erfolgt schriftlich durch den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät.
- Bei einer anerkannten Prüfungsunfähigkeit verschieben sich die Fristen der (Wiederholungs-)Prüfung und die Prüfung kann im selben Versuch zum nächsten Termin abgelegt werden.
FAQ
Was ist bei einem Rücktritt von der Prüfung zu beachten?
Was muss ich tun, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann?
Wann bin ich prüfungsunfähig?
Welche Voraussetzungen muss das ärztliche Attest erfüllen?
Wer trägt die Kosten des ärztlichen Attestes?
Wie kann ich mein Attest abgeben?
Warum muss ein Dauerleiden bzw. eine chronische Erkrankung von der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unterschieden werden?
Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten
Prüfungsamt
Marion Nothard
+49 375 536 1189
pruefungsamt[at]fh-zwickau.de
Studierenden- und Prüfungsportal
Nico Grochotzki
+49 375 536 1236
pruefungsamt[at]fh-zwickau.de