Passwortänderung

Um Ihre Sicherheit im Umgang mit der Netzinfrastruktur der WHZ zu erhöhen, ist für alle Nutzer in unserem Haus ein zyklischer Passwortwechsel Pflicht. Der verwendete Zeitrahmen für diesen Wechsel beträgt 1 Jahr. Für Sie bedeutet das, dass Sie mindestens einmal im Jahr Ihr Passwort ändern müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Passwortänderung nur innerhalb der WHZ (auch per VPN) erreichbar ist! Zur VPN-Einwahl

Hinweis: Das neue Passwort tritt nach der Änderung in 5 Minuten in Kraft.

zur Passwortänderung


Bitte ändern Sie ihr neu erhaltenes Passwort umgehend!

  • Das Passwort darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  • Das Passwort sollte nicht aufgeschrieben werden, sondern auswendig gelernt werden.
  • Bei der Eingabe des Passwortes darauf achten, dass niemand die Eingabe beobachtet.
  • Den Arbeitsplatz/PC niemals ohne Abmeldung verlassen. Für kurzzeitiges Verlassen den Bildschirm sperren.
  • Das Passwort sollte (im Netz der WHZ MUSS) regelmäßig geändert werden.

Folgende Regeln müssen bei einer Passwortänderung innerhalb des Netzes der WHZ eingehalten werden:

  • mindestens 10 Zeichen lang
  • enthält mindestens einen Kleinbuchstaben
  • enthält mindestens einen Großbuchstaben
  • enthält mindestens eine Ziffer
  • enthält ein Sonderzeichen aus dieser Liste: , . - # +_ : { | } = $ ( )
  • Verwenden Sie nicht ä ö ü ß und keine Leerzeichen

Denken Sie sich beispielsweise einen leicht zu merkenden Satz aus (Motto oder Sprichwort ist auch gut geeignet). Bilden Sie Ihr Passwort aus den Anfangsbuchstaben der Wörter dieses Satzes, inclusive der Interpunktion und eingefügten Ziffern.

Bitte beachten Sie, dass alte Passwörter NICHT wieder verwendet werden können. Verwenden Sie bei jeder Änderung ein neues Passwort, welches unseren Richtlinien entspricht.

Sie werden per E-Mail dreimal vor Ablauf des Passworts darauf hingewiesen (6 Wochen vorher, 2 Wochen vorher und einen Tag vorher), wann Ihr Passwort abläuft und wie Sie Ihr Passwort ändern können. Diese E-Mail wird vom ZKI signiert, um mögliche Täuschungsversuche seitens Dritter auszuschließen.

Bei Verlust des Passwortes oder Ablauf der Änderungsfrist ist ein persönliches Erscheinen im Nutzerbüro des ZKI notwendig!