Verhinderung der Prüfungsteilnahme

Weiterführende Informationen

Krankheit

Weiterführende Informationen

Beurlaubung

Während der Beurlaubung  besteht keine Pflicht, jedoch die Möglichkeit, an Prüfungen laut Studien- und Prüfungsordnung teilzunehmen. Ausführliche Informationen finden sich unter Beurlaubung/Urlaubssemester.

Auslandsaufenthalt

In diesem Fall muss vorher eine Genehmigung des zuständigen Prüfungsausschusses über die Verlängerung der Frist zum Ablegen der Prüfungsleistung vorliegen.

Besondere Umstände

Am Tag der Prüfung können stets besondere Umstände zur Verhinderung der Prüfungsteilnahme führen. Dazu gehören bspw. Zugausfälle, Unfälle, usw. In diesen Fällen ist unter Vorlage von Nachweisen ein Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen.

Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten

Prüfungsamt

Marion Nothard
+49 375 536 1189
pruefungsamt[at]fh-zwickau.de