Bachelorarbeit
Zulassungsantrag für die Bachelorarbeit
Für die Studierenden ab Matrikel 19 gilt, dass die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit 8 Wochen beträgt. Der Richtwert hinsichtlich des Umfangs der Bachelorarbeit liegt bei 40 Seiten, die Arbeit darf jedoch nicht weniger als 35 Seiten umfassen. Bei Überschreitung der Obergrenze von 40 Seiten sind individuelle Absprachen mit den betreuenden Professor*innen möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei Themen mit stark wirtschaftlichem Bezug der Estbetreuer aus der Fakultät Wirtschaftswissenschaften bestellt werden kann, aber der Zweitbetreuer/die Zweitbetreuerin in diesen Fällen aus der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikatin bestellt werden sollte.
Zur Themenfindung für Graduierungsarbeiten nutzen Sie gern das Forschungskolloquium und die Informationnen zu den vielseitigen Forschungsschwerpunkten unserer Professor*innen auf der Homepage, vgl. https://www.fh-zwickau.de/spr/. Zudem besteht die Möglichkeit, Abschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen zu praxisrelevanten Forschungsfragestellungen zu erarbeiten.
Für die Studierenden ab der Matrikel 13 gilt, dass die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit 9 Wochen beträgt. Der Richtwert hinsichtlich des Umfangs der Arbeit liegt bei 40 Seiten, wobei diese nicht weniger als 35 Seiten umfassen darf. Bei Überschreitungen der Obergrenze von 40 Seiten sind individuelle Absprachen mit den ProfessorInnen möglich, die die Arbeit betreuen.
Formulare Bachelorarbeit
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Antrag Zulassung Bachelorarbeit Stand 2023
Dateigröße: 97 KB / Dateiformat: pdf -
Deckblatt Bachelorarbeit Stand 2023
Dateigröße: 603 KB / Dateiformat: pdf -
Erstbetreuer Antrag Ausnahmeregelung
Dateigröße: 8 KB / Dateiformat: pdf -
Selbstständigkeitserklärung
Dateigröße: 759 KB / Dateiformat: pdf -
Selbstständigkeitserklärung englisch
Dateigröße: 667 KB / Dateiformat: pdf -
Zweitbetreuer Antrag Ausnahmeregelung
Dateigröße: 8 KB / Dateiformat: pdf -
ZwIKSprache-Normen (mit Beispiel) zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten
Dateigröße: 258 KB / Dateiformat: pdf
Nachweis LIB - Weiterleitung zur Hochschulbibliothekskatalog (Bachelor)
Was ist die Bachelorarbeit ?
§ 21 Zweck des Bachelorprojektes
Das Bachelorprojekt bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studienganges. Durch das Bachelorprojekt wird festgestellt, ob der Prüfling die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Kompetenzen erworben hat, sein Wissen anzuwenden, Problemlösungen und Argumente in seinem Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln, relevante Informationen zu bewerten und zu interpretieren und daraus wissenschaftlich fundierte Urteile abzuleiten.
§ 22 Ausgabe, Abgabe, Bewertung und Wiederholung des Bachelorprojektes
(1) Durch die schriftliche Bachelorarbeit und das Kolloquium soll der Prüfling nachweisen, dass er innerhalb einer vorgegebenen Frist einestudiengangbezogene Problemstellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann.
(2) Das Bachelorprojekt wird von einem oder mehreren Professor(en) oder einer anderen, nach Landesrecht prüfungsberechtigten Person betreut.
(3) Der Prüfling wählt das Thema des Bachelorprojektes und kann Betreuer vorschlagen. Der Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch.
(4) Die Ausgabe des Themas erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Thema und Ausgabedatum sind aktenkundig zu machen und so zu wählen, dass die Bearbeitungszeit gemäß § 28 eingehalten werden kann. Die Ausgabe des Themas soll zu Beginn des 7. Semesters erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Prüfling mindestens 168 ECTS-Punkte erreicht hat und durch noch nicht abgelegte Modulprüfungen keine Beeinträchtigung des Bachelorprojektes zu erwarten ist.
(5) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß bei der Fakultät Angewandte Sprachen und Interkulturelle Kommunikation einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wenn nicht anders von den Prüfern festgelegt, erhalten beide je ein gedrucktes Exemplar der Arbeit, die auch bei ihnen verbleiben. Bei der Abgabe hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit - bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend
gekennzeichneten Anteil der Arbeit - selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt hat.
(6) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern zu bewerten, wobei einer der Prüfer auch Betreuer sein soll. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt erst dann, wenn alle sonstigen Modulprüfungen der Bachelorprüfung erfolgreich abgelegt wurden. Ist der arithmetische Mittelwert der Bewertungen schlechter als „ausreichend“ (4,0), so wird das Bachelorprojekt mit „nicht ausreichend“ bewertet. Gleiches gilt, wenn die Bachelorarbeit nicht fristgerecht eingereicht wurde.
(7) Die Gesamtnote und das Prädikat des Bachelorprojektes ergeben sich aus der Note für das Kolloquium und dem arithmetischen Mittel der Noten für die Bachelorarbeit. Das Kolloquium soll innerhalb von vier Wochen nach dem Abgabetermin der Bachelorarbeit erfolgen.
(8) Für die Wiederholung des Bachelorprojektes gilt § 16 entsprechend.
Dekan
Prof. Dr. phil. Dipl.-Theol. Thomas Johnen
Sekretariat
Constanze Wiesner
+49 375 536 3560
+49 375 536 3561
Constanze.Wiesner[at]fh-zwickau.de
Dekanatsrätin
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+49 375 536 3562
+49 375 536 3561
Bettina.Bach[at]fh-zwickau.de
Finanzen/Technik
Kristin Müller
+49 375 536 3563
+49 375 536 3561
Kristin.Mueller[at]fh-zwickau.de
Studienfachberatung
Prof. Dr. phil. Doris Fetscher
+49 375 536 3501
doris.fetscher[at]fh-zwickau.de
Prof. Dr. phil. Doris Weidemann
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Doris.Weidemann[at]fh-zwickau.de
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Studienfachberatung
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