Hinweise Abschlussarbeit
Antragstellung
Die Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit erfolgt nur per Antragsformular. Eine extra Einschreibung im QISPOS erfolgt nicht.
zum Download der Antragsformulare
Der Antrag besteht aus 4 Abschnitten:
- Abschnitt: vom Antragsteller auszufüllen!!!
digital: Daten eintragen, speichern und per E-Mail an birgit.boettcher[at]fh-zwickau schicken
analog: Daten eintragen, drucken und persönlich an der Fakultät abgeben oder per Post schicken - Abschnitt: Antrag wird vom Prüfungsamt geprüft
- Abschnitt: vom Antragsteller auszufüllen!!!
digital: alle ausfüllbaren Felder ausfüllen (Namen der Betreuer/innen, Thema, Datum und Unterschrift Antragsteller/in), speichern, per E-Mail an birgit.boettcher[at]fh-zwickau schicken, Unterschriften der Betreuer/innen werden von der Fakultät eingeholt
analog: Abschnitt komplett ausfüllen inkl. Einholung der Unterschriften der Betreuer/innen, postalisch oder persönlich an der Fakultät abgeben. - Abschnitt: Bestätigung des Antrages durch die/den Prüfungsausschussvorsitzende/n
Der Antrag verbleibt an der Fakultät. Der/Die Antragsteller/in erhält eine Kopie per E-Mail.
Hinweise:
- Soll ein/e Fremdprüfer/in als Prüfer/in benannt werden, ist dafür ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Als Fremdprüfer/in darf nur eine Person mit akademischen Titel (Nachweis beifügen) benannt werden.
Hinweise zum Antrag eines Zweitgutachters der Abschlussarbeit - Mit der Unterschrift des Erstbetreuers/der Erstbetreuerin, beginnt die Bearbeitungsfrist von i.d.R. 8 Wochen (Bachelor) bzw. 24 Wochen (Master).
Abgabe der Abschlussarbeit
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Mit Ende der Frist ist die Bachelor- bzw. Masterthesis als Printexemplar in 2-facher Ausfertigung und einmal in digitaler Form (z.B. auf CD/USB-Stick als PDF-Datei) an der Fakultät abzugeben (lt. MPO bzw. BPO).
Eine rein digitale Einreichung der Abschlussarbeit ist bis einschließlich WS2024/2025 möglich, wenn dies so mit den Betreuern der Arbeit abgesprochen und ein formloser Antrag beim Prüfungsausschuss der Fakultät (gpw.pruefungsausschuss@fh-zwickau.de) gestellt wurde. (Beschluss über die Ergänzung aller Prüfungsordnungen aller Studiengänge aller Fakultäten für die Durchführung von Prüfungsleistungen in allen Studiengängen aller Fakultäten der Westsächsischen Hochschule Zwickau vom 23. März 2022)
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In diesem Fall reicht die Übersendung der Arbeit bis Ende der Frist per E-Mail an birgit.boettcher[at]fh-zwickau.de und an die Betreuer der Arbeit in CC.
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Mit der Arbeit ist die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung, Verbreitung und Langzeitarchivierungelektronischer Dokumente abzugeben. Dieser wird nach Eintragung der Arbeit in die LIBDOC-Datenbank der Hochschulbibliothek per E-Mail verschickt.
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Der Termin zur Verteidigung wird von den Prüfern festgelegt und den Studentierenden per E-Mail oder postalisch mitgeteilt.