Studium

Prof. Dr. rer. pol. Jörg Röhner

Professor für Steuerlehre / Wirtschaftsrecht

  • Steuerberater
  • Diplom-Kaufmann 

Steuern

(WIW257)

4 SWS, nur im WS

Die Studierenden sollen für den Bereich der Unternehmensbesteuerung die Grundlagen der wichtigsten Steuerarten anhand der relevanten Gesetze kennen lernen und die Fähigkeit erwerben, einfachere Sachverhalte selbst zu lösen. Bei schwierigeren Problemstellungen sollen sie die Fähigkeit entwickeln ein kompetenter Ansprechpartner für die externen Berater in den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu sein.

Lehrinhalte sind im Wesentlichen die unternehmerischen Hauptsteuerarten Einkommen- und Gewerbesteuer (Prof. Röhner) sowie Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer (Prof. Polzer).

Im Vordergrund steht hierbei die Verbindung der jeweiligen Gesetzesnorm mit dem Praxisfall herzustellen. Das theoretisch erworbene Wissen wird verschiedentlich durch die Bearbeitung von kleinen Sachverhalten an Fallstudien zur Anwendung gebracht.

Wirtschaftsprivatrecht

(WIW330)

6 SWS, nur im SS

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Modul verstehen die Studierenden Wirtschaftsrecht als Instrument der juristischen Gestaltung von wirtschaftlichen Prozessen:

  • Sichtbarmachen von wirtschaftlichen Interessen in juristischen Formen
  • Lösung von wirtschaftlichen Interessenkonflikten mittels des Rechts
  • Rechte und Pflichten als Ausdruck wirtschaftlichen Willens

Sie erkennen rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzung von berechtigten Interessen der Wirtschaftsrechtssubjekte und Abwehr unberechtigter Interessen; einseitige Möglichkeiten der Einwirkung auf den Vertragspartner. Im Mittelpunkt steht der Vertrag als Mittel der Interessenharmonisierung; die Nutzung der Vielseitigkeit des Vertrages zur differenzierten Gestaltung der wirtschaftlichen Interessenlage; Rechtsfolgen bei Vertragsstörungen, Einwirkungsmöglichkeiten des Gläubigers auf die Pflichterfüllung des Schuldners.

Lehrinhalte sind das allgemeine und spezielle Vertragsregime sowie außervertragliche Schuldverhältnisse auf der Grundlage des BGB. Das Vertragsregime wird dargestellt am praktisch bedeutsamen Vertragstyp, dem Kaufvertrag. Lerninhalt dazu sind das Zustandekommen des Kaufvertrages, sein Inhalt und seine Erfüllung sowie das Regime der Leistungsstörungen verbunden mit dem Reaktionsregime auf Leistungsstörungen (Rechtsfolgen) und die Regelung des BGB zu Erwerb, Übertragung und Verlust des Eigentums. Eingeschlossen ist das Handelsrecht (Beziehungen zwischen Kaufleuten).

Rechtsform und Besteuerung

(WIW291)

4 SWS, nur im WS

Ziel ist es den Studierenden die steuerlichen Wirkungen wirtschaftlichen Handelns im Rahmen alternativer Unternehmensrechtsformen zu zeigen. Es werden betriebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle, wie beispielsweise die Steuerbarwertberechnung oder die Teilsteuerrechnung zur Anwendung gebracht.

Inhalt:

  • Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
  • Besteuerung und Investitionsrechnung
  • Grundlagen der Rechtsformen
  • Mischformen
  • Umwandlungssteuerrecht

Steuerbilanzen

(WIW289)

4 SWS, nur im SS

Ziel der Vorlesung ist die Vertiefung der Kenntnisse des Steuerbilanzrechts sowie der Erarbeitung von Zielen und Instrumenten der Steuerbilanzpolitik. Durch Kombination von Vorlesung und Übungsteilen wird den Studenten die Fähigkeit vermittelt, die Methoden der steuerlichen Gewinnermittlung anzuwenden, um verantwortlich bei der Erstellung von Bilanzen mitwirken oder eigene Lösungen zu Einzelfragen erarbeiten zu können.

Lehrinhalte:

Es werden in einem ersten Schritt die Methoden der steuerlichen Gewinnermittlung, die Zusammenhänge zwischen Handels- und Steuerbilanzen sowie der Umfang des steuerrechtlich zu bilanzierenden Vermögens dargestellt. In einem zweiten Schritt werden – unter Berücksichtigung der Besonderheiten für buchführende Gewerbetreibende – sowohl Einzelfragen zum Bilanzansatz, als auch die spezifischen Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens erörtert.

Die Besonderheiten der mehrstufigen Gewinnermittlung für Mitunternehmer(schaften) - insbesondere bestimmte Personengesellschaften - sind ein weiterer Gegenstand der Lehrveranstaltung. Neben den steuerlichen Ergänzungs- und Sonderbilanzen wird an dieser Stelle der Lehrveranstaltung auch das Verfahren der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung behandelt.

Unter Beachtung der Rechtsprechung der Finanzgerichte werden die allgemeinen Ausführungen stets anhand aktueller Beispiele vertieft.