Kranken- und Pflegeversicherung
Bei der Immatrikulation ist es erforderlich, einen Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung vorzuweisen.
Das neue Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt vor, dass der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden darf. Meldungen in anderer Form (Papier/Mail) können leider nicht mehr verarbeitet werden. (§ 199a SGB V)
Um das Studium beginnen zu können, informieren Sie Ihre Krankenkasse bitte, dass Sie ein Studium an der Westsächsischen Hochschule Zwickau aufnehmen werden. Bitten Sie um die Übersendung einer sog. M10-Meldung über das elektronische Meldeverfahren. Teilen Sie dazu Ihrer Krankenkasse die Absendernummer unserer Hochschule mit: H0000911
Sollten Sie privat versichert sein, muss Ihnen eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherungsschutz bestätigen und uns ebenfalls die sog. M10 übersenden. Kontaktieren Sie als Privatversicherte daher bitte ebenfalls eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Nach erfolgreicher Immatrikulation generiert unser System automatisch eine M20 (Beginn des Studiums) an Ihre Krankenkasse. Bei einem Krankenkassenwechsel, einem Zahlungsverzug bei rückständigen Krankenversicherungsbeiträgen und nach erfolgter Exmatrikulation werden ebenfalls SMV-Meldungen übermittelt.
Weitere Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Zusammenhang mit dem Studium finden Sie auf der Homepage des Studentenwerkes.