Hinweise Abschlussarbeit
Antragstellung
Die Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit erfolgt nur per Antragsformular. Eine extra Einschreibung im QISPOS erfolgt nicht.
zum Download der Antragsformulare
Der Antrag besteht aus 4 Abschnitten:
- Abschnitt: vom Antragsteller auszufüllen!!!
digital: Daten eintragen, speichern und per E-Mail an birgit.boettcher[at]fh-zwickau schicken
analog: Daten eintragen, drucken und persönlich an der Fakultät abgeben oder per Post schicken - Abschnitt: Antrag wird vom Prüfungsamt geprüft
- Abschnitt: vom Antragsteller auszufüllen!!!
digital: alle ausfüllbaren Felder ausfüllen (Namen der Betreuer/innen, Thema, Datum und Unterschrift Antragsteller/in), speichern, per E-Mail an birgit.boettcher[at]fh-zwickau schicken, Unterschriften der Betreuer/innen werden von der Fakultät eingeholt
analog: Abschnitt komplett ausfüllen inkl. Einholung der Unterschriften der Betreuer/innen, postalisch oder persönlich an der Fakultät abgeben. - Abschnitt: Bestätigung des Antrages durch die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n
Der Antrag verbleibt an der Fakultät. Der/Die Antragsteller/in erhält eine Kopie per E-Mail.
Hinweise:
- Soll ein/e Fremdprüfer/in als Prüfer/in benannt werden, ist dafür ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Als Fremdprüfer/in darf nur eine Person mit akademischen Titel (Nachweis beifügen) benannt werden.
Hinweise zum Antrag eines Zweitgutachters der Abschlussarbeit - Mit der Unterschrift des Erstbetreuers/der Erstbetreuerin, beginnt die Bearbeitungsfrist von i.d.R. 8 Wochen (Bachelor) bzw. 24 Wochen (Master).
Abgabe der Abschlussarbeit
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Mit Ende der Frist ist die Bachelor- bzw. Masterthesis als Printexemplar in 2-facher Ausfertigung und einmal in digitaler Form (z.B. auf CD/USB-Stick als PDF-Datei) an der Fakultät abzugeben (lt. MPO bzw. BPO).
Eine rein digitale Einreichung der Abschlussarbeit ist möglich, wenn dies so mit den Betreuern der Arbeit abgesprochen und ein formloser Antrag beim Prüfungsausschuss der Fakultät (gpw.pruefungsausschuss@fh-zwickau.de) gestellt wurde. (Beschluss über die Ergänzung aller Prüfungsordnungen aller Studiengänge aller Fakultäten für die Durchführung von Prüfungsleistungen in allen Studiengängen aller Fakultäten der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 23. März 2022)
In diesem Fall reicht die Übersendung der Arbeit bis Ende der Frist per E-Mail an birgit.boettcher[at]fh-zwickau.de und an die Betreuer der Arbeit in CC. -
Mit der Arbeit ist die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung, Verbreitung und Langzeitarchivierungelektronischer Dokumente abzugeben. Dieser wird nach Eintragung der Arbeit in die LIBDOC-Datenbank der Hochschulbibliothek per E-Mail verschickt.
Der Termin zur Verteidigung wird von den Prüfern festgelegt und den Studentierenden per E-Mail oder postalisch mitgeteilt.