Exmatrikulation

Die Exmatrikulation erfolgt (vereinfacht dargestellt)

  • regulär am Ende des Studiums
  • laut Prüfungsordnung
  • bei nicht fristgemäßer Rückmeldung
  • auf eigenen Wunsch.

Auch nach bestandener Abschlussprüfung ist ein Antrag auf Exmatrikulation notwendig. Die Exmatrikulation erfolgt formal durch das Studentensekretariat. Es wird eine Exmatrikulationsbescheinigung als Nachweis für verschiedene Behörden ausgestellt.

Der Antrag auf Exmatrikulation ist online über den Studienservice beim Studentensekretariat zu stellen.

Nach einer Exmatrikulation aufgrund des erfolgreichen Studienabschlusses besteht die Möglichkeit, sich im WHZ-Alumni-Netzwerk anzumelden.

 

Zentrum für Kommunikationstechnik und Informationsverarbeitung – ZKI (GAB 219)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzerkonto und alle damit in Verbindung stehenden Dienste (E-Mail- Service, SB-Funktionen, Netz-Laufwerke, WLAN …) noch bis zu 4 Wochen nach Ihrer Exmatrikulation zur Verfügung stehen. Bitte sichern Sie vorher Ihre Daten.

Bei Problemen oder weiteren Fragen steht Ihnen der Nutzerservice des ZKI (GAB 219, Tel. 0375/536 1215) zur Verfügung.

Studierendenausweis/Chipkarte

Barauszahlung zu den Öffnungszeiten an den Kassen der Cafeterien am Ring und auf dem Scheffelberg.

Per ÜberweisungRückgabe Studierendenausweis sowie Angabe der IBAN an den Infopunkt des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau, Zimmer: 103/1, Innere Schneeberger Str. 23, 08056 Zwickau

Exmatrikulationsbescheinigung nachfordern / Nachweis Rentenversicherung

Sollten Sie nachträglich einen Nachweis über die Studienzeit oder erbrachte Leistungen benötigen und die Exmatrikulation liegt bereits mehr als 2 Jahre zurück, wenden Sie sich bitte direkt an:

hochschularchiv[at]fh-zwickau.de

Postanschrift
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
PF 20 10 37
08012 Zwickau

Besucheradresse
Westsächsische Hochschule Zwickau
Dezernat Studienangelegenheiten
Paul-Kirchhoff-Bau (PKB)
Dr.-Friedrichs-Ring 2 A
08056 Zwickau