Studiengebühren

Die WHZ erhebt gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SächsHSG keine Studiengebühren für grundständige Studien (Erststudium) und einen weiteren Hochschulabschluss auf Grundlage eines Erststudiums (konsekutive Masterstudiengänge).

Weiterbildende Studiengänge setzen einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus und führen nach Maßgabe verbindlicher Studien- und Prüfungsordnungen zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Zudem setzen die Studienordnungen für diese Studiengänge eine berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Diese Studiengänge sind gebührenpflichtig und es sind zusätzliche Studiengebühren neben dem Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe der Studiengebühr können Sie auf den Studiengangsprofilen sowie auf der Seite zum Semesterbeitrag einsehen:

Semesterbeitrag auf Westsächsische Hochschule Zwickau

Studierende, die an der WHZ immatrikuliert sind und die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in ihrem Studiengang um mehr als 4 Semester überschritten haben, müssen gem. § 13 Abs. 2 SächsHSG für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR zahlen. Diese Gebühr wird mit der Rückmeldung erhoben. Betroffene Studierende werden von der WHZ über die Gebühr informiert.

Für ein Studium, das kein Studium nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SächsHSG ist, kann die Hochschule Zweitstudiengebühren erheben, wenn die Studentin oder der Student bereits über einen Hochschulabschluss verfügt und es sich nicht um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt.

Ob Zweitstudiengebühren für Ihr Studium anfallen werden, teilt Ihnen der Studienservice im Rahmen Ihrer Bewerbung mit. Die Zweitstudiengebühr beläuft sich auf 300 EUR pro Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag.

Neben möglicherweise anfallenden Studiengebühren erhebt die WHZ für das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, sowie den Studentenrat der WHZ, den Semesterbeitrages pro Studierenden. Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier:

Semesterbeitrag auf Westsächsische Hochschule Zwickau

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