Studiengang- / Studientypwechsel

Studiengangwechsel

Der Studiengangwechsel ist auf Antrag möglich. Der Antrag muss bis spätestens 3 Monaten nach Semesterbeginn beim Prüfungsamt (Dezernat Studienangelegenheiten) gestellt werden. Die Prüfung und Entscheidung über die Einstufung in ein höheres Fachsemesters erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Fakultät des neu gewählten Studiengangs.

Für alle Module, die in dem bisherigen und dem neuen gewählten Studiengang gleichermaßen (gleiche Modulnummer) stattfinden und in denen vor dem Wechsel bereits mindestens eine Prüfungsleistung erfolglos abgelegt wurde, werden die Noten in den neu gewählten Studiengang  automatisch übernommen. Die Wiederholungsfristen laufen weiter.

Details regelt die Immatrikulationsordnung der WHZ.

Studientypwechsel

Einige Studiengänge können, sofern dies die entsprechende Studienordnung vorsieht, in Teilzeit studiert werden.  Das Teilzeitstudium  beträgt 50% des nach der Studien- und Prüfungsordnung für das Vollzeitstudium vorgesehenen Studienumfangs pro Studienjahr.

Es kann auf Antrag zwischen Vollzeit- und Teilzeit sowie Teilzeit- und Vollzeitstudium gewechselt werden (Studientypwechsel). Der Antrag ist für das Sommersemester bis zum 28.02. des Jahres und für das Wintersemester bis zum 31.08. des Jahres beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Die Antragstellung ist stets nur für das nächste Semester möglich (nicht rückwirkend).

Hinweis: Internationale Studierende aus Drittstaaten müssen den Wechsel von einem Voll- in ein Teilzeitstudium in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, wenn das Aufenthaltsrecht zum Studium erteilt wurde..

Details regelt die Teilzeitordnung der WHZ.

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