Lizenzrechte

Was wäre ein Rechner ohne Software, gleichgültig, ob Spielcomputer, Personalcomputer, Workstation oder Großrechner?

Erst die Software, beginnend beim Betriebssystem, ermöglicht es, einen Rechner zu nutzen. In dieser Software steckt ein so hoher geistiger Wert, dass der Programmentwickler in den meisten Fällen nicht auf eine Anerkennung verzichten möchte. Diese Anerkennung kann natürlich sehr unterschiedlich ausfallen.

Die Firma vermietet zeitlich begrenzt oder verkauft ihre Software für eine fest vorgegebene Anzahl von Rechnern z.B. Einzelplatzlizenz, Poollizenz (Anzahl der Rechner muss angegeben werden), Campuslizenz für einen gesamten Betrieb oder Hochschule.

Shareware ist ein Vertriebs- und Marketingkonzept und als solches nicht an eine bestimmte Softwaregattung gebunden.

Das Sharewareprinzip baut auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Programmentwickler (auch Autor genannt) und dem Anwender auf. Der Autor gibt sein Programm zum unverbindlichen Test frei. Entschließt sich der Anwender nach einer angemessenen Testphase, deren Dauer vom Autor oft ganz genau festgelegt ist, das Programm weiter zu verwenden, muss er sich registrieren lassen. In der Regel wendet er sich an den Autor (nicht an die Shareware-Bibliothek...) und bezahlt ihm den angegebenen Registrationsbeitrag (Irreführenderweise oft auch Sharegebühr genannt). Der Anwender erhält dann üblicherweise ein gedrucktes Handbuch und die aktuelle Vollversion des registrierten Programmes. Vielfach sind mit der Registration auch verbilligte oder kostenlose Updates, Unterstützung bei Fragen zum Programm oder/und andere Serviceleistungen verbunden. Die genauen Sonderleistungen unterscheiden sich dabei von Autor zu Autor. Bei einigen Programmen erhält der Anwender keinerlei Zusatzleistungen durch den Autor, sondern nur die Nutzungsrechte am Programm.

Welche Vorteile eine Registration für Sie hat, entnehmen Sie bitte der Dokumentation des jeweiligen Programms. Für den gewerblichen Einsatz einer Software ist eine Registration im Allgemeinen unerlässlich! Sollte der Anwender ein Programm nach der Testphase weiterverwenden, ist dies ein Copyrightverstoß und kann als solcher durch den Autor verfolgt werden. Die Shareware-Diskette unterscheidet sich dann in keiner Weise mehr von einer gewöhnlichen Raubkopie! Bei den i.d.R. sehr niedrigen Lizenzgebühren ist es mehr als unfair, Sharewareprogramme bewusst ohne Bezahlung einzusetzen!

Grundsätzlich kann jede Software als Shareware vermarktet werden. So ist die Produktpalette der Sharewareprogramme inzwischen sehr groß - Textverarbeitung, DTP, CAD, Tabellenkalkulation, Faktura, Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung, Datenbanken, Programmiereditoren, sogar Compiler, Assembler, Linker, Datenfernübertragung, Festplattenverwaltung - die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Es gibt praktisch keinen Softwarebereich, für den es nicht auch ausgezeichnete Sharewarelösungen gibt. 

Public Domain ist öffentliches Gut, frei von allen Urheberrechten. Schuberts Unvollendete und Goethes Faust sind dafür Beispiele. Genauso gibt es Computerprogramme, die für den öffentlichen Gebrauch freigegeben sind. Besonders im Bereich der kleinen, aber oft so hilfreichen, Utilities existieren sehr viele Public Domain Programme. Einige Public Domain Programme sind sogar mit komplettem Quellcode im Umlauf. Der Autor einer Public Domain Software will kein Geld für sein Programm, ihm geht es allein um die Sache oder um Anerkennung und Bekanntheit. Einziger Lohn ist die Gewißheit, PC-Anwendern durch die Freigabe seiner Programme Hilfestellung oder Anregungen gegeben zu haben. Ein Public Domain Programm darf beliebig angepaßt und weitergegeben werden. Quellen für Public Domain Programme sind in vielen Fällen Universitäten oder sonstige staatliche Stellen, die beispielsweise Auswertungsprogramme für statistische Untersuchungen erstellt haben.

