FAQ

Sie haben vergessen, sich fristgerecht für eine Prüfungsleistung anzumelden

In diesem Fall verfassen Sie bitte ein formloses Schreiben oder eine E-Mail, in der Sie um die nachträgliche Anmeldung zur Prüfung bitten. Bitte geben Sie unbedingt Modulname und –nummer der entsprechenden Prüfung sowie Ihren Namen nebst Ihren Kennzahlen an. Wir prüfen den Antrag, leiten ihn an das Prüfungsamt weiter und informieren Sie über den Verlauf des Verfahrens. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Sie möchten von einer Prüfung zurücktreten, für die Sie sich bereits angemeldet haben

Auch in diesem Fall stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der alle nötigen Angaben enthält. Dies gilt nicht nur für Klausuren und mündliche Prüfungen, sondern auch für semesterbegleitende Prüfungsleistungen, z.B. Präsentationen oder Belege.

Sollten Sie am Tag der Prüfung feststellen, dass Sie lieber zurücktreten möchten, ist dies vor Beginn der Bearbeitung der Prüfung möglich.

Erscheinen Sie nicht zu einer Prüfung, zu der Sie angemeldet waren, reichen Sie bitte schnellstmöglich ein ärztliches Attest ein, da die Prüfung sonst mit „nicht bestanden“ bewertet wird.

Sie kehren mit fehlenden ECTS aus dem Auslandssemester zurück

Bitte konsultieren Sie dazu die Ordnung für das Auslandsstudium. Hier ein Auszug:

„(3) Wurden einzelne Leistungen im Ausland nicht erbracht (bis zu 6 ECTS), regelt der Prüfungsausschuss der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation das weitere Verfahren. Wurden im Ausland 19 ECTS oder weniger erreicht, muss das Auslandssemester wiederholt werden. (Bereits im Ausland bestandene Module können angerechnet werden.) “

Sollten Ihnen zum Bestehen des Auslandssemesters ECTS-Punkte fehlen, so vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin bei Ihrer Koordinatorin des Auslandsstudiums und bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Wir besprechen dann gemeinsam, anhand welcher Leistungen an der WHZ Sie die fehlenden ECTS nachholen können (sofern sie mindestens 19 ECTS erbracht haben). Belegen Sie kein Modul ohne vorherige Absprache und Genehmigung, die schriftlich auf einem dafür erstellten Formular erfolgen muss, dass Sie im Formularcenter des Prüfungsamts finden.

Fehlende Leistungen in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern können NICHT durch Kurse der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation ausgeglichen werden – hier müssen Sie einen passenden Kurs der Fakultät WiWi wählen.

Auch für den Fall, dass Ihnen nur 1-2 ECTS fehlen, besprechen Sie den Fall mit ihrer Auslandskoordinatorin und der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, um dafür eine Lösung zu finden.

Sie möchten Ihr Praktikum nicht in einem Land Ihrer Zielsprache durchführen

Laut Studienordnung des Studiengangs Languages and Business Administration ist es erwünscht, dass Sie während Ihres einjährigen Auslandsaufenthalts einen deutlichen Schwerpunkt hinsichtlich Ihres gewählten Länderschwerpunkts setzen. In begründeten Fällen (der Antrag ist schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen) kann von dieser Regelung abgewichen werden.

Möchten Sie in absoluten Ausnahmefällen aus triftigen Gründen Ihr Praktikum im Inland absolvieren, dann stellen Sie bitte einen begründeten schriftlichen Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Sie möchten Einspruch gegen die Benotung einer Prüfungsleistung erheben

Schildern Sie uns fristgemäß (vgl. Prüfungsordnung) den Sachverhalt per E-Mail oder in anderweitiger Schriftform unter Angabe der Modulnummer und des Namens des Lehrenden. In der Regel vereinbaren wir dann einen Gesprächstermin mit Ihnen und besprechen die weitere Vorgehensweise.

Sie möchten die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung beantragen

Das Prüfungsamt informiert Sie rechtzeitig darüber, dass Sie binnen einer festgelegten Frist einen Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung an den Prüfungsausschuss stellen und diese antreten müssen. Bitte beachten Sie diese Frist unbedingt, da ein Nichtbeachten zur Exmatrikulation führen kann!

Sie möchten Einspruch gegen eine vom Prüfungsamt der Hochschule vorgenommene Exmatrikulation erheben

Dieser Einspruch bedarf unbedingt der Schriftform und muss fristgemäß (vgl. Prüfungsordnung) erfolgen. Richten Sie in diesem Fall ein Schreiben mit Angabe von Gründen für Ihren Widerspruch an das Prüfungsamt und vergessen Sie nicht, die Bezeichnung und die Nummer des entsprechenden Moduls bzw. der Module anzugeben, deren endgültiges Nichtbestehen zur Exmatrikulation geführt hat. Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag.

Sie möchten Ihre Bachelorarbeit anmelden und/ oder haben allgemeine Fragen zum Ablauf der Verteidigung

Sie müssen zunächst einen Anmeldebogen ausfüllen und in Umlauf bringen. Er muss zuerst vom Prüfungsamt und dann von den PrüferInnen und zum Schluss von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet werden.

Auf der Homepage der Fakultät sind hilfreiche FAQs zur Bachelorarbeit und zur Verteidigung zusammengestellt. Sollten Sie trotzdem in dem einen oder anderen Punkt unsicher sein, können Sie diese Fragen mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses klären.

Sie möchten Ihre Bachelorarbeit von einer Lehrkraft für besondere Aufgaben der Fakultät mitbetreuen lassen

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie aufgrund der thematischen Ausrichtung Ihrer Bachelorarbeit den Wunsch haben, eine LfbA unserer Fakultät als Erst- oder ZweitbetreuerIn zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Betreuung von Abschlussarbeiten primär Aufgabe der ProfessorInnen und eine anderweitige Betreuung nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache und Genehmigung möglich ist.

Sie geraten während der Bearbeitung Ihrer Bachelorarbeit in Zeitdruck und möchten eine Fristverlängerung beantragen

Es gibt immer wieder Situationen im Leben, in denen man trotz sorgfältiger Planung unter terminlichen Druck gerät. Stellen Sie rechtzeitig einen schriftlichen, bgründeten Antrag an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und fügen Sie, falls vorhanden, medizinische oder anderweitige Bescheinigungen bei.

Sie leiden unter einer chronischen Krankheit und möchten eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Prüfungen bitten

Stellen Sie einen Antrag bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und legen Sie Bescheinigungen bei, aus denen der Grad Ihrer Erkrankung bzw. die konkrete Beeinträchtigung hervorgehen. Wir prüfen Ihren Antrag und gewähren Ihnen in begründeten Fällen eine verlängerte Bearbeitungszeit bei Prüfungen. Dies bescheinigen wir Ihnen für die Dauer Ihres Studiums an der WHZ gerne schriftlich.

Noch Fragen offen? Dann kontaktieren Sie uns persönlich.

thomas.johnen[at]fh-zwickau.de 

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Prof. Dr. phil. Dipl. Theol. Thomas Johnen

Sekretariat
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