Wiederholungsprüfungen

Prüfungen können bei Nichtbestehen insgesamt zwei Mal wiederholt werden. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so ist nur die nicht bestandene Prüfungsleistung zu wiederholen (solange das Modul nicht bestanden ist).

Im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen müssen alle Prüfungsteilleistungen bestanden sein, um das Modul insgesamt zu bestehen.

Die erste Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Jahres abzulegen, sonst gilt sie als erneut nicht bestanden.

An der zweiten Wiederholungsprüfung kann nur auf Antrag teilgenommen werden. Diesen Antrag erhalten die Studierenden postalisch zusammen mit der Mitteilung über die nicht bestandene erste Wiederholungsprüfung (Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses). Der Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des o. g. Schreibens beim Dezernat Studienangelegenheiten (Prüfungsamt) zu stellen. Die Prüfung ist nach der Genehmigung des Antrages zum nächstmöglichen Prüfungstermin abzulegen.

Ansprechpartner
Dezernat Studienangelegenheiten

Prüfungsamt

Marion Nothard
+49 375 536 1189
pruefungsamt[at]fh-zwickau.de