In den USA müssen viele dieser oft hervorragenden Nebenprodukte von Rechts wegen als Public Domain freigegeben werden. Bestes Beispiel hierfür sind die zahlreichen Programme des GNU Projects. Leider ist dies in Deutschland noch lange nicht der Fall. Der große Vorsprung der USA in der Softwareentwicklung (besonders was auch die Entwicklung neuer, innovativer Softwaretechniken angeht) dürfte auch auf diesen freien und ungehinderten Programmaustausch zurückzuführen sein. Einer der bekanntesten Vertreter eines erfolgreichen Public Domain Programmes ist das Datenübertragungsprotokoll KERMIT. KERMIT wurde an der Columbia Universität in den USA vor einigen Jahren als eines der ersten ERROR FREE Datenprotokolle entwickelt und ist mittlerweile zum de-Facto Standard der DFÜ avanciert. Mit KERMIT ist die Übertragung beliebiger Daten beispielsweise von einem C64 zu einem CRAY Supercomputer eine Sache von wenigen Minuten - sofern KERMIT auf beiden Übertragungsseiten zur Verfügung steht. Es dürfte kaum ein Computersystem geben, auf dem KERMIT nicht implementiert ist. KERMIT wird auch von vielen äußerst namhaften Computerherstellern als Bestandteil ihrer Systemsoftware angeboten, um den problemlosen Datenaustausch mit Fremdcomputern zu gewährleisten. Diese enorme Verbreitung hat KERMIT nur seiner ausgezeichneten Qualität und der Public Domain Eigenschaft zu verdanken. Kein kommerzielles DFÜ-Programm von Bedeutung kann es sich heute leisten, auf das KERMIT Protokoll zu verzichten. Selbstredend verfügen auch viele Shareware oder PD-DFÜ-Programme über dieses Protokoll.

Häufig ist ein Public Domain Produkt das Gemeinschaftswerk einiger engagierter Programmierer, die gemeinsam zu neuen Problemlösungen gelangen wollen. Diese Produkte zeichnen sich durch eine große Funktionsfülle und Fehlerfreiheit aus, da sie auf den unterschiedlichsten Plattenformen ausführlich getestet werden. FRACTINT, der wahrscheinlich beste Fraktalgenerator, der für den PC zu haben ist, und PVRAY, ein sagenhafter Raytracer, sind solche Produkte.

Gelegentlich werden überarbeitete Public Domain Programme einer kommerziellen Vermarktung zugeführt und vertrieben. Hierzu zählen z.B. einige besondere Versionen des bekannten und verbreiteten Satzsystems TEX. Es gibt aber auch den umgekehrten Weg. So wurde z.B. 1991 die weltbekannte TOM RETTIG Clipper- und dBase Programmierbibliothek als echte Public Domain Software freigegeben. Diese Library wurde jahrelang mit großem Erfolg für $99 weltweit vertrieben.

Die größte Verbreitung haben Public Domain Programme in der UNIX-Welt. Hier gibt es umfangreiche Programmbibliotheken von hoher Qualität. Vieler dieser Programme liegen im Sourcecode vor und werden auch der MS-DOS Welt zugänglich gemacht.

