Änderung der Prüfungsformen

Beschluss des Prüfungsausschusses der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation zur Sonderregelung zur Gewährleistung des Studien- und Prüfungsbetriebs während der Coronapandemie und für Spätfolgen, die sich aus der aktuellen Situation in den Folgesemestern ergeben  (Beschluss 4/2020 vom 27.03.2020)      

Der Prüfungsausschuss beschließt für die von den Einschränkungen des Lehr- und Prüfungsbetriebes durch die Coronapandemie betroffenen Studiensemester, dass die im jeweiligen Stundenplan genannten und vom Prüfungsausschuss zu Prüfern bestellten Lehrenden nach Anhörung der betroffenen Studierenden eigenständig die Prüfungsformen an die besonderen Bedingungen des eingeschränkten Lehr- und Prüfungsbetriebes  im Hinblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Moduls anpassen können.

Dazu gehört ausdrücklich auch die Möglichkeit e-Portfolios als aP oder Prüfungsvorleistung einzuführen, schriftliche Prüfungen nach skandinavischem Modell durch sogenannte „Hemtentamina“ (Take-Home-Prüfungen) und z.B. mündliche Vorträge durch Audio- oder Videopodcasts oder schriftliche Ersatzleistungen zu ersetzen. Diese Aufzählung ist nur exemplarisch und kann den spezifischen Erfordernissen des jeweiligen Moduls entsprechend angepasst und/oder erweitert werden.

Die Änderungen sind den betroffenen Studierenden sobald wie möglich mitzuteilen und können, wenn die Entwicklung durch einen nicht vorhersehbaren Lauf auch die Änderungen undurchführbar macht nach Anhörung der betroffenen Studierenden erneut geändert werden.

Die Studierenden bestätigen ihr Einverständnis in dem dafür vorgesehenen Formular (siehe Anlage) und senden es an die oder den Modulverantwortlichen zurück. Alternativ ist es auch möglich, dass die Studierenden, wenn Sie z.Z. nicht die Möglichkeit haben Dokumente auszudrucken und/oder einzuscannen, den Wortlaut der Einverständniserklärung für jedes Modul durch ihre Hochschul-E-Mail an die oder den Modulverantwortlichen zurücksenden.

Die Modulverantwortlichen teilen die Änderungen dem Prüfungsausschuss mit, der sich um die Veröffentlichung auf der Homepage der Fakultät kümmert, archivieren jedoch die eingegangenen Einverständniserklärungen solange wie die Prüfungsdokumente der Studierenden an einem sicheren Ort.

Falls die Studierenden ihr Einverständnis nicht geben, bleibt ihnen die Option zu warten bis ein geregelter Vorlesungs- und Prüfungsbetrieb wieder möglich ist.

Die Möglichkeit der Anpassung der Prüfungsformen gilt in Ausnahmefällen auch im Hinblick auf einzelne Studierende, bei denen sich in den Folgesemestern beispielsweise als Spätfolge der Pandemie Präsenzunterricht in einzelnen Modulen und ein nachzuholendes Praktikum überschneiden."

Praktische Hinweise zu diesem Beschluss:

Falls es zu Änderungen kommt, werden Sie von den jeweiligen Modulverantwortlichen darüber informiert und Ihnen wird auch die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Danach bekommen Sie ein Formular, auf dem die Änderungen nochmal schriftlich fixiert sind und auf dem Sie Ihr Einverständnis erklären müssen, wenn Sie unter den geänderten Modalitäten geprüft werden wollen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen die Option zu warten, bis das Modul wieder mit den im Modulplan vorgesehenen Prüfungsmodalitäten angeboten werden kann.

Die Einverständniserklärung unterschreiben Sie bitte und schicken sie eingescannt per Mail an die jeweiligen Modulverantwortlichen zurück. Falls Ihnen das technisch unmöglich ist, können Sie auch den Text der Einverständniserklärung in Ihre Hochschulmail kopieren, unterschreiben und den Modulverantwortlichen zumailen.

Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen finden Sie sobald die Informationen vorliegen an dieser Stelle.

N.B.: Wichtig für diejenigen, die ein Modul aus den Vorsemestern nachholen möchten: Es ist wichtig, dass Sie sich bei den jeweiligen Modulverantwortlichen melden, dass Sie das betreffende Modul in diesem Semester absolvieren möchten, damit Sie über den virtuellen Unterricht informiert werden und auch über eventuelle Änderungen der Prüfungsmodalitäten.

Dekanin
Prof. Dr. phil. Doris Fetscher

Dekanat
Constanze Wiesner
+49 375 536 3560
+49 375 536 3561
Constanze.Wiesner[at]fh-zwickau.de

Dekanatsrätin
Bettina Bach
+49 375 536 3562
+49 375 536 3561
Bettina.Bach[at]fh-zwickau.de

Sekretariat
Kristin Müller
+49 375 536 3563
+49 375 536 3561
Kristin.Mueller[at]fh-zwickau.de

Studienfachberatung
Prof. Dr. phil. Doris Fetscher
+49 375 536 3501
doris.fetscher[at]fh-zwickau.de

Prof. Dr. phil. Doris Weidemann
+49 375 536 3559
Doris.Weidemann[at]fh-zwickau.de

Bettina Bach
+49 375 536 3562
Bettina.Bach[at]fh-zwickau.de

Studienfachberatung
Gebärdensprachdolmetschen
Susann Müller
+49 375 536 3446
Susann.Mueller.cgn[at]fh-zwickau.de

Jana Rau
+49 375 536 3360
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