Beurlaubung
Es ist möglich, sich aus wichtigen Gründen vom Studium beurlauben zu lassen. Hierfür ist es notwendig, online über den Studienservice einen Antrag beim Studentensekretariat zu stellen. Gründe für eine Beurlaubung können z.B. sein:
- ärztlich bescheinigter Krankheit
- begründeter sozialer Notlage
- Mutterschutz/Elternzeit sowie Betreuung eigener Kinder
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Studium an einer Hochschule im Ausland (außer bei Anerkennung des Studiensemesters als Fachsemester).
Die Zeiten der Beurlaubung werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Beurlaubung ist nur für das folgende Semester möglich, nicht rückwirkend.
Der Antrag auf Beurlaubung für ein Semester ist über den Studienservice mit den erforderlichen Nachweisen im Rückmeldezeitraum an das Studentensekretariat zu stellen. Die Genehmigung der Beurlaubung wird jeweils für ein volles Semester ausgesprochen und soll im Regelfall insgesamt zwei Semester nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Mutterschutz/Elternzeit sowie Betreuung eigener Kinder.
Auch während der Zeit der Beurlaubung bleiben Studierende Mitglieder der WHZ und sind zur regulären Zahlung des Semesterbeitrages verpflichtet. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Befreiung von Semesterbeitragsanteilen durch das Studentenwerk.
Während der Beurlaubung besteht keine Pflicht, jedoch die Möglichkeit, an Prüfungen laut Studien- und Prüfungsordnung teilzunehmen.
Details sind in der Immatrikulationsordnung der WHZ unter §12 geregelt.
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