Zur Public Domain wird ein Programm erst, wenn dies der Autor auch ausdrücklich vermerkt. Das Fehlen eines Copyright-Hinweises läßt daher noch lange nicht darauf schließen, dass es sich um Public Domain Software handelt! Hier ist es eher wahrscheinlich, dass sich jemand mit Tools am Programm unerlaubt zu schaffen gemacht hat und den Copyright-Text verfälscht oder gelöscht hat.... Wer sein Programm als Public Domain bezeichnet oder freigibt, verzichtet auf alle Rechte an seinen Programm! Die Erhebung eines Copyrights und die Bezeichnung Public Domain schließen sich gegenseitig aus. Im Zweifelsfall werden Anwender das Programm als Public Domain einstufen und sich nicht um ihre Lizenzbestimmungen kümmern.

"Bannerware oder Freeware Neben der Public Domain gibt es viele Programme, deren Benutzung zwar frei ist, die jedoch urheberrechtlich geschützt sind. Tools wie z.B. LHA folgen diesem Prinzip. Hier gibt es klare Copyrightbestimmungen! LHA wurde mittlerweile von vielen Softwareunternehmen für die kostensenkende Distribution der immer umfangreicher werdenden Softwarepakete entdeckt. Das bekannte Zeichenprogramm CorelDRAW! wird in mit LHA komprimierter Form ausgeliefert. Der Hersteller kann LHA lizenzfrei nutzen, da der japanische Autor von LHA ausdrücklich auf jegliche Lizenzgebühren verzichtet hat. Hier gibt es also den interessanten Fall, wo das BIG-BUSINESS der Softwareindustrie auf Software zum Nulltarif zurückgreift. Die Bannerware gibt den Autoren die Möglichkeit, den kommerziellen Gebrauch ihrer Software oder den Einsatz z.B. in Rüstungsaufgaben zu verbieten. Der Autor allein kann entscheiden, wie seine Software eingesetzt werden darf! Diese Programme dienen vielen Programmierern und Firmen als Visitenkarte, als Empfehlung oder als Werbegeschenk. Wegen ihrer Werbewirkung und der häufigen Herausstellung des Programmierers werden diese Programme gerne als Bannerware bezeichnet. Manche Autoren geben bei neuen Projekten die ersten Versionen erst einmal als Bannerware frei, um die Resonanz zu prüfen und einen möglichst großen Kreis als potentiellen Kunden anzusprechen. Überarbeitete und perfektionierte Versionen sprechen dann als Shareware ihren Kundenkreis gezielt an und erfüllen die Wünsche einer großen Anwenderschaft. Um Mißverständnissen vorzubeugen: der sog. Beta-Test, das Überprüfen einer Software in der Praxis, um verborgene Fehler aufzuspüren, ist die Aufgabe der Autoren. Alternativ ist die Bezeichnung Freeware im Umlauf. Nach dem Tod von Andrew Fluegelmann (er prägte diesen Begriff Anfang der 80er Jahre) ist dieser Begriff nicht mehr geschützt. Viele setzen ihn gleich mit Bannerware, andere sehen ihn als Sammelbegriff für Low-Cost Software im Allgemeinen. Eine eindeutige Zuordnung dieses Begriffs ist heute nicht mehr so einfach möglich..."

Ende des Zitates

Abschließend noch einig Bemerkungen zu Schullizenzen. Bei diesen Produkten handelt es sich in den meisten Fällen um uneingeschränkte Vollversionen, die sich oft nur im Aufkleber Schullizenz und natürlich im Preis von kommerziellen Produkten unterscheiden.

Diese Software darf gemäß den Lizenzbedingungen ausschließlich für Lehrzwecke an Bildungseinrichtungen genutzt werden.

Die Softwarehersteller bzw. -vertreiber erhoffen sich durch Rabatte von bis zu 90% einen Werbeeffekt, dass die Absolventen sich so an das Produkt gewöhnt haben, daß sie es auch in ihrer späteren Tätigkeit einsetzen wollen. Viele Distributoren bieten auch Studenten und Hochschulmitarbeitern Schullizenzen an, die auch zu Hause genutzt werden können, jedoch nur zur Bildungszwecken.

Ansprechpartner

 Dirk Böhme
+49 375 536 1207