Angehörige
Professoren in Ruhestand können nach genehmigtem Antrag durch den Rektor nach § 49 Abs. 2 SächsHSFG und § 3 der Grundordnung der WHZ weiterhin Dienste des ZKI nutzen.
Ist dies gewünscht kann ein entsprechender Gast-Antrag mit Begründung „Angehöriger“ gestellt werden.
Folgende Dienste können genutzt werden:
- Nutzeranmeldung mit WHZ-Account
- E-Mail – Nutzung
- WLAN-Nutzung an der WHZ und im Eduroam
- VPN-Einwahl ins Netz der WHZ
- Persönliches Home-Laufwerk
- Nutzung der Chipkarte für Hochschulbibliothek, Bezahlsystem der WHZ.
Für weitergehende Rechte (Mailinglisten, Laufwerksfreigaben) der jeweiligen Fakultät ist die Zustimmung und Mitunterzeichnung des betreuenden Hochschulmitarbeiters notwendig.
Leistungen des Studentenwerks (z.B. Mensa-Essen) werden zu Gastkonditionen abgerechnet.
Eine entsprechende Betreuung von Hard- und Softwareservice seitens des ZKI findet insbesondere für Geräte ohne Inventarnummer der WHZ nicht statt.
Nach Inaktivität des Postfachs innerhalb von 12 Monaten erfolgt Löschung des Accounts und damit des E-Mail Postfaches ohne vorherige Information.
Büro Stadtzentrum
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Büro Scheffelstraße
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Büro Reichenbach